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Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt

huevelfrau

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Hallo, kann mir jemand ca. sagen was einem an Trennungsunterhalt zusteht wenn der Mann zwischen 1 850 und 2 000 € netto verdient und man selber gar nichts??? Kinder sind 13 und 10.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von huevelfrau

Lass dich bitte anwaltlich beraten. Von den knapp 2000 netto werden ja noch der Selbstbehalt und Kindesunterhalt abgezogen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von huevelfrau

wenig, denn das was über dem selbstbehalt liegt geht ja zum großen teil für den kindesunterhalt drauf. schlechte manneswahl.


Morla72

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Antwort auf Beitrag von huevelfrau

Ich dachte, mittlerweile gar nichts mehr, wenn die Kinder so alt sind und der Mutter ein Job "zugemutet" werden kann. Irre ich?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Morla72

trennungsunterhalt, neudeutsch: betreuungsunterhalt gibt es noch. nachehelichen unterhalt nicht mehr.


huevelfrau

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Ich hab jetzt erstmal sein normales Einkommen zugrunde gelegt. Er hat noch Landwirtschaft im Nebenerwerb.


Ebba

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Antwort auf Beitrag von huevelfrau

Bei 1000,-€ Selbstbehalt und nach Abzug des zu zahlenden Kindesunterhaltes für Eure gemeinsamen Kinder dürfte sich der Trennungsunterhalt ganz grob irgendwo zwischen 0,- und 200,- € bewegen. Es kommt entscheidend auf die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens deines Mannes an, von dem er auch noch Posten wie zB berufsbedingte Aufwendungen und berücksichtigungsfähige Schulden vor der Unterhsltsberechnung in Abzug bringen kann. Wie schon empfohlen solltest du dich hier unbedingt von einem Anwalt beraten lassen. Falls möglich bring dich schon mal in den Besitz von Kopien der Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate und der letzten Einkommenssteuererklärung (könntest sie zB auch abfotografieren), dann musst du nicht dahinter her rennen, wenns an die Berechnung geht. Einen ersten Überblick zur Berechnung findest du hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20121205_pm_Ddorfer-Tabelle-2013/Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2013.pdf


huevelfrau

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Antwort auf Beitrag von Ebba

Wer würde denn die Anwaltskosten übernehmen?


Ebba

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Antwort auf Beitrag von huevelfrau

Eventuell hast du Anspruch auf Beratungskostenhilfe. Manchen Anwälte haben Vordrucke in der Praxis und helfen bei der Antragstellung. Ansonsten kannst du den Antrag bei der Geschäftsstelle des Familiengerichts stellen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von huevelfrau

Frag mal im AE, da gibt's sicher User, die sich damit auskennen.


TillEulenspiegel

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Antwort auf Beitrag von huevelfrau

Ich würde mal im Forum Alleinerziehend nachfragen.