meerli
Hallo ich habe heute mit einem Minijob angefangen (innerhalb der Elternzeit) nun ist da ein Zettel dabei wo ich etwas in die Rente einzahlen kann oder eben nicht... braucht man das? Ich bin ja in EZ-die wird berechet als wäre man in Vollzeit arbeiten... wieviel in € wäre denn diese Pauschale? LG
laut meinem Steuerberater: nein. Wenn du sowieso in Elternzeit bist mit deinem "richtigen" Job und dort die Einzahlungszeit weiterzählt, lohnen die paar Kröten aus dem Minijob nicht.
ich zahl jetzt um die 5 - 6 euro pauschalsteuer.. ich werde aber jetzt freiwillig aufstocken, so daß es höher an die rente angerechnet wird. läuft bei mir ab august dann.
In Elternzeit ist das nicht nötig.
Werden wir überhaupt noch eine Rente bekommen?!
Aber in EZ würde ich das auch nicht machen. Für Studenten, Rentner und Mütter in Elternzeit war das eigentlich mal gedacht mit den Minijobs und da machen sie Sinn irgendwie
Wenn Frauen so weitermachen, nein, taram. 2011 lag im Schnitt die Regelaltersrente westdeutscher Frauen bei 335.- (westdeutsche Männer: 644.-); die Witwenrente auf Basis der Erwerbstätigkeit des Gatten bei 561.-. Dürfte noch länger so bleiben oder sich verschärfen: Frauen sind zwar häufiger als früher erwerbstätig, aber dreimal so häufig in Teilzeit (oft Kleinst-Teilzeit mit null Aufstiegs- oder gar Vollzeitchancen) als Männer. Die Quote der vollerwerbstätigen Frauen sinkt: Von 1985 bis 2011 ist sie von 68 auf 54 % aller erwerbstätigen Frauen zurückgegangen. ...Zahlen von Arbeitsmarkt- und Bildungssoziologin Jutta Allmendinger aus Berlin.
Eigentlich ist der einstmals pauschalversicherte und -besteuerte Minijob als klassischer Nebenjob für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erdacht worden. Für Studenten gab es ja früher durchaus die Möglichkeit auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten, wobei denn auf die Sozialabgaben verzichtet werden konnte. Es gab dann Stunden- und Einkommensobergrenzen, die deutlich über dem Minijob lagen, was ermöglichte, dass Studenten von ihrem Studentenjob leben und ihr Studium finanzieren konnten. Das ginge zwar immer noch (heute allerdings mit Sozialabgaben), passt aber mit den Studienplänen heute nicht mehr zusammen. Für die Elternzeit war der Minijob nie gedacht, denn es gibt die gesetzlich verankerte Variante des Anspruchs auf Stundenreduzierung für Eltern von Kindern unter 12 Jahren, die den Vollzeit-Arbeitsvertrag erhält. Im ÖD geht das sogar bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes. Der Minijob war ein reines Nebenjob-Modell und keine "Muddi-Ausbeutungs-Schablone"... wer jahrelang nur Minijobber in irgendwelchen, dem Ausbildungsberuf fernen Aushilfstätigkeiten herum gewerkelt, ruiniert seinen Lebenslauf... und auch seinen Status als Fachkraft, weil das berufliche Know How schwindet. Ich habe mich seinerzeit als Arbeitgeberin dagegen gestreubt, Minijob-Verträge zu machen. Meine Mitarbeiterinnen - durch die Bank Mütter von minderjährigen Kindern - haben Teilzeitverträge in der Gleitzone bekommen (Vollzeit wollte keine arbeiten). Ich bin heute noch der Meinung, dass das auch für Arbeitgeber immer besser ist, weil die Lohnkosten nicht zwangsläufig viel höher ausfallen, aber dennoch qualifizierte Arbeitskräfte zu bekommen sind. Die dadurch unterstützte Arbeitszufriedenheit und die Mitarbeiterbindung sind unbezahlbar. Die Mitarbeiterfluktuation meiner Kollegen bei ihren Minijobberinnen war enorm.
Die "große" Witwenrente beträgt doch nur 55% der bereits gezahlten Altersrente bzw. 55% der bisher erwirtschafteten Anwartschaften. Wenn die Durchschnittsrente 2011 für Männer bei 644 Euro lag. Ergibt sich schon aus alleiniger Betrachtung der Witwenrente die an Frauen ausgezahlt wird eine Durchschnittswitwenrente von 354,20 Euro. Die "Altfälle", für die noch 60% gezahlt werden, werden immer weniger, so dass sie immer weniger ins Gewicht fallen. Wie kommt Frau Allmendinger auf 561 Euro??
Ja, Du hast Recht, so ganz ursprünglich... Aber was daraus geworden ist, lässt mich erschaudern (wenn ich mal so weiter denke)
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