Mitglied inaktiv
Hallöchen, wir haben ein gemeinsames Testament geschrieben, in dem wir einander als Alleinerben einsetzen. Dazu haben wir für den Fall unseres Ablebens vor Volljährigkeit unserer Tochter unsere Geschwister dazu bestimmt, sich unserer Tochter anzunehmen, bzw.soll ihnen das Sorgerecht übertragen werden. Natürlich wissen diese Bescheid. Was uns jetzt aber Kopfzerbrechen bereitet... Sollte einer von uns zuerst sterben, wie kann man dann schriftlich in diesem Testament sicherstellen, dass es dem Überlebenden möglich ist, das Testament zu ändern bzw. ein gänzlich neues aufzusetzen? Man weiß ja wirklich nicht, wie sich die Dinge entwickeln, deshalb wollten wir diese Möglichkeit lassen. Danke für Hinweise bzw. eine "rechtlich anständige" Formulierung. Katrin
die sind da recht fit was schwierige sachen betrifft. LG
sorry
Wenn einer von Euch stirbt, ist der andere Alleinerbe, evtl Kinder können nur noch ihren Pflichtteil einfordern. Mit dem Alleinerbe bzw. der Geldsumme oder was auch immer, kannst Du tun und lassen was Du willst. Du kannst dann auch ein neues Testament schreiben. Ein Testament kann man aber auch so beliebig oft ändern wenn man das möchte. Das Deine Kinder mal ihren Pflichtteil einfordern werden ist wahrscheinlich eh nicht relevant, oder?
Das dachte ich auch. Nun habe ich mir aber sagen lassen, dass ein gemeinsames Testament eben nicht so einfach geändert/erstetzt werden kann,... da ja beide einen letzten Willen bekundet haben. Und der letzte Wille des Verstorbenen kann nicht einfach so von dem Überlebenden geändert werden, (Verbleib der Kinder). Diese Möglichkeit würde ich aber gern lassen.
Sagen wir mal Dein Mann stirbt. Dann erbst Du alles und genau das war sein letzter Wille. So, jetzt hast Du das Erbe und kannst damit tun was Du willst. Verbraten, anlegen etc. Wenn Du dann selbst stirbst, warum solltest Du es dann Deinen Mann zurückvererben? Verstehst Du was ich meine? Zunächst bekommst Du ja alles und dann ist es Deins.
Mir ist eben noch aufgefallen: der Verbleib der Kinder wird per Testament üblicherweise nur für den Fall geregelt, dass beide Eltern gleichzeitig versterben (Flugzeugabsturz, Autounfall). Verstirbt nur einer, bleibt dem Überlebenden ja das Sorgerecht! Das kannst du auch nicht per Testament ändern. WIrklich, Notar ist hier nicht das schlechteste. Grüße, M.
Hallo, meiner Meinung nach habt ihr euch da ein sog. Berliner Testament ausgedacht ("wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein mit der Maßgabe, dass der Überlebende von uns Erbe des Zuerstversterbenden ist"). Setzt ihr denn noch einen Schlußerben ein? Vermutlich eure Tochter...Ihr könnt einfach schreiben, dass der Längstlebende von euch frei testieren darf. Ich meine, das reicht. Falls es überhaupt nötig ist - mir scheint, das wäre nur in einem Erbvertrag nötig. Aber hier wird doch immer so eine Juristen-Seite empfohlen... ich hab nur leider den Namen vergessen. Da ein notarielles Testament nicht die Welt kostet und hier auch die Vormundschaft geregelt werden soll, würde ich aber empfehlen, dass ihr zu einem Notar geht und euch das aufsetzen lasst. Die Kosten sind übrigens vom Wert abhängig, und der ermittelt sich aufgrund eurer Vermögensverhältnisse. Das ganze wird korrekt hinterlegt beim Nachlaßgericht und ist wirklich sicher. Viele Grüße und ein langes Leben :-) Marta
www.jurathek.de
Hallo, bin Notarfachangestellte und hatte immer viel mit Erbrecht zu tun. Da das Erbrecht aber ne ganz fiese Angelegenheit ist und es wahnsinnig viele "Lücken" und Löcher gibt ist es auf jeden Fall sinnig sich bei einem Notar einen Besprechungstermin geben zu lassen. Der klärt in aller Ruhe die ganzen Eventualitäten, berät und regelt alles. Ich würde mich da nicht auf hören sagen verlassen. (Berliner Testament ist auch nicht so besonders gut...kann unheimlich viel Ärger geben:o((( notariell kostet zwar mehr ist aber juristisch perfekt und deckt alles ab) Hoff ich konnte ein wenig helfen LG