Mitglied inaktiv
Muss der Täter noch mal sitzen für einen Mord, für den er schon gebüßt hat? So nach dem Motto, für die ersten 12 Jahre bekommt er Haftentschädigung und fährt dann noch mal für mind. 15 Jahre ein? Liebe Grüße Ebba
Das hab ich mich auch gefragt. Kann man für ein und den selben Mord zweimal verurteilt werden??? Fand den Tatort mal wieder sehr gut, arme Lena... . So´n interessanter Mann...
hm.....das hab ich mich auch gefragt
Er wurde ja für den Mord an seiner Frau schon verurteilt....*schulterzuck*
lg, Andrea
Hat er ihr doch gesagt, es wird Jahre dauern bis sie es Beweißen kann.
Wenn der Mörder das sagt wird es schon stimmen...
Das beantwortet aber nicht die Frage, ob man für ein Verbrechen zweimal verurteilt werden kann...
Ich glaube, da täuscht er sich, denn es gibt ja einen Zeugen Für den zweiten Mord, der den Täter beschreiben kann und die zweit Tote war ja auch noch über Erden. Liebe Grüße Ebba
ich denke schon, dass er nochmal einsitzen muss, denn das ist ja aktuell.
mit der ersten strafe sollte man wohl eher sagen: selber schuld, wenn man in den knast geht, obwohl man weiss, die dame lebt noch.
fand den tatort irgendwie etwas durcheinander gestern, oder liegts daran, das ich mal wieder eingenickt bin?
das würd mich ja auch mal interessieren.
in amerika geht das ja nicht, ich glaub hier schon, daß er zweimal verurteil wird....
der sarbacher rrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr.....wenn er sich noch seinen unterkiefer richten ließe......
zumindest ein geknutsche hätt ich ja schon gern gesehen.
fand ihn gut, den tatort.
"Double-Jeopardy" (oder auch "ne bis idem", glaube ich) Wikie sagt: Im US-Strafrecht kann kein Mensch, der von einer Jury von 12 Geschworenen freigesprochen worden ist, für ein und dieselbe Straftat in der gleichen Gerichtsbarkeit erneut angeklagt werden. Die Staatsanwaltschaft hat bei einem Freispruch keine Revisionsmöglichkeiten, selbst wenn der Freigesprochene die Tat danach offen zugibt. Nach einem Prozess auf Landesebene darf aber auch die Bundesregierung Anklage erheben. Hat ein rechtskräftig Verurteilter eine Strafe verbüßt, darf ihm ebenfalls nicht wieder der Prozess für ein und dieselbe Straftat gemacht werden. Zu diesem Thema gibt es einen sehr spannenden Film: "Doppelmord"
also ich seh es so wie Sakra....ich denke schon, dass er noch mal länger in den Knast muss. Das 1x war er ja drin, OBWOHL er wußte, dass seine Frau noch lebt und das Mädchen bei einem Unfall ums Leben kam. Da er ein Geständniss abgegeben hat, ist er selber schuld gewesen, dass er 15 Jahre weg war;o). Ich kann ja nicht erst meine Strafe abbüßen und dann in seelen Ruhe die Tat danach verüben. So sehe ich das.... Ich fand den Tatort aber auch gut....auch wenn es nicht Münster war. Ich liebe den Tatort Münster;o)
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