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Strafzettel und Frage dazu..wer kennt sich aus...???

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Habe heute vor der Bank in einer Parkbucht entgegen der Fahrtrichtung geparkt. War schnell am Automaten und bin dann ins Geschäft gegenüber und hab noch schnell was gekauft. Als ich zurückkam stand da die Politesse und schrieb gerade den Strafzettel. (Wußte gar nicht dass das nicht erlaubt ist..naja..ok) Was mich aber jetzt wundert ist folgendes: Ich habe eine Parkscheibe reingelegt und auf 12.15 eingestellt. Es war laut meiner Uhr im Auto 12.16 Auf dem Strafzettel steht : Gaparkt von 12.13-12.29...das sind genau 16 Minuten. Desweiteren stand da drauf: innenliegende Parkscheibe Ank. 12.15 Warum hat sie eine falsche Uhrzeit eingetragen..das 12.13???? Ist es erst strafbar, wenn es länger als 15 Minuten sind???? Und sie hat beschissen um das Knöllchen ausstellen zu können? Weiß das jemand??? Achja es nent sich: Verbotswidrig geparkt in Fahrtrichtung links... Kennzahl 112042 Lg reni


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zu den zeiten kann ich nichts sagen, aber einen strafzettel für entgegen der fahrtrichtung parken in einer einbahnstraße hab ich auch schon bekommen..


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Mir hat der "Knöllchenverteiler" gesagt, dass man die Parkuhr immer auf die NÄCHSTE volle bzw. halbe Std. stellen muss. Also wenn man zB 12.35 Uhr ankommt, auf 13.00 stellen, wenn man 12.05 ankommt, auf 12.30 stellen. Parkuhr darf nicht auf viertel oder dreiviertel stehen. Immer ärgerlich, sowas.


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Da hat die Dame ja wohl falsch dokumentiert. Im Nachhinein, denke ich, kannst du da wohl nichts machen. Wieviel mußt du bezahlen? Gruß, Tine


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http://www.hau-tu.de/index.php5/Parkscheibe_richtig_stellen


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denn wir mussten 25 euro zahlen.


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Dann musst du ja schon falschrum reingefahren sein.....?! MfG


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Das hab ich mir auch gerade überlegt.... Und 77shy - schau Dir doch nochmals den Link an, den ich Dir kürzlich geschickt hatte....


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hmmm bei uns ist: links einbiegen auf vorangstraßen im stadtgebiet (oder so ähnlich) verboten. vielleicht war ja das dein vergehen. ausserdem wenn es bei uns 12:.16 auf der uhr ist dürfen wir die scheibe auf 12:30 stellen lg


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Hallo ! Du hast doch nur einen Strafzettel bekommen für das entgegen der Fahrtrichtung parken, oder habe ich das jetzt falsch verstanden ?? Da ist das mit der Parkscheibe doch egal, denn der Verstoss wird ja nicht geahndet. LG Ute


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Es geht mir nur darum, dass sie 12.13 bis 12.29 geschrieben hat. mir kam das etwas komisch vor, dass sie die Zeit vorgesetzt hat. Ich dachte, dass es vielleicht nicht strafbar ist, wenn es unter 15 Minuten ist und sie deshalb eine falsche Uhrzeit aufgeschrieben hat, weil sie dann auch über 15 Minten kommt..nämlich die angegebenen 16 min. Lg reni


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und frage Interessehalber nach. Vielleicht gibts ne Erklaerung.


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Ich denke, dass sie deshalb die Uhrzeit draufgeschrieben hat. MfG


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ich kenne Parkscheiben stellen nur im 1/2 Takt Entgegen der Fahrtrichtung parken darf man nie aber sie hätte auch kulant sein können


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Uhrzeit ist wurst, du hast entgegen der Fahrtrichtung geparkt und das wirft sie dir vor! Basta. Ist dir noch nie aufgefallen das alle Autos in die selbe Richtung schauen wenn sie parken und du willst nicht gewußt haben das des nicht erlaubt ist?!


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nö, hier hält sich da keiner dran...ist auch keine Stadt sondern eher dörflich. Bisher hat es auch keinen gestört. Ist das erste mal dass ich da einen Zettel kassiere und ich mach das seit...überleg...20 Jahren *g* Mein Mann wußte das auch nicht..und der Kollege im Büro war auch überrascht... Und Uhrzeit ist nicht wurscht, weil es auch erst ab 3 Minuten als Parken zählt, vorher ist es Halten und da gibt es strafrechtliche Unterschiede. ich dachte, es sei vielleicht in diesem Fall auch von der Uhrzeit abhängig.


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hier gehts nur um die fahrtrichtung, nicht um die minuten! § 12 Abs. 4 StVO "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.[...]" wenn du das befolgst, solltest du immer in fahrtrichtung halten, bzw parken... es sei denn, du faehrst konstant rueckwaerts.


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das ist so nicht ganz richtig. Parken ist Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten! Beim Halten darf man sich nicht aus dem Fahrzeug begeben, da man dann ja parkt ab der ersten Min.


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OK, das gilt jetzt R und L nehm ich an. Ich parke immer mit blauer Scheibe obwohl hier überall Automaten stehen. Mit Scheibe kostet es 5€, keinen Zettel oder abgelaufen 10 oder gar 15€. Mit der Zeit rechnet sich das da ich ca. 10-15€ verparke bis ich mal ein Ticket mit 5€ bekomme. Das überweise ich dann bequem von hier aus. Straftatbestand lautet "falscher Parkausweis"


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Rochen, halten ist etwas anderes als parken LG


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Sobald du dein Auto verläßt, parkst du! *klugscheiß*


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Die Politesse hat eindeutig recht: 1. entgegen der Fahrtrichtung zu parken ist gegen die Verkehrsregeln (vollkommen unabhängig ob Einbahnstraße oder Zweirichtungsverkehr) 2. Parkuhren dürfen nur auf die volle bzw. halbe Stunde gestellt werden. LG