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Steuerklassen nach Trennung?

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Ich frag mal hier,weil ich hier am ehesten reinschaue ;-) Also, bin ja auf Jobsuche und falls ich mal einen finde und ne Lohnsteuerkarte bräuchte, welche Lohnsteuerklasse bekäme ich dann (weil L.Steuerklasse 5 will ich definitiv nicht)? Getrennt lebend seit Januar 07, das Trennungsjahr hab ich aber erst im Juni 07 eingereicht (erst so spät wegen psych. ERkrankung meines Nochmannes) und bekomme seitdem auch Alg2 (alles was eher als Juni 07 ist,würde mein Nochmann warscheinlich abstreiten, ab Juni könnt ichs aber definitiv nachweisen).Er hat Klasse 3 mit 3 Kinderfreibeträgen. 2 der Kinderfreibeträge sind von meinen Kids aus erster Ehe (seine Stiefkinder),ein Freibetrag von unserm gemeinsamen Sohn. Nun hat er wieder ne Steuerkarte mit Klasse 3 und 3 Kindern drauf bekommen (für 2008) und ich seh das irgendwo nicht ein, daß er erstens MEINE beiden Großen auf SEINER Steuerkarte hat, denn er zahlt nicht für sie (logisch, ist ja nicht der Vater) und zweitens die Steuerklasse 3 hat, wo er zwar nen schönen Nettolohn von hat, aber den hat er für sich alleine, er zahlt ja nur Kindesunterhalt für unsern Sohn, ich habe nichts von der Steuerklasse 3 (ist doch eigentlich für Verheiratete und nicht getrennt Lebende oder?), im Gegenteil, wenn er die 3 hat, würde ich ja zwangsläufig die 5 bekommen, ohne Kinderfreibeträge und viel mehr Steuerabzug, den mir ja keiner ausgleicht. Mir wärs am liebsten, er bekäme die 1 mit halben Freibetrag für unsern Sohn und ich die 2 mit 2,5 Freibeträgen.Dann würde ich vorschlagen,daß wir nach seinem Nettolohn,den er mit Steuerklasse 1 den Kindesunterhalt neu berechnen und nen Unterhaltstitel erstellen lassen und gut ist.Aber der Herr weigert sich,weil er dann weniger Netto hat.Er will weiter die 3 mit 3 Freibeträgen :-( und er weigert sich, seine Steuerkarte ändern zu lassen. LG IgelMama


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hö wieso kriegt er STeuerklasse 3 wenn ihr getrennt lebend seit ... Seit ihr offiziell getrennt (Ummeldebescheinigung) Du bekommst STKL2 mit 1,5 Kindern, sofern die Kinder bei dir leben. Er bekommt STKL 1 mit 1,5 Kindern. annika


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Wir wohnen in einem Haus (aber als Nachbarn), kanns evtl. daran liegen, daß er wieder die 3 bekommen hat? Ich bekomme seit Juni Alg2 und meine beiden Großen Sozialgeld (der Bedarf des Kleinen ist gedeckt durch Unterhalt und Kindergeld), bin also offiziell als getrennt lebend beim Amt eingetragen, auch bei der Krankenkasse etc..Müßte man das denn sonst noch irgendwo angeben?


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bekommt er ein halbes Kind auf die STKL1 annika


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euer Sohn? Ich denke wenn die Kinder alle bei dir leben, dann sollten sie auch alle auf deiner LSt-Karte eingetragen werden und er bekommt automatisch die I. Sollte er seine Karte nicht ändern lassen (wollen) wird er es spätestens beim Lohnsteuerjahresausgleich merken. LG UTe


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Alle 3 Kinder leben bei mir, einschließlich der gemeinsame Sohn. Wenn ich nun evtl. bald mal ne Lohnsteuerkarte bräuchte, kann ich dann auf Klasse 2 bestehn mit 2,5 Kinderfreibeträgen? Egal ob er nunr die 3 oder die 1 hat? Lohnsteuerjahresausgleich haben wir das letzte mal 2002 gemacht, in dem Jahr wo wir geheiratet haben, da hat sich das noch richtig gelohnt, danach wollte er das nicht mehr.


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da die ersten beiden Kinder ja auch einen Vater haben, also hast du 1,5 Kinder auf der Karte stehen und dein jetztiger Ex ,05. Da ihr eine gemeinsame Adresse, aber abgetrennte Wohnungen würde ich das IMMER Explizit sagen auf dem Amt. Im übrigen kommen die doch bei solchen GEschichten ständig prüfen...da es den Anschein hat, dass ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Er muss sich darum kümmern, daß er ordentlich eingeteilt wird. annika


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Von der Arge war schon jemand da und hat dann anschließend auch bestätigt,daß wir nicht zusammen,sondern eindeutig getrennt leben. Für meine beiden Großen bekomme ich Sozialgeld, keinen Unterhalt,mein Exmann ist wieder mal irgendwo im Ausland, er hat also keinen Freibetrag (sowie er anfangen würde, regelmäßig den Kindesunterhalt zu zahlen, würde er sofort seinen Freibetrag bekommen). Aufgrund dessen hat mein Nochmann auch 3 Kinderfreibeträge auf seiner Steuerkarte, weil ja mein Exmann nichts zahlt.


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Theoretisch muss man wohl auch beim Einwohnermeldeamt angeben, wenn man dauernd getrennt lebt, irgendso ein sehr schickes knatschpinkes Formular (ist jedenfalls bei uns so). Aber bei gemeinsamer Adresse kann es natürlich schnell zu Irritationen führen... Ihr seid gesetzlich verpflichtet, Eure Steuerkarten direkt nach der Trennung ändern zu lassen, und Dein Noch-Ehemann MUSS seine LSt-Karte ändern lassen. Wenn die Kinder bei Dir leben, wird ihm dann die Steuerklasse I mit 0,5 Kind eingetragen, und Du kannst dann Steuerklasse II mit 2,5 Kind bekommen.