Leena
War bei uns heute das große Thema, das heute veröffentliche Urteil des BVerfG vom 07.05.2013, wonach die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern beim Ehegattensplitting nicht ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist und deshalb ab 2001 in den noch nicht bestandskräftigen Fällen die bisherige Rechtslage für Ehegatten auch für eingetragene Lebenspartner beansprucht werden kann. Wobei ich das Sonder-Votum von Richter Landau und Richterin Kessal-Wulf, wonach sie der Meinung sind, das Urteil wäre falsch, weil der Senat alles mögliche verkannt habe, zumindest in den Streitjahren und vor 2005, auch interessant fand. Auch wenn ich persönlich froh bin, dass sie sich nicht durchgesetzt haben. Das Urteil war ja in der Form erwartet worden - trotzdem freut es mich. Auch wenn diverse Kollege im Finanzamt heute schon rotieren und die Telefone teilweise heiß gelaufen sind... :-) Wobei ich es auch erschreckend finde, wie vielen Kollegen das Urteil NICHT gefällt, weil sie homosexuelle Lebenspartnerschaften als "widernatürlich" empfinden. Ich hoffe sehr, das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass solche Gedanken bitte immer seltener werden... http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-041.html
Mich ärgert das Urteil, weil ich grundsätzlich ein Problem mit dem Ehegattensplitting habe. Ich befürchte, dass dieses damit noch mehr manifestiert wird. Ich hege ja immer noch die Hoffnung, dass es irgendwann mal ein Familiensplitting geben wird, bei dem Kinder gleichberechtigt berücksichtigt werden. Solange es nur diesen lächerlich geringen Freibetrag für Alleinerziehende gibt, empfinde ich Ehegattensplitting egal ob für Verheiratete oder für Lebenspartnerschaften grundsätzlich als ungerecht.
Ich habe auch Bedenken, dass das dämliche Splitting jetzt gar nicht mehr reformiert wird. Ich bin absolute Verfechterin eines Familiensplittings. Steuerliche Vorteile sollten dort sein, wo Kinder sind, nicht dort wo es ein Eheversprechen gibt!
Habt Ihr Euch mal die Begründung der entsprechenden Urteile zum Ehegattensplitting angeschaut, wo auf die weitreichender gegenseitigen Verpflichtungen und Rechte innerhalb der Ehe und der Lebenspartnerschaft abgestellt wird? Wenn man sich mit dieser Argumentation, die in sich logisch ist, dem Ehegattensplitting nähert - dann kann man das eben NICHT auf ein eventuelles Familiensplitting übertragen. Für ein Familiensplitting wäre eine (komplett andersartige) Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers erforderlich, und das liegt - dank Gewaltenteilung - nicht beim BVerfG. Wobei - wenn ich mir anschaue, dass das Ehegattensplitting ursprünglich mal nur für Einkünfte der Ehefrau aus einem dem Ehemann nicht fremden Betrieb galt... dann bin ich eindeutig dankbar für die Entwicklung der Rechtsprechung zu diesem Thema. :-)
... nur hätte ich mir eben einen komplett anderen Gedankengang gewünscht. Grundsätzlich soll das Ehegattensplitting ja die Familien stärken. Familie ist da, wo Kinder sind. Ich finde es ungerecht, dass ein Ehepaar per se geschützt und gestärkt wird, wo für AEs zum Beispiel nur ein lächerlicher Pauschbetrag zur Verfügung gestellt wird. Durch das Urteil gestern und die daraus folgenden Änderungen, wird eine grundlegende Reform einfach schwieriger... Eine Reform wäre einfacher geworden, wenn sich erst mal nicht geändert hätte und man dann über "alte Zöpfe" hätte verhandeln können. Für meinen Arbeitskollegen freut es mich.
...nun ja, das Sonder-Votum der beiden Richter, die die Lebenspartnerschaft einkommensteuerlich der Ehe nicht gleichstellen wollten, ist inhaltlich aber nicht wirklich überzeugend, d.h. damit hätte man m.E. kaum ernstlich begründen können, warum das Ehegattensplitting auf Lebenspartner nicht angewandt werden sollte. Und da kommt eben das Diskriminierungsverbot etc. wieder ins Spiel. Das hier ist entschieden mein persönlicher Lieblingssatz aus dem gestern veröffentlichten Urteil: "Auch wenn die Regelung selbst an den Familienstand anknüpft, ist doch die Entscheidung für eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kaum trennbar mit der sexuellen Orientierung verbunden." :-) Ansonsten knüpft das Ehegattensplitting grundsätzlich an den Gedanken an, dass in einer Ehe (und eben auch in einer Lebenspartnerschaft) das Einkommen beider Partner auch beiden Partnern zuzurechnen ist. Und genau da liegt eben ein Unterschied zwischen dieser Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft und einer Haushaltsgemeinschaft mit Kindern. Nach den jetzigen Rahmenbedingungen hätte das BVerfG nicht anders entscheiden, und die Grundsatzentscheidung für Partner- oder Familiensplitting liegt eben nicht bei der Judikative, sondern beim Gesetzgeber. Da braucht es eine Grundsatzdebatte mitten in der Gesellschaft... wobei ich fürchte, schlicht aus Kostengründen wird so bald kein Familiensplitting beschlossen.
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