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Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus

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Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus

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Tierhaltungsrecht im gemietetem Einfamilienhaus Guten Tag..... ich habe eine Frage und ich hoffe, dass ich einige Antworten bekommen kann. Zur Sache: Meine Familie (3 Kinder, mein Ehemann und ich) haben uns seit letztem September 2008 ein Einfamilienhaus mit dazugehörigem Grundstück gemietet.....es leben keine weiteren Mieter hier. Bis vor kurzem lebte mit uns unsere Bernhardinerhündin auf dem Grundstück, die aber leider nicht mehr bei uns ist.... wir nahmen einen 8 Wochen alten Dobermannwelpen zu uns. Der Vermieter hatte bei einem Besuch diesen Welpen gesehen und fand ihn auch ganz niedlich. Da unser Grundstück völlig umzäunt und auch dementsprechend abgesichert ist, würde keinerlei Gefahr für die umliegenden Grundstücke bestehen.... auch Lärmbelästigungen ect. kommen nicht vor, da unser Welpe in die Familie integriert ist. Nun besteht der Vermieter nach einer Woche auf die Abschaffung des Welpen, mit der Begründung, dass seine Frau Angst vor großen Hunden hätte. Er und seine Frau leben aber nicht hier mit uns sondern haben ein eigenes Grundstück am anderen Ende der Stadt. Wir wohnen -wie schon oben erwähnt- völlig alleine auf diesem Grundstück im Einfamilienhaus. Wir hatten nun auch mit ihm persönlich gesprochen und erwähnt, dass unsere Bernhardinerhündin doch auch mietvertraglich gestattet wurde. Sein Einwand war, dass es seinerzeit nur um diesen Bernhardiner ging, andere Hunde würden von ihm ausgeschlossen. Im Mietsvertrag steht drin, dass nur Kleintiere usw. erlaubt sein würden und Hunde usw. verboten sein würden...... er gestand allerdings ein, dass es einen Vergesslichkeit von ihm war, diesen Passus nach einem weiteren Hund ausdrücklicher zu formulieren. Nun wollte er uns "entgegenkommen" und gestattet einen Dackel oder ähnliches anzuschaffen, was wir aber nicht wollen...zumal wir diesen Welpen ins Herz geschlossen haben und er ordentlich erzogen wird, ausserdem soll er später mal zur Bewachung des Grundstückes dienen, da hier schon einmal eingebrochen wurde, auch in der Nachbarstrasse wurde mehrfach eingebrochen. Meine Frage nun: darf unser Vermieter die Abschaffung unseres Welpen verlangen oder gibt es da doch noch Möglichkeiten, den Hund behalten zu dürfen, ohne dass wir hier umziehen müssten?? Vielen Dank für´s Lesen und ich hoffe auf rege Beteiligung, mit lieben Gruss Angie aus Berlin


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Hi, normalerweise gilt der Text des Mietvertrages. Nachdem hier aber mündlich anderslautende Vereinbarungen geschlossen wurden, würde ich `mal beim Anwalt nachfragen. Der Funken einer Aussicht bestünde jedoch nur dann, wenn Du Zeugen hättest und auch noch mit Tag, Uhrzeit und Ort der Unterredung aufwarten könntest, denn sonst habt Ihr das klassische Aussage-gegen-Aussage-Prinzip. LG Fiammetta ***bin dann `mal weg***


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Das kommt drauf an,was im Mietvertrag steht.Wir haben z.B.auch eine extra Erlaubnis für unsere Tiere drin stehen.Wie das jetzt speziell in euern Fall rechtens ist weiss ich nicht.Ihr hattet ja auch vorher schon einen den der Vermieter ja auch erlaubt hat,da könnte das alles anders aussehen.


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Da wird Euch nur eine Beratung beim Mieterschutzbund bzw. Anwalt helfen. Es ist knifflig, weil vorher eine Duldung vorlag. Eine vernünftige Auskunft wirst Du nur vom Fachmann erhalten.


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Wenn der eine Hund erlaubt war, gilt die Erlaubnis nicht für einen neuen Hund. Die hättet ihr Euch für den neuen Hund VOR der Anschaffung einholen müssen. Bei Mietobjekten spielt es keine Rolle, ob Haus oder Wohnung.


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Es ist wie Skeani schreibt: eine vom Mietvertrag abweichenden Genehmigung gilt nur für den EINEN, aber nicht automatisch für auf ihn folgende Hunde. Der Vermieter kann auf der Abschaffung bestehen... oder er schafft Euch ab ;-) Und ich kann es verstehen: ich würde in meinem Haus auch keinen Welpen dulden.


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Vielen Dank für Eure Antworten....morgen am Dienstag hab ich Anwaltstermin....im übrigen wohnten hier schon immer Mieter mit Hunde im gemieteten Einfamilienhaus....lieben Gruss