Mitglied inaktiv
unser labrador mischling,max, heiss geliebt, 1 jahr alt, ist vor 3 wochen einer lauefigen huendin hinterher, wir haben ihn ueberall gesucht und nicht gefunden. am donnerstag bin ich mit meiner tochter wieder los, vielleicht hat ihn ja jemand angebunden und behalten, wir haben einige haueser und grundstuecke abgesucht und dann von einen mann einen tipp bekommen wo er sein konnte. es war schrecklich, er hat versucht einen hohen zaun, ca 180cm zu ueberspringen und istmit einer pfote haengegeblieben, ueber dem zaun war so ein draht gespannt, mir faellt jatzt der name nicht ein, ich glaube es heisst stracheldraht. dieses bild bekomme ich nicht aus dem kopf, er ist kopfueber gestorben, ein schlimmer tod, wie ich finde... nun denk ich mir, diese stacheldrahte sind doch gefaehrlich, besonders fuer tiere, der hund einer kollegin ist auch so gestorben... ich habe gegoogelt, nur bei zauenen ueber 2 m darf man einen stracheldraht drueberziehen. ich will die leute gerne darauf ansprechen, es bringt unseren zwar nicht zurueck, aber vielleicht passiert es ja keinen anderem mehr... was meint ihr? traurige gruesse, essi3
Ich verstehe, daß du um deinen Hund trauerst aber wenn bei mir die Gefahr bestünde, daß ein fremder Hund über meinen Zaun auf mein Grundstück kommen könnte, z.B. meine Kinder in Gefahr bringen könnte... hätte ich doppelt Stacheldraht.
Kein kleines Kind verletzt sich an Stacheldraht der 180cm hoch ist aber ein Hund der solche Höhen überwinden könnte bedeutet eine potenzielle Gefahr für meine Kinder.
Ich mag es überhaupt nicht, wenn Hunde ohne Leine einfach an meine Kinder kommen und würde den Hundehalter zu Verantwortung ziehen.
Wie gesagt, es tut mir sehr leid für dich und deinen Hund aber... die Sicherheit meiner oder anderer Kinder liegt mir da näher.
lG mf4
Warum läßt du deine Tochter allein mit dem Hund raus, wenn sie ihn nicht halten kann?
Der Hund ist einer läufigen Hündin hinterher, er war nicht auf der Suche nach einem Kleinkind-Fresschen..
Übrigens gibt es weit mehr sexuelle Übergriffe auf Kinder, als Angriffe von Hunden, die im Blutrausch über Zäune springen. Nur mal nebenbei erwähnt.
Soviel zum Thema "Stachedraht, um Kinder zu schützen".
Ich gehe davon aus, daß diese Leute den STacheldraht nicht haben, um Hunde abzuwehren..
Dann erweitere ich meinen Text... ich mag weder unangelehnte Hunde (egal ob sie geil sind oder nicht) oder fremde Mensche die glauben einfach an meine Kinder zu dürfen.
Ich finde manche unangeleinten Kleinkinder auch gefährlich.
Ich habe auch schon Angst, wenn meine heut von ihrem Papa-WE zurück kommen
Mal Spaß beiseite. Ich finde jeder kann Hunde halten so groß er will und so viele er kann aber ich bin der Meinung, daß ich es nicht hinnehmen muß, daß ein Hund ohne Herrchen an mich oder meine Kinder geht. Meine Kinder können den Hund meiner Freundin nach halten, dürften also niemals mit ihm allein raus.
Ich weiß schon, was Du meinst ;-) Aber: ich fühle mich da nicht angesprochen. Unsere Hunde laufen dann frei, wenn ich es verantworten kann (auf Wald-u. Spazierwegen sowie Wiesen etc.) und sind jederzeit abrufbar. In Wohngebieten sind sie schon deshalb angeleint, weil die Autofahrer mir zu unberechenbar sind und sonst jedes Kind hinrennt ("och..bist Du süß. Darf ich mal streicheln?"). Wenn uns jemand entgegenkommt (egal, ob mit oder ohne Kind/er), genügt ein Pfiff und beide kommen angeflitzt. Dann machen sie solange brav "sitz" bis die Leute vorbei sind oder ich lege sie direkt auf in der Wiese ab (wenn sie gerade im Spiel sind) und gebe das Kommando zum Aufstehen erst, wenn die Spaziergänger vorüber sind. Mein Kind geht selbstredend auch nicht mit den Hunden alleine raus. Aber nicht, weil es nicht mit den Hunden klarkäme, sondern weil es zuviele unvernünftige andere Hundehalter gibt, die ihre Tiere nicht im Griff haben und es mit solchen Situationen überfordert wäre. Alles eine Frage der Erziehung und des Hundehalter-Verstandes. Vor unseren Hunden hättest Du definitiv keine Angst und Deine Kinder auch nicht :-) Stella
Aber seien wir ehrlich Stella: so erzogen wird kein Hund auf die Welt gesch***, das müssen sie lernen und können sie nur durch "Try and Error".
