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Streichen bei Auszug

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Streichen bei Auszug

icki

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Hallo! Vielleicht kann mir ja jemand helfen.... Wir haben bei Einzug die Wohnung selber gestrichen, wurde unrenoviert übergeben. In unserem Mietvertrag steht das wir bei Auszug die Wohnung renoviert, also weiss gestrichen, übergeben müssen. Nun hat mir jmd erzählt das dies nicht rechtens sei. Das man entweder nur bei Einzug oder beim Auszug die Wohnung streichen muss. Kennt jmd die aktuelle Rechtslage? VG icki


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von icki

Grundsätzlich muss entweder bei Einzug oder bei Auszug renoviert werden. Steht im Mietvertrag dass die Wohnung renoviert übergeben werden muss hätte sie bei Einzug renoviert sein müssen. War sie es nicht ist die Frage nach der Beweisbarkeit. Was wenn der Vermieter behauptet sie war bei Einzug frisch renoviert? Jeckyll


kanja

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Antwort auf Beitrag von icki

Im besten Fall habt ihr ein übergabeprotokoll vom einzug? Dann steht da ja hoffentlich drin, dass ihr unrenoviert übernommen habt und ihr müsst nichts mehr machen.


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von icki

Klingt für mich nach einer starren Regelung (Renovierungspflicht bei Auszug) und damit ungültig. In dem Fall müsst ihr die Wohnung lediglich besenrein übergeben. Ich würde mich aber immer über einen Mieterverein absichern. Das kostet nicht viel, dort einzutreten und die Klausel in eurem Vertrag prüfen zu lassen.


wolke76

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Antwort auf Beitrag von icki

Eine unbedingte Endrenovierungsverpflichtung ist m.E. nicht wirksam! Da würde ich mich nochmal genauer informieren, vielleicht beim Mieterschutzbund oder der Verbraucherzentrale nachfragen!


wolke76

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Antwort auf Beitrag von wolke76

https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/renovierungspflicht.html Da ist ein Hinweis auf ein recht aktuelles BGH Urteil drin: "...Sollte der Vermieter dem Mieter die Wohnung unrenoviert übergeben, sind jegliche Bestimmungen im Mietvertrag bezüglich fälliger Schönheitsreparaturen ungültig (BGH-Urteil im März 2015). Der Mieter muss während seiner gesamten Wohndauer nicht renovieren (auch nicht bei Auszug). Selbstverständlich muss er auch keinen Schadenersatz für die unterlassene Renovierung leisten. Hat der Mieter trotz der unrechtmäßigen Klausel Schönheitsreparaturen vorgenommen, muss der Vermieter dafür nachträglich aufkommen." Vielleicht hilft dir das weiter


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von icki

Ich würde sagen, das steht und fällt mit dem Vorhandensein eines Übergabeprotokolls. Habt Ihr eins? Bin mir nicht sicher, auf welcher Seite die Beweislast liegt. Im Zweifel aber wohl bei Euch, wenn Ihr die Aussage im Mietvertrag widerlegen wollt.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von icki

Steht da "unrenoviert", ist die Klausel nicht rechtens, steht da "renoviert", wird es vermutlich schwierig mit der Beweislage, wenn die Wohnung tatsächlich nicht renoviert war.


icki

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Danke fuer eure Hilfe! Habe geradd mal geschaut, es wurde nirgends schriftlich vermerkt das wir die Wohnung unrenoviert uebernommen hatten. So ein riesen Mist! Genug Zeugen haette ich. Oh mann.... da hat damals keiner dran gedacht....


Abb

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Antwort auf Beitrag von icki

Was steht denn genau im Mietvertrag über die Schönheitsreparaturen? Wenn drinsteht, dass Ihr unbedingt bei Auszug renovieren müsst, ist das eine Endrenovierungsklausel und unwirksam. Wenn drinsteht, dass Ihr weiß streichen müsst, ist das ebenfalls unwirksam. Gegenwärtig muss eigentlich kaum noch jemand bei Auszug renovieren, weil die meisten Renovierungsklauseln ungültig sind. Schreib doch mal etwas genauer. LG Susi


Eileen

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Antwort auf Beitrag von Abb

OK, dumm gelaufen. Ich würde einfach mit dem Vermieter ehrlich reden und die Sachlage schildern und schauen ob er ehrlich reagiert. Wenn er sich windet und bestreitet, daß ihr die Wohnung unrenoviert übernomment habt dann würde ich zum Mieterverein gehen und mich beraten lassen. Es kommt auf so viele Sachen drauf an, da blickt man als Laie manchmal echt nicht durch und da eine Renovierung doch auch Zeit und Geld kostet....