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Resturlaub verfällt

Resturlaub verfällt

dani_j_j

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Oh nein, ich hab grad gegoogelt, dass Resturlaub tatsächlich verfallen kann Ich glaubs nicht, der Arbeitgeber muss sich über solche Mitarbeiter doch totlachen, zumal es nicht nur um ne Woche oder so geht... Was würdet ihr in so einem Fall machen, wenn euch das passieren würde, seht ihr ne Möglichkeit, die Zeit nicht einfach zu verschenken ? lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

Na, das bekommt man eigentlich bei Einstellung gesagt, bis wann man den Resturlaub nehmen muss - in meiner angestellten Zeit ist mir nie was verfallen, vor allem, weil ich nie Schwierigkeiten hatte, soviel Urlaub zu machen wie ich durfte...


dani_j_j

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tsja, die Einstellung war bereits im letzten Jahrtausend, damals konnte man Urlaubskonten füllen, um auch mal irgendwann länger frei nehmen zu können und vor allem, damit in der notorisch unterbesetzten Firma die Leut lieber gearbeitet haben, statt ihren Urlaub zu nehmen.... die Regelung hat sich letztes Jahr geändert....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

Dann gibt es bestimmt Übergangsregelungen für die Leute mit dem angesparten Sabbatjahr, das wäre ja sonst gemein. Personal-/Betriebsrat?


dani_j_j

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die Regelung gibts ja schon ein Jahr, theoretisch hätt sich also jeder drauf einstellen können... leider wird sich derjeniger neverever an Personal- oder Betriebsrat wenden, irgendwie brauch ich ne bessere Lösung...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

Also nicht gemerkt, nicht aufgepasst oder so? Da könnte es sein, wenn es kein Krankheitsfall ist oder so, dass es "dumm gelaufen" ist. Wieviel Urlaub ist es denn?


dani_j_j

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nee, leider ist die berufliche Situation so, dass selten die Möglichkeit besteht frei zu nehmen, notorisch überarbeitend und unterbesetzt... kein Krankheitsfall gewesen, dann wär es witzigerweise nicht korrekt, dass er verfällt.... es handelt sich um 2 Wochen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

als ich damals 1991 angefangen hab zu arbeiten, war es schon so, daß der resturlaub aus dem alten jahr bis zum 31.3. weg sein sollte. danach verfielen die restlichen tage ist bei meinem mann genauso. er mußte schon mal auf eine woche verzichten, obwohl es am betrieb lag. er durfte den urlaub damals nicht nehmen, wegen urlaubssperre. und dann hieß es auf einmal im april: ätsch, verfallen ! und er konnte nicht mal was machen


Mitglied inaktiv

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Bei mir lagen die 20 Tage, die ich vor dem Mutterschutz nehmen wollte (und dann wurde ich krankgeschrieben) 5 Jahre auf "Halde" ich war sehr erstaunt, also ich in den Betrieb zurück kehrte und meinen Urlaubsanspruch in Höhe von 50 Tagen sah ;-) Wobei ich diesen uralten Resturlaub dann auch recht schnell nehmen musste.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

ich würde im vorherrrein schon schauen meinen urlaub zu verbrauchen, was mit zwei schulkindern eh nicht wirklich schwierig ist ;-)


kanja

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

Hallo, mein Mann wurde heute von seinem Chef (nicht am selben Standort wie er) extra angeschrieben, dass er noch 2 Tage Resturlaub hat, die er bis Ende März nehmen muss. Er nimmt nun halt den 29. und 30.03. frei. Wenn du irgendwie kannst, nimm dir doch die nächste Woche frei. Ist zwar auch blöd, "einfach so", aber ab jetzt bist du ja schlauer. Kannst ja schon mal Ostereier bemalen! lg Anja


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

regulär verfällt resturlaub vom vorjahr bis 31.03. des jahres. man könnte sich das auch auszahlen lassen, wenn der chef da mitmacht.


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

Resturlaub verfällt nur dann, wenn du ihn hättest nehmen können. Wenn es keine möglichkeit gab, dann darf er nicht verfallen. Bis Ende März hast ja noch zeit:) Lg reni


dani_j_j

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

normal hätte er bis Ende letzten Jahres genommen werden müssen, und wurde ausnahmsweise bis Ende März geschoben, aber es war tatsächlich keine Möglichkeit ihn zu nehmen, Anfang April würde es vielleicht gehen, aber wenn die doofe Software zum eintragen da nicht mitspielt, fehlt man da quasi "unentschuldigt", das kann im Ernstfall sicher Konsequenzen haben, oder?!? Ausbezahlen lassen geht lt. google nicht und länger verschieben eigentlich auch nicht.... schnüff


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

Hast du keinen Chef und keine personalabteilung wo du das klären kannst? Wenn du ihn bis Ende März nicht nehmen darfst weil ihr unterbesetzt seid, dann darf er schon ausbezahlt werden. oder bist du beamter oder im öffentlichen dienst? Da gibts Sonderregelungen...davon hab ich leider keine Ahnung..


dani_j_j

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

nö, normale Firma ohne Sonderregelungen, im Netz hab ich gefunden, dass er nur ausbezahlt wird, wenn man die Firma verlässt, einfach so kann er nicht ausbezahlt werden...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

Dann nimm Urlaub und arbeite auf Überstunden ;-) Ich weiß jetzt nicht, ob das geht, aber das wäre dann meine Frage an die Personalabteilung. Ich wandele das ja immer anders herum um, vielleicht gehte s auch so, wobei man ja schon Urlaub nehmen sollte


Tizi10

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

Hallo, es ist tatsächlich so, dass der Urlaub bis zum 31.03. genommen sein soll. Allerdings, wenn es betrieblich keine Möglichkeiten gab, würde ich heute morgen mit dem Chef reden, welche Lösung da gefunden werden kann, und im Zweifel den Urlaub sofort antreten- dann hast du wenigstens nicht ganz so viel Verlust. Und wenn dein AG demnächst Urlaub nicht gewähren will wegen zu dünner Personaldecke: ER ist dafür zuständig, dass ausreichend Personal vorhanden ist, damit die MA ihren Urlaub nehmen können. So argumentