Elternforum Aktuell

Sackgasse- Wendekreisel zugeparkt

Sackgasse- Wendekreisel zugeparkt

monschischi

Beitrag melden

wie viel kostet es Strafe?? weiss das jemand?


mozipan

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von monschischi

So ein Wendekreisel gehört zur normalen Straße und daher gilt auch dort uneingeschränkt die StVO. Sind keine Haltverbote aufgestellt, ist auch dort das Parken gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO erlaubt. Eine enge Straßenstelle bedeutet, dass zur vorsichtigen und langsamen Durchfahrt eines normal breiten Fahrzeugs zzgl. 0,5 m Seitenabstand der freigebliebene Platz nicht mehr ausreicht. Es ist hier von einer Mindestbreite von 3 m auszugehen.