Oje..ich kann nachfühlen, wie es euch geht. Das ist schlimm.
Die Nicht-Hundehalter werden jetzt zwar schreien "selbst schuld, wenn der Hund abhaut", doch ich würde mich auf jeden Fall informieren, ob das erlaubt ist und wenn nicht, auch entsprechend dagegen vorgehen.
Es war ein unnötiger Tod, soviel ist sicher. Und damit sowas nicht noch einmal vorkommt, unternimm etwas, wenn Du kannst.
Ich mag mir das gar nicht vorstellen..wir haben ja auch zwei Hunde.
Wünsche Dir trotzdem noch einen halbwegs schönen 3.Advent.
Stella
Kann dir leider nichts dazu sagen, nur das es mir Leid für euch tut.
Gruß Minimaxi
besitzers! in deutschland sind sogar ganze viehweiden mit stacheldraht eingezäunt und das ist ERLAUBT. mir ist sogar letztens (beim spazierengehen vor der entbindung) aufgefallen, dass das krankenhaus einen maschendrahtzaun hat, der oben drei reihen stacheldraht trägt.
mir wird schon ganz schlecht, wenn ich daran denke, dass unsere hündin das erste mal läufig wird... in der nachbarschaft ist nämlich auch ein riesenhund, der jetzt schon über das lächerliche zäunchen um seinen garten herüberturnt als wäre es nichts.
dafür, dass der hund "liebestoll" war, kann der zaunbesitzer ja nun nichts. wer das ausbüchsen seines rüden aus hormonell bedingten gründen verhindern will, muss eben die kastration wählen. unsere hündin ist nur deshalb noch nicht kastriert, weil sie erst gerade erst ein knappes dreiviertel jahr alt ist und sie erst ab dem etwa 7. lebensmonat kastriert werden können - das hat sich mit der geburt unserer tochter (7 wochen alt) überschnitten und war mir bisher zu anstrengend.
ich schätze aber, dass ich mir ganz dringend einen stacheldraht über dem zaun wünschen werde, wenn der nachbarsrüde bei uns im garten steht, weil er unserer hündin einen besuch abstatten will und die kinder gleich dabei im weg sind!
lange rede kurzer sinn: in erster linie bin ich dafür verantwortlich, dass mein teir nicht abhaut und dabei zu schaden kommt, denn ein tier bleibt ein tier bleibt ein tier bleibt ein tier...
das unterschreibe ich
so leid mir das tut, wie der arme Hund gelitten hat
..ich mag die einfach ned udn finde es auch für tiere hier bei uns in der großstadt einfach quälerei zu halten. aber was du beschreibst tut mir wirklich sehr sehr leid...für euch und auch den hund. was ich aber an der geschichte noch grausamer als alles andre finde...wie um alles in der welt ist es möglich das ein armer toter hund da 3 eochen über den zaun hängt und niemand was unternimmt...ich meine 3 wochen...hallooo? ich führe das jetzt nicht weiter aus..jeder weiss wohl was ich meine. oder hab ich da was falsch gelesen oder verstanden
oT
in i9hrem beitrag stand das er vor 3 wochen weggelaufen ist und nicht wiederzufinden war.. am donnerstag sind sie nochmals los zum suchen. wie lange er also da hing ist nicht klar..ich hoffe keine 3 wochen
Und wer glaubt, seine Kinder durch einen Stacheldraht schützen zu müssen, tickt für mich nicht ganz richtig, ums mal flapsig auszudrücken! (Anwesende nehme ich selbstverständlich aus!) Ist nicht Romy Schneiders Sohn bei dem Versuch, einen Zaun mit Stacheldraht zu überklettern, gestorben? Die eigenen Kinder mit HIlfe einer potentiellen Gefahrenquelle für andere Kinder, Hunde (und letztlich auch für die eigenen Kinder) zu schützen, sollte tatsächlich verboten sein. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass die Benutzung eines solchen Stacheldrates nicht "einfach so" und ohne die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erlaubt ist!!! Ich würde mich an Eurer Stelle mal danach erkundigen. Auch der Verlust eines Hundes ist tragisch.... LG
bez. Romys Sohn: Er wollte drüber klettern, es war ein sehr hoher Zaun, mit großen Pfeiler nach oben. Und da rutschte er oben am Scheitelpunkt anscheinend aus und wurde ....dauerte auch, bis man ihn fand. Das hat Romy Schneider das Herz gebrochen. Im Sinn des Wortes. Vor allem deshalb starb sie so früh. Ihre primäre Todesursache war Herzstillstand, soweit ich mich entsinne. (A. Schwarzer hat übrigens eine sehr gute Biografie über sie geschrieben. Empfehlenswert).
