Mitglied inaktiv
Wenn ich, sagen wir mal an einem Samstag oder Sonntag umziehe, das Kind am Freitag noch seine alte Schule besucht, muss es dann gleich am Montag in die neue Schule im neuen Ort oder haben auch Kinder, wie arbeitende Erwachsene, ein Recht auf einen "Umzugstag"? Danke und LG sue
nein, kinder haben keinen umzugstag. das liegt immer im ermessen der schule, ob sie einen freien tag erlauben oder nicht. bleibt das kind in der gleichen schule oder wird gewechselt. ich denk, bei einem wechsel ist das einfacher, das kind mal einen tag zuhause zu lassen.
wir ziehen von München nach Berlin
na dann ist das doch kein thema. dann meldest du dein kind eben einen tag später an und gut isses. haben freunde von mir auch so gemacht. probleme gab es keine.
Wenn's nur ein Tag ist, ist es sicher kein Problem. Aber da ja generell Schulpflicht besteht, kann man nicht einfach so selbst entscheiden, ab wann das Kind hingeht. Die Fehltage werden bei uns dann im Zeugnis als "unentschuldigt" aufgeführt. Dazu eine "Anekdote": Hier erschien am 01.11. ein Kind in der neuen Schule und es stellte sich heraus, dass sie schon vor den Herbstferien in der alten Schule abgemeldet worden war. Da hatte die Mutter dann die "Ferien" einfach bis zum nächsten Ersten verlängert. Das waren dann 10 Fehltage mehr. Hat zwar keine praktischen Folgen, macht sich aber auch nicht gut... Euch einen guten Umzug!! (nach Berlin... *seufz*) LG, M.
ich hatte extra noch mit dem Senat gesprochen, weil ich meinen Sohn hier schon noch die bayerischen Schulferien mitmachen lassen möchte und ein Umzug zeitlich vorher auch gar nicht möglich ist als an dem letzten Wochenende der Schulferien. In Berlin sind die Halbjahresferien im Januar, hier Anfang März. Sprich, ich müßte meinen Sohn praktisch bis zum ersten Schultag nach den bayerischen Halbjahresferien hier angemeldet lassen, er müßte an dem Tag dann auch noch hier in die Schule und dann umziehen?! Das passt alles zeitlich NULL. Zum Freiräumen der Wohnung usw. kommen wir erst in den Ferien :o( vorher ist die Wohnung in Berlin auch gar nicht frei. Ob mein Kind dann tatsächlich einen unentschuldigten Tag auf seinem 1.-Klasse-Zeugnis hat, wen interessiert das eigentlich? Ich möchte lediglich, dass er wenigstens nach dem Umzug, der für mein Kind eh schon schlimm genug werden wird, einen Tag Ruhe hat.. LG Sue
naja, 10 fehltage ist schon was anderes als ein tag... die neue schule wird sicher beide augen zudrücken. sagen würde ich es bei der anmeldung dann schon, glaub aber nicht daß es probleme gibt
... ich habe geantwortet. So wird es bei uns eben gehandhabt, meine Merinung zu konkret _deinem_ Umzug war nicht gefrsgt, da du nicht ins Detail gegangen warst (wie nun aber). Wenn dir die Antwort bzw. der Inhalt dann doch nicht genehm ist - warum fragst du dann?! Mach's so, wie du es meinst, du bist die Erziehungsberechtigte. LG, M.
was hastn Du jetzt fürn Problem??? Wo sag ich, dass mir die Antwort nicht angenehm war?! @der Rest: Die Frage ist, gelten die bayerischen Ferien denn noch als "Schule" sprich angemeldet oder gilt der letzte Schultag? Denn in dem Fall müßte ich ja dann tatsächlich eine Woche eher als geplant umziehen - und dann halt sehen, ob mein Sohn wenigstens den 1. Montag dann frei bekommt - so hätte er nämlich sonst seit Weihnachten bis Ostern keinerlei Ferien mehr und das möchte ich ihm irgendwie auch nicht antun. LG Sue
Ich habe kein Problem, fand nur, dass deine Antwort ein wenig "unzufrieden" und leicht "trotzig" ("wen interessiert das eigentlich?") klang. War wohl ein *räusper* Missverständnis...
