hallo, hast du beim ordnungsamt noch jemanden erreicht? egal welcher rasse das tier zuzuordnen ist, sollte der besitzer auf jeden fall auf sein tier achten. bei uns in der gemeinde gilt sogar der leinenzwang innerhalb der geschlossenen ortschaft, eine ordnungswidrigkeit wäre es dann auf jeden fall. wobei ich nicht das ohne leine laufen als problem sehe, sondern eben wenn die besitzer nicht achtgeben auf die tiere. ich lasse meine kinder auch nciht fremde leute mit matschhänden betatschen und so möchte ich weder meine kinder noch mich von hunden angesprungen sehen - da hätte ich nämlich angst, man weiß bei fremden hunden schließlich nie ob sie brav sind. viele grüße antonia