Stimmt....noch grausamer! Drum hat er auch sein Leben verloren und war nicht "nur" schwer verletzt. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch Stacheldrahte für Kinder gefährlich sein können. Nicht nur für Hunde. Selbstverständlich ist der Hundehalter für seinen Hund verantwortlich! Es geht mir auch nicht so sehr um den Hund, sondern um die generelle Unsitte (nunja....wie zumindest ICH finde), ein privates Grundstück mit Stacheldraht zu umzäunen.... Ein Tier bleibt ein Tier bleibt ein Tier bleibt ein Tier! Richtig! Und was ist mit dem Nachbarsjungen, der sich einen Streich mit seinen Kumpels liefern möchte und sich darin schwer verletzt? Hätten da auch die "Besitzer" besser aufpassen müssen? In bestimmten Gegenden, in denen sich Stacheldrahte zumeist befinden, spielen Kinder einfach selten. Und um einen 15 Meter hohen Gefängnis-Zaun mache ich mir auch keine Sorge. Aber in einem Wohngebiet hat ein Stacheldraht meiner Ansicht nach nichts zu suchen.
wozu brauch man Stacheldraht überhaupt? Eine Menschen der irgendwo rein will, kann ein Stacheldraht nicht aufhalten, da klettert man durch. Tiere und Menschen, die unabsichtig wo reinlaufen können die Dinger ganz böse verletzten. Auch Weidezäune da gibt es derweil doch Alternativen, wie Elektrozäune... Versteh nicht warum es die Dinger überhaupt noch gibt. Und das Bild, was Essi gesehen hat, ich mag es mir gar nicht vorstellen:-((
natodraht... der zweitgenannte ist für kinder sicherlich sehr gefährlich... der andere nicht so sehr! was bitte soll denn da großartiges außer ein paar schrammen passieren? tiere können sich in der regel schlechter wieder befreien als menschen... und kinder im kindergartenalter, welche sicherlich noch etwas unbeholfener wären, würde ich eh nicht unbeaufsichtigt in der nachbarschaft herumstromern lassen. da gibt es sicherlich größere gefahren als schrammenverpassende stacheldrähte. wenn stacheldrahtzäune ansich so gefährlich wären, dann würden sie sicherlich verboten sein. da aber ganze landstriche charakteristisch mit diesem draht eingezäunte (hauptsächlich kuh-) weiden haben, wird das nicht so schlimm sein. btw. ich bin auch auf dem land inmitten solcher zäune aufgewachsen und das hat keine größeren probleme für uns kinder bereitet. man kann - auch als kind - relativ leicht durch einen solchen zaun hindurch klettern. zur "freude" der mütter waren aber leider ab und an die klamotten in mitleidenschaft gezogen worden... ein paar "dreiangel" waren halt der übliche schwund bei besuchen in der nachbarschaft. ich habe an anderen stellen mehr kratzer eingesammelt als an stacheldrähten...
Meine Katze hat sich an so nem Zaun auch den Pfote aufgerissen, war schmerzhaft und teuer, dauerte lange bis es verheilt war. Hätte der Bauer da einen Elektrozaun dran gemacht wäre das nicht passiert, Stacheldraht ist einfach unnötig, aber halt vermutlich billiger. Und tollende Kinder wo eins reinfällt, na danke, das kann schon gefährlich werden. Bin auch zwischen solchen Zäunen aufgewachsen, hatte keine körperlichen Schäden, da vorsichtig und da sonst keine Kinder, also auch keine unbedachet Tollerei, aber so manche aufgerissenen Klamotten kamen doch vor.
also wo liegt bitte der unterschied zwischen einer weidezaunverletzung, wenn sich stacheldraht oder elektrodraht ums bein gewickelt hat? ich habe beides schon bei pferden gesehen... und die sehnen und muskeln wurden von beiden durchtrennt - btw: alle pferde, die ich mit einer solchen verletzung pflegen durfte, wurden von unangeleinten HUNDEN in den zaun gejagd (das haben zeugen gesehen und bescheid gegeben). allerdings sehe ich es auch so, dass man für bspw. pferde lieber elektrozäune nehmen sollte... manche rinderrassen (besonders die mit dem längeren fell) sind durch elekrozäune nicht zu halten.
Wir reden ja nicht vom Umwickeln, sondern vom Hängeblieben und Reißen, das ist bei einem glatten Zaun ohne Stacheln schlecht möglich. Erdrosseln an irgendwelchen Zäunen ist genauso tragisch, nur die Verletzung zumindist durchs Aufreißen der Haut sozusagen enthäutet werden, ist da halt nicht gegeben, einfach ein Minimierung der Risiken. Ein Tier was außer Rand und Band ist läßt sich durch nichts aufhalten auch nicht durch einen Stacheldrahtzaun:-(.
sondern beim überklettern eines stahlzaunes mit spießen obendrauf.
Das war bestimmt ganz schrecklich für Euch. Ich glaube eigentlich nicht, dass es eine Mindesthöhe gibt. Stacheldraht auf einer Mauer ist immer gefährlich. Hätten die 20 cm mehr denn etwas ausgemacht? Ich finde 180 cm ganz schön hoch und bin eigentlich überrascht, dass ein Hund diese Höhe überspringen kann. Und wenn ich jetzt an einem um einiges niedrigeren Zaun vorbeilaufe, wo ein bellender Hund sein Revier verteidigt, werde ich mich nicht mehr ganz so sicher fühlen...
War es ein Gartenzaun oder ein Koppelzaun? Die dürfen mit Stacheldraht eingezäunt werden. Bei Gartenzäunen bin ich mir nicht sicher. Jenny
...so tragisch es sein mag und vielleicht sind auch diese Zäune nicht"legal" ...aber einen Einjährigen Hund der offenbar nicht abrufbar ist frei laufen zu lassen ist fahrlässig.
dieser hund nicht selber zu schaden gekommen wäre, sondern bspw. ein fahrradfahrer oder ein älterer "rollatorpilot" gestürzt wäre, weil der kopf- und hormonkranke hund nicht zu halten war?
das ist meine allergrößte sorge, sollte unsere hündin ausbüchsen... für einen alten menschen kann ein oberschenkelhalsbruch schon einmal das anzählen in der schlussrunde sein.
Ich lebe ja in portugal, ausserhalb der stadt auf einem 5 hektar grossen grundstueck dass meinen eltern gehoert.wir haben darauf ein haus gebaut und 2 hunde. da wir 3 kinder haben, haben wir natuerlich keine scharfe hunde, nur verspielte mischlinge die nie angeleihnt werden. das hunde ein paar tage im jahr den huendinnen nachlaufen ist normal, kommt aber auch auf den hund an, der andere macht das nicht und bleibt hier, nur manchmal besucht er die huendin auf den nachbahrgruendstueck. sie liefen unser grundstueck ab, bellen wenn sie was hoeren und fertig . boese sind sie nie gewesen,sie empfingen jeden schwanzwedelnd und freudig, dass sie frei herumlaufen ist normal, nur scharfe hunde werden angeleint und dass ist auch gut so, ich habe selber angst vor einigen hunderassen, besonders der kinder wegen. ich kann nur nicht verstehen was der stracheldraht gross bringen soll, man kann doch einfach einen hoeheren drahtzaun ziehen oder? der zaun wurde um ein grosses grundstueck mit weinreben gezogen, ich glaube er wollte nach hause und wollte den weg abkuerzen. wir haben eine ca. 1.80m grosse mauer an einer seite des grundstueckes und der sprang da manchmal drauf. aber bei einen zaun ist dass doch anders, dan kann man nicht drauf, sondern nur drueberspringen. natuerlich ist ein tier nicht so wichtig wie ein mensch, ich bin da kein fanatiker, aber er war ein familienhund, ein ganz lieber und ich haette ihm diesen grauenvollen tod gerne erspart. sowas vedient keiner, ich frag mich immer wie lange er wohl gelitten hat, und ob er an durst oder and seiner kopf-ueber position gestorben ist. meine kinder sind auch sehr traurig, es gibt viele risiken die die frei natur birgt, aber ein stracheldraht ist fuer mich seit donnerstag eine falle der aergsten art, seine zaehne waren im zaun festgebissen, er hat bestimmt versucht sich zu befreien, aber sein gewicht hat es verhindert, und die pfote war vom draht durchbohrt... es ist so als haette ich uhn im stich gelassen, aber die stelle war von der strasse aus nicht zu sehen, man muss quer durch das feld, der mann der mihr den tipp gab ist schaafshirte, nur weil er durch die felder geht hat er den hund endeckt. gruesse, essi3
was du da schilderst mit der durchbohrten pfote, die den ganzen hundekörper halten konnte, kann kein stacheldraht sein... das hält kein stacheldraht, der so bezeichnet wird. in deutschland ist es so, dass jeder hundehalter dafür sorge tragen muss, dass sein hund nicht vom grundstück entweichen kann... d.h. es muss sichergestellt sein, dass der hund nicht über den zaun springen kann. bei einem sehr großen hund mit bspw. 70 cm schulterhöhe dürfte ein 1,80 m hoher zaun nicht mehr ausreichen. selbst unsere parson-hündin mit etwa 33 cm schulterhöhe schafft inzwischen locker zäune mit 1 m höhe. essi, ich verstehe schon, dass es sehr traurig ist, wenn man seinen familienhund verliert... mich stört nur, dass du nachfragst, ob verschiedene zäune überhaupt erlaubt seien... ich finde halt, dass jeder besitzer eines hundes dafür sorgen muss, dass weder das tier noch andere menschen zu schaden kommen - herrenlos frei herumstromernde hunde sind einfach ein unding.
Zuerst mal tut mir das ganz furchtbar leid. Lass dir kein schlechtes Gewissen machen - so wie im Straßenverkehr Unfälle passieren, kann auch so etwas vorkommen, ohne dass jemand dafür "Schuld" trägt. Natürlich kann man einen Hund sein Leben lang angeleint lassen - aber ist das dann ein artgerechtes Leben? Ich meine zu wissen, dass Stacheldraht zumindest um Pferdekoppeln herum verboten ist, genauso müsste es sich logischerweise bei sonstigen Viehweiden verhalten. Privatgrundstücke ohne Vieh darf man aber glaub einzäunen, wie man will.
natürlich kann man auch seine pferde auf weiden mit stacheldraht lassen, aber bei pferden mindern narben von kratzern den wert... das wird dann hier in der ecke "niedersächsischer weidebrand" genannt.
weia... da machten sich aber zigtausende tierhalter in deutschland strafbar, wenn du recht hättest!
Also: In der Schweiz ist es gesetzlich verboten.: http://www.zuerchertierschutz.ch/metanavigation/blog/blog-einzelansicht/news/stacheldrahtverbot-fuer-pferde-bleibt/118/category/12.html In Deutschland gibt es Gerichtsurteile, nach denen es verboten ist (z.B.: http://www.tierschutz-pressedienst.de/Seiten/Urteile/Seiten/indexPf_.htm) - hier ist es in gewissem Sinne Auslegungssache nach dem Tierschutzgesetz. Wenn was passiert, haftet dann halt der Besitzer, der die Pferde so eingezäunt hat. Zum Lachen ist da zumindest nichts und dass sich tausende von Tierhaltern rechtswidrig verhalten, ist auch nicht so sehr bemerkenswert, sondern beruht aus Unwissen oder dem Gedanken: da wird schon nichts passieren, das mach ich ja schon immer so....)
http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/651026/publicationFile/37958/HaltungPferde.pdf Punkt 3.1.2 "Stacheldraht Verbot per Gesetz gibt es nicht, aber es gibt mehrere Gerichtsentscheidungen in denen festgestellt wird das es nach § 2 TierschutzG nicht artgerecht ist Pferde in reiner Stacheldrahtumzäunung zu halten. § !6a TierschutzG ist die Grundlage für das Eingreifen von Behörden wenn ein Verstoß gegen das TierschutzG festgestellt wird. Sollte also der Mitarbeiter des zuständigen VetAmtes diverse Urteile kennen und auch selbst der Meinung sein das Stacheldraht nicht artgerecht für Pferdehaltung ist gibt es Ärger. Also mal von den allg. bekannten Gründen gegen Stacheldraht ist es auch eine rechtliche Frage bei Ausbrüchen und evtl. Haftung der Versicherung. Daher ist von reiner Stacheldraht umzäunung abzusehen und diesen wenn er nicht entfernt oder ersetzt werden kann durch einen Inneren Elektrozaun zu sichern." ( aus: http://www.reitforum.de/pferdehaltung-mit-stacheldraht-294789.html)
und habe mir da eine ganz schön böse und lange und breite Narbe geholt, die im KH behandelt werden musste, ich weiß gar nicht mehr wieviel Wochen ich da war, denn ich war erst 5. Der Draht lag auf dem Boden um ein Feld herum. Es ist echt tragisch was dem Tier passiert ist und die Familie hat mein Mitgefühl, denn auch wir haben einen Hund. Besser gesagt eine Hündin, die ich kastrieren lassen habe, damit so was nicht passieren kann! Ich hatte auch Angst vor Rüden, die uns besuchen wollen könnten! Die Kehrseite der Medaillle ist, das sie mit dem Gewicht schwer zu kämpfen hat, aber ich würde es immer wieder tun lassen! Warum kann man Rüden nicht auch einfach kastrieren lassen?! DAS finde ich verantwortungslos! Es bleibt an den Haltern der Hündinen, oder?! Unsere Nachbarn haben einen Rüden (und es nicht machen lassen, obwohl er schon unfreiwillig Vater wurde). Und auch unten bei uns im Dorf kommt alles halbe Jahr ein hormongesteuerter GROßER Rüde hoch, wenn von anderen Nachbarn die 2 Hündinen läufig sind! So teuer ist eine Kastration auch nicht, und sollte (meiner Meinung nach) schon bei Anschaffung (genau wie Impfungen/Chip) einkalkuliert werden! Kastrierte Tiere finde ich sowieso pflegeleichter und sind meist freundlicher als hormongesteuerte... lg
interpretationen der tierschützer...
zumindest in deutschland kenne ich den zugehörigen sachverhalt und auch das urteil: es geht nicht primär um die verletzungsgefahr, sondern um die geeignetheit ganz bestimmter stacheldrahtzäune für die einfriedung von pferdeweiden. auch die expertise der tiho hannover hierzu kenne ich.
die verwendung von stacheldrahtzäunen in der pferdehaltung wird meist erst juristisch thematisiert, wenn pferde ausbrechen und schäden verursachen oder verletzt werden, dass dem besitzer ein sachschaden entsteht, den er ersetzt haben möchte. tiere gelten eben in deutschland rechtlich immer noch als "sache". für die pferdehaltung sollte generell eine sichtbare zaunvariante gewählt werden - allerdings ist so mancher bretterverhau auch nicht weniger verletzungsträchtig und ausbruchsicher als so mancher morsche stacheldrahtzaun...
es bliebt dabei: in deutschland ist die verwendung von stacheldraht in tierzäunen NICHT verboten... ob sie denn im schadensfalle von der betriebs- oder halterhaftpflicht der tierhalter nicht zu weiteren problemen führt, hängt von der sonstigen beschaffenheit der einfriedung ab - ist die oberkante bspw. mit sichtbaren elektozaunlitzen ergänzt worden, würden die so gesicherten zäune als ausreichend gesichert gelten.
btw: so manche stellungnahme von tierschützern lässt mehr engagement als sachkenntnis vermuten. allen voran scheint wolfgang apel die verkörperung für dieser devise zu sein...
z.B. im Gerichtsurteil folgenden Satz: "Im ersten Verfahren wurde das Verbot von Stacheldraht zur Einfriedung von Pferdeweiden bestätigt" In den Richtlinien des Bundesministeriums folgenden Satz: "Als alleinige Einzäunung ist Stacheldraht oder Knotengitter bei Pferden tierschutzwidrig." Fakt ist: Wenn's aufgrund der nicht ordenungsgemäßen Einzäunung zu einem Unfall kommt, ist der Einzäuner/ Pferdehalter haftbar. Und tierschutzrechtlich handelt er auch rechtswidrig. Ob das im Falle des von außen kommenden Hundes auch gilt, wäre gerichtliche Auslegungssache. Aber wir wissen ja nicht, ob Essis Hund in einem Pferdezaun hängen geblieben ist.
die kastration bei weiblichen tieren eine erheblich schwerere OP ist als die kastration von männlichen... unserer katze ging es nach der OP im vergangen jahr ziemlich bescheiden.
grundsätzlich halte ich es für sehr sinnvoll haustiere, die nicht für zuchtzwecke gehalten werden, zu kastrieren. ich habe es als sehr gefährlichen trend empfunden, dass sich hinz und kunz ohne geeignete sachkenntnis reithengste zu halten begannen. mein vater hat selber gekörte hengste... aber tiere, die keine chance auf die körung haben, werden schon aus sicherheitsgründen kastriert. hengste sind zwar meist imposanter als wallache, aber man muss wissen, wie sie zu handeln sind. ich würde im leben keinen reinen reithengst halten wollen... das wäre mir viel zu stressig. ich kenne genügend hengste, die gemeingefährlich geworden sind. wir haben vor jahren selbst einmal einen gekörten hengst wieder tageslichttauglich gemacht - der arme war nämlich nur noch im dunklen stall, weil sich keiner mehr an ihn heran traute. im fortgeschrittenen alter war er dann sogar als juniorenpferd einsetzbar und hat kindern als lehrspringpferd in den sport geholfen...
weißt du, wie urteile aussehen?
hier handelt es sich um eine klitzkleine eigendeutung...
Hab schließlich Recht studiert (Diplomverwaltungswirtin). Die Richtlinie des Bundesministeriums ist keine Zusammenfassung, sondern das Original. Und das Urteil ist zwar eine Zusammenfassung, aber nicht von einem Tierschützer, sondern eine ganz normale, so, wie sie in einer Zeitung / Fachschrift auch erscheinen würde. Und ich denke, so wie der Satz da steht, stand er auch im Originalurteil. Und Recht bzw. Gerichtsurteile enthalten immer ziemlich viel Eigendeutung - Eigendeutung der Sachverhalte und darauf anzuwendenden Gesetze eben durch die Richter. Wenn aus den Gesetzen immer alles gleich klar ersichtlich wäre, bräuchten wir deutlich weniger Gerichtsverhandlungen.
Mein Mann und ich lassen und auch nicht "kastrieren", nur weil wir die "Zucht" eingestellt haben. Ich wüßte keinen Grund, warum ich das meinem Hund antun sollte. Eine Hündin ist zweimal im Jahr läufig, davon nur an ein bis zwei Tagen fruchtbar. So schwer dürfte es nicht sein, an diesen zwei Tagen beim Spaziergang aufzupassen (ein erfolgreicher Deckakt braucht schon eine gute halbe Stunde) oder notfalls eben zum TA zu gehen und die Spritze danach zu verlangen. An den anderen Tagen läßt man sie halt und alle sind froh.
unter
http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/651026/publicationFile/37949/HaltungPferde.pdf
den unterschied zwischen richt- und leitlinien solltest du als diplomverwaltungswirtin eigentlich wissen, ne? schon peinlich, oder?
so wie der satz da stand, kann er in keinem urteil der welt gestanden haben...
außerdem bezieht sich dieser satz auf die untersagung der pferdehaltung auf einer bestimmten weide durch den kreisverterinär, weil dort einige pferde ausgebrochen waren und einen unfall verursacht haben bis die einfriedung besser geregelt wäre... das OVG hat lediglich in seinem urteil das nutzungsVERBOT der fraglichen weide mit dem alten stacheldrahtzaun bestätigt.