Abgesehen davon: Ich versteh' dich ja, würde das auch so durchdenken. Also:
LG, M.
ruf doch einfach vor den ferien mal in der schule an. die können dir da sicher weiterhelfen
na das kommt darauf an, wann du ihn abmeldest von der alten Schule und vom Wohnort. Ihr müsst euch in Berlin ja auch beim Einwohnermeldeamt anmelden. Wenn du ihn quasi NACH den Schulferien in Berlin anmeldest, dann war der offizielle Wohnort ja solange Bayern und da hatte er schließlich Ferien und keiner kann dir was:) Es gibt auch eine offizielle frist in der du dich am neuem Wohnort anmelden musst. Die weiß ich aber nicht auswendig...hab aber 2 Wochen im Kopf.. Lg reni
ich glaube es waren drei Monate und ummelden werde ich mich online, so, wie ich es damals auch hier in München immer gemacht habe. Auf die Behörde für den Aufkleber aufm Ausweis kann ich auch später noch, die Hauptsache ist, man ist dort GEMELDET. Am Besten ruf ich wirklich Schule oder Senat noch mal an. Letzter Schultag hier wäre für Simon ja praktisch der 04.03.2011. Wir WOHNEN ja dann aber noch hier - also ist er ja eigentlich nach dem "Gesetz" ein noch bayerisches Kind, oder?? Ausschlaggebend ist doch sicherlich der Wohnsitz. Das mit dem "wen interessiert das eigentlich" war Ernst gemeint. Wen interessiert es, ob ein Erstklässler einen unentschuldigten Tag aufm Zeugnis hat, doch eigentlich nur mich als Mutter und ich weiß ja, wo der Tag herkommt. Da schreit doch später bei seinen Bewerbungen keiner nach?! LG Sue *jetztdochleichtverwirrt*
Die Fehltage interessieren tatsächlich keinen... (und wenn doch, geht es dabei eher um andere Sachen als um einen umzugsbedingten Fehltag). (*überleg* Mist, da wollte ich mich mal etwas mehr im aktuell beteiligen und prompt geht das nach hinten los. Mündlich kann ich besser als schriftlich kommunizieren, glaube ich...Na, ich arbeite dran!) Dir alles Gute! LG, M.
Wenn der letzte Schultag der 4. März ist, und ihr dann noch in München gemeldet seit, dann würde ich sagen, hat Dein Kind noch offiziell Ferien, denn ich denke auch, ausschlaggebend ist der AKTUELLE Wohnsitz, und der ist dann noch München.
DAS wäre natürlich der Idealzustand!!!!
Du könntest dann noch am 10. März umziehen, und Dich am 11. März ummelden. erst DANN wohnst Du offiziell in Berlin, und erst dann muss Simon dort zur Schule. So sehe ich das. Kann Dich doch niemand zwingen, am 5. Märrz umzuziehen.......wenn die Wohnung vielleicht noch gar nicht frei ist.
hallo, es steht doch nur unentschuldigt im Zeugnis, wenn du ihm keine Entschuldigung schreibst. Normalerweise gilt eine plausible Erklärung der Eltern als entschuldigtes Fehlen. Wüsste nicht warum das in Berlin anders sein sollte als in NRW, RLP oder im Saarland (Das sind die Bundesländer aus denen ich das so kenne) Also, Keine Panik Viele liebe Grüße, bcMama
Wie wäre es denn, wenn Du Euch bis einschließlich 14.3. in München gemeldet läßt - weil Ihr vorher nicht in die Wohnung könnt, die Renovierung nicht fertig ist, das Kinderbett noch nicht aufgebaut ist, whatever. Dann ist er erst ab 15.3. in Berlin schulpflichtig. Die Schule in München wird ihn sicher ohne Probleme für den einen Tag nach den Ferien freistellen, was soll er dann noch da? Aber die Ferien über ist er noch hochoffiziell ein Münchener Schulkind. Gruß, Elisabeth.
wieso kann dein Kind am Montag nicht in die neue Schule? Du kannst dein Kind auch freistellen lassen für den Tag.
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