vomGlückgefunden
Hallo miteinander, würde gern mal eure Meinungen hören. Folgende Situation (geht nicht um mich!): Alleinerziehender Mensch mit Kind. Unbefristeter Vertrag, derzeit gute Auftragslage. Langfristig möglicherweise unsichere Auftragslage am aktuellen Arbeitsort, also unter Umständen dort probematische Arbeitslage. Kann man bei der Grundsituation "alleinerziehend mit Kind" einfach so an einen Standort 500 km weiter weg "zwangsversetzt" werden oder gibts da auch eine Art Sozialauswahl? Oder hat man Anspruch auf Versetzung in einen anderen Bereich vor Ort? Oder interessiert das dann keinen? Ich vermute ja, dass DAS keinen interessieren muss, rein rechtlich... Danke schonmal! Liebe Grüße!
Ob eine Sozialauswahl getroffen werden muss oder nicht entscheidet der Arbeitsvertrag. Wenn dort hinterlegt ist, dass ein Einsatz an allen Standorten möglich ist, oder der Arbeitgeber über den Einsatzort entscheidet, dann gibt es keine Sozialauswahl. Ist im Arbeitsvertrag der jetzige Standort vermerkt, dann lohnt es sich bestimmt mit dem Betriebsrat zu sprechen. Im ersten Fall würde ich auch erst einmal mit dem BR sprechen und dort eben die Problematik ansprechen.
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