wie du sicher weißt, kann ein OVG kein verbot bestätigen, welches garnicht als gesetz existiert. ich denke, es ist noch peinlicher für dich wie du hier als DIPLOMVERWALTUNGSWIRTIN deine mangelnde sachkenntnis von den aufgaben und zuständigkeiten eines OBERVERWALTUNGGERICHTS offenlegst...
zur erinnerung:
"Im dreistufigen Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) ist das Oberverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht zuständig für Entscheidungen über Berufungen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte sowie über Beschwerden gegen andere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen. Daneben ist es für bestimmte Rechtsstreitigkeiten (z. B. über Bebauungspläne oder Großvorhaben) erstinstanzliches Gericht. Die Spruchkörper des Oberverwaltungsgerichts heißen Senate, die mit drei Berufsrichtern und in mündlichen Verhandlungen zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind. Die Aufgaben der einzelnen Senate sind in einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt."
hast du jetzt verstanden, WAS hier verboten wurde? zum mitschreiben: verboten wurde die nutzung der pferdeweide, deren stacheldrahtzaun in seiner beschaffenheit den ausbruch der pferde nicht verhindern konnte, bis zur erneuerung des fraglichen zaunes.
das OVG bestätigt lediglich das verbot in dem durch das kreisveterinäramt ausgesprochene verwaltungsakt!
Zum Thema "Zaunrecht" in Portugal wird Dir hier wohl kaum jemand helfen können. Ich kenne hier einige, die Zäune in der Höhe 1,80 m und darüber noch Stacheldraht haben. Für höhere Zäune braucht man eine Baugenehmigung, daher schützen sich manche gern noch gegen Eindringlinge mit Stacheldraht. Zum Thema "läufige Hündin", "geiler Rüde": 1. Es geht auch OHNE Kastration, die nichts anders macht, als den Hund seines Wesens und seiner Würde zu berauben und ihn zu "neutralisieren". Man fragen den Tierhomöopath. Und als Halter läufiger Hündinnen wäre es reizend, die nette Dame in der "heißen" Zeit eben AUCH nicht unangeleint herumlaufen zu lassen. 2. Rüden lassen sich erziehen, die landläufige Meinung, daß eine heiße Hündin bei Rüden grundsätzlich zum Aussetzen des Hirns führt ist nicht richtig. Ein Rüde im absoluten Grundgehorsam bringt so schnell nichts vom rechten Weg ab und er muß sich AUCH bei läufigen Hündinnen abrufen lassen. Sind sie wirklich total "oversexy" helfen, wie gesagt, Globuli, regelmäßig gegeben. Wäre mir jedenfalls lieber, als fortan einen Rüden zu haben, dem jeder andere Rüde an den Klöten hängt, weil er nicht weiß, wohin er die Transe sortieren soll. Das hilft Dir natürlich alles nicht weiter, aber ist ggf. recht interessant für andere. 3. So traurig das ist, aber der "Zaunbauer" ist nun einmal am wenigstens Schuld. Sei foh, daß der Hund nicht vor ein Auto gelaufen ist und dabei Menschen um's Leben gekommen sind. Das ist wirklich sehr traurig, aber wie bereits gesagt wurde: Unfälle geschehen nun einmal.
hallo, rechtswidrig ist nur die alleinige Verwendung von Stacheldrahtzäunen. Hier war der Stacheldraht jedoch in 1,80 Höhe angebracht. Tragisch für deinen Hund aber wenn man weiß, wie der Rüde auf läufige Hündinen reagiert, hätte man ihn besser unter Kontrolle halten müssen.
ist schlimm für euch und euren hund, aber die frage kann dir kaum jemand 100%ig beantworten, zumal in deutschland noch genug stacheldrähte - erlaubterweise - gespannt sind (viehweiden)!
die geschichte von dem urteil vom thüringer OVG weiter oben bezieht sich alleine auf die ungeeignetheit von stacheldrahtzäunen für das fluchttier pferd. verboten sind diese dennoch nicht, denn es gibt maximal leitlinien für pferdehaltung vom bundeslandwirtschaftsministerium, welche sich mit der eignung von stacheldraht in zäunen von pferdeweiden befasst. und diese fußen u.a. auf dem tierschutzgesetz...
mag ja sein, dass es ein neues gesetz in deutschland gibt, welches stacheldraht verbietet... ich wäre wirklich dankbar, wenn dieses einmal benannt werden könnte.
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