Mitglied inaktiv
habe einen termin bei einer heilpraktikerin vergessen und diese möchte nun den betrag von mir haben. wie sieht es rechtlich aus,ich wusste nicht das man verpasste termine bezahlen muss? zumal ich darüber auch nicht von ihr informiert wurde... entschuldigt hab ich mich,aber die kam mir grad so blöd das ich das eigentlich aufgrund dessen nicht will:(
Ich weiß, dass ein Arzt nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung stellen kann. Viele klären auch darüber auf. Insbesondere ist es bei Zahnärzten der Fall, wenn längere Behandlungen nicht wahrgenommen werden und dem Arzt somit ein Verlust entsteht, da er nicht die Möglichkeit hatte, einen anderen Patienten zu dieser Zeit zu bestellen! Wie es nun bei Heilpraktikern ist und ob zuvor darüber hätte aufgeklärt werden MÜSSEN......pah....das weiß ich jetzt auch nicht.....
Jeder Betrieb hat AGBs, wenn das da drinsteht hast du es anerkannt -. wenn nicht - dann mußt du auch nicht zahlen. Auf der anderen Seite steht halt immer der Verlust des "Kunden" wenn so eine Rechnung kommt. Da ist ja auch das Vertrauen beschädigt, und Glückliche Kunden kommen auch wieder. Auf der anderen Seite hast du ja keine Leistung in Anspruch genommen für die du bezahlen mußt, und für bloßes Terminfreihalten sich eine Stunde bezahlen lassen - ich weiß nicht ob das rechtens ist.
annerkannt hätte ich die agb´s wenn ich vorher etwas unterschrieben hätte?als kunden hat sie mich in jedem fall verloren und bei meiner mutter hat sie die letzten monate rund 800!! euro verdient,denke da müsste man nicht so kleinlich sein...
Siehst du, das meine ich. Und deine Mam wird wohl auch nicht mehr hingehen, oder ist sie soooo toll und einzigartig mit Heilenden Händen? Die AGBs erkennst du quasi "mündlich" an.
Wenn das drei Mal die Woche passiert und dann vielleicht auch nur bei mehreren summiert sich das! Stell dir vor, du bestellst Handwerker und bist nicht da. Da kommt unter Garantie auch eine Rechnung! Ich würde mich nochmals ausdrücklich entschuldigen und um eine Kompromissregelung bitten.
JA aber das Geld wäre ja nicht weg, sondern die Kunden würden halt zu einem anderen Termin kommen und auch bezahlen. Also im quartalsabschluss würde das keinen Unterschied machen.
Ich denke auch, dass sie nicht darauf pochen wird. Aber sie KÖNNTE.
Aber es entgeht für DEN verpassten Termin doch auch Geld. Darin begründet sich der Anspruch. Wie und ob er durchgesetzt wird ist nur die Frage.
ich denke sie wird versuchen es durchzusetzen.aber darauf lasse ich es ankommen. es ging ja gar nichtmal um schuld oder unschuld,ich sehe es eigentlich ein aber da sie so unverschämt frech war bezahle ich jetzt nicht mehr freiwillig...
Ich verstehe das schon, aber wenn sie ausgebucht ist läuft der Laden, dann ist es ärgerlich und sie muß entscheiden einen KD zu verlieren oder sie ist eben nicht ausgebucht, dann verschiebt sich das halt.
Natürlich ist das Geld für die Heilpraktikerin "weg", es sei denn, sie holt das Geld anderweitig rein indem Sie länger arbeitet. Wenn Leute bei mir Stunden gebucht haben, dann habe ich das auch in Rechnung gestellt wenn nicht vorher abgesagt wurde. Es sei denn, es liegt eine gute Begründung vor. In der Regel sind Ärzte etc. relativ kulant wenn es einmal passiert. Vielleicht hat Deine Heilpraktierin gerade gehäuft das Problem und ist deswegen so strikt. Frag sie doch einfach Mal. ;-)
Deswegen will ich nie Selbständig sein!
ot
ja,war sie.
.... wenn man sich nicht umsonst die Beine in den Bauch stehen will... ;-)
du siehst etwas ein, aber weil sie dir vom tonfall her krummgekommen ist bist du jetzt bockig und denkst dir "nee, jetzt erst recht nicht". hm. vielleicht das gemüt mal kurz abkühlen lassen und dann zahlen oder kompromissvorschlag machen.
nein,darum ging es nicht.es ging um den tonfall nachdem ich mich entschuldigt habe und ihr zugesagt habe den betrag zu überweisen.danach! war sie unverschämt,also möchte ich wissen ob es überhaupt rechtens ist einen termin zu berechnen der nicht wahrgenommen wurde.
Kleinlich wäre es in der Tat, wenn Du den Termin zum ersten Mal(!) vergessen hättest. Wenn Du aber schon öfter Termine vergessen oder kurzfristig abgesagt hättest, könnte ich sie durchaus verstehen. Zeit ist Geld! Und die Zeit, in der sie auf Dich gewartet hat, konnte sie keinen anderen Patienten behandeln. An ihrer Stelle würde ich mir dennoch überlegen, ob es Sinn macht, eine Rechnung zu stellen. Wenn sie dadurch zwei zahlende Patienten verliert (Deine Mutter und Dich), dann ist die Maßnahme viell. nicht die geschickteste. Aber einen Verlust hat es für sie in dem Moment natürlich bedeutet.... Ich würde auch anrufen und um einen Kompromiss bitten. LG
ja,ist es. aber das war nicht einfach nur krummkommen,das war unter die gürtellinie.
JA. IST rechtens!
o.k.,danke. also abwarten...
Stimmt ja....., aber es KANN passieren, dass man einen Termin vergißt. Hätte ich gute (gut zahlende) Patienten, dann würde ich überlegen, ob ich sie durch eine Rechnung in diesem Fall vergraulen würde. Ich würde dann lediglich auf meinen Verlust und die Tatsache, theoretisch(!) eine Rechnung hätte stellen zu können, hinweisen. Verbunden mit der Bitte, in Zukunft rechtzeitig abzusagen.... Am Ende hab ich sonst zwei Patienten verloren und somit auch einen finanziellen Verlust zu verbuchen!
Genau, so siehts aus. Gerade in der Branche wo auch Vertrauen die basis bildet kann ich meinen Kunden nicht anrotzen.
Mich würde mal interessieren, was genau die Heilpraktikerin gesagt hat. Wenn ich einen Hausarzttermin nicht wahrnehme, der sowieso im 5-Minutentakt die Patienten bestellt, finde ich das auch nicht weiter tragisch. In der Regel verschieben sich die Termin sowieso nach hinten. Wenn jetzt aber eine Heilpraktikerin einen Termin eingetragen hat, dann dauert der wohl länger. Ich hatte auch mal einen Termin wegen meiner Tochter beim Heilpraktiker. Gerade der erste Termin ist ein langer Termin, weil er ja erst einmal die Krankheitsgeschichte erfahren muss. Das hat lange gedauert. Da wird der nächste Patient erst viel später bestellt. Ich kann es schon nachvollziehen, wenn sie ärgerlich wird, wenn sie eine Stunde "Zwangspause" hat. Und wahrscheinlich wurden andere Patienten auf spätere Termine gelegt, weil eben nichts mehr frei war. Ich denke deswegen, dass sie im Recht ist, wenn sie sich dafür etwas berechnen lässt. Im übrigen sage ich auch Termine ab, die ich nicht wahrnehmen kann. Ich denke, das gehört sich so.
der termin war zur kontrolle für meine tochter und hätte höchstens 30 minuten gedauert. ihre praxis ist übrigens in ihrem haus. im normalfall sage ich termine auch ab,diesen habe ich einfach vergessen und mich wie gesagt dafür entschuldigt.
Wenn du dich *vorher* nicht entschuldigt hast, ist der Anspruch der Heilpraktikerin berechtigt! LG SPMFL
Hi, ich bin selbst Freiberuflerin und kenne das Problem mit Leute, die entweder höchst kurzfristig oder gar nicht absagen. Es ist ja noch nett, wenn sie sich dafür entschuldigen, aber davon kann ich weder meine KK zahlen noch kriege ich davon meine Kinder satt. Es sind also meine Arbeitszeit und meine Fähigkeiten, die ich angeboten habe und die jemand - gegen Bezahlung natürlich - für seine Zwecke nutzen wollte. Sobald jedoch meine Zeit aus Gedankenlosigkeit (und das ist es meistens) verschludert wird, kann ich diesen Termin nicht kurzfristig neu vergeben und den mir entstandenen finanziellen Schaden beheben. Ich muss also erneut zusätzliche Zeit aufwenden (die dann meiner Familie fehlt und für die ich meine Freizeit opfern muss), um zu demselben finanziellen Ergebnis zu gelangen. Es liegt auch nicht mein Verschulden vor. Nachdem aber die meisten nur ihren eigenen Vorteil sehen und der eben bedeutet "Komme ich heute - oder auch nicht", vereinbare ich entsprechende Regelungen schriftlich mit meinen Kunden. Diejenigen, mit denen ich über mindestens ein Jahr bereits eine Geschäftsbeziehung hatte, die mir sympathisch sind und die grundsätzlich über Anstand verfügen, denen gegenüber verhalte ich mich in solchen Fällen kulant. Gemäß einer Reihe von Gerichtsurteilen hätte ich aber das einklagbare Recht darauf, für den mir entstandenen Schaden in gleicher Höhe entschädigt zu werden. Selbstständige und Freiberufler wissen das - Angestellte haben, so zeigt meine inzwischen 20jährige Erfahrung, eher eine verständnislose Einstellung, die darauf zurückgeht, dass sie im eigenen Krankheitsfalle etc. dennoch bezahlt werden, also keine finanziellen Einbußen haben und auch Zeter und Mordio plärren würden (wie im aktuellen Falle). Ob Du sie vorher unqualifiziert angegangen hast oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis. Natürlich will der Kunde an sich gepflegt sein. Aber: Um als Kunde König zu sein, muss ich mich auch als solcher benehmen, also ordentlich´, anständig und selbst verständnisvoll. Ich habe mir auch schon Leute sehr direkt vom Hals geschafft, die in meinen Augen unterträglich waren. Ich neige auch nicht dazu, jede Kundenmeinung kriecherisch zu übernehmen. Höflich, freundlich und geduldig zu sein, ist aber dennoch essentiell. Ich kann mir allerdings auch vorstellen, dass Deine Heilpraktikerin den Text von der sofortigen Überweisung bei gleichzeitigem monatelangen Warten und endlosen Diskussionen (so wie hier jetzt) bereits derartig oft gehört hat, dass es ihr einfach nur noch zum Halse hinaushängt. Reden kostet die meisten nichts, den Geldbeutel aber für eingeforderte Leistungen aufzumachen, ist aber oft genug ein Drama. Das gilt vielleicht nicht zwingend für Dich, ihre Reaktion ist Dir aber wahrscheinlich nun nachvollziehbarer. LG Fiammetta
Kann ich sehr gut verstehen, denke daas ich wie du auch den Fall sehen würde und nicht Grunsätzlich handeln würde.
Hi. Ich bin zwar schon lange nicht mehr in diesem Teil des Geschäftes, aber dass eine Heilprakterin AGBs hat und die Kunden darauf hinweist, diese doch bitte zur Kenntnis zu nehmen, wage ich zu bezweifeln. Was hat sie denn Unverschämtes gemacht?
Kommt darauf an. Wenn normalerweise, wie beim Arzt das Wartezimmer voll ist, muss nicht bezahlt werden. Wenn sie nur Behandlung nach Terminvergabe macht, wie beim Therapeuten z.B., muss man eine Entschädigung zahlen, wenn kein anderer eingesprungen ist. Über die Höhe kann man dann streiten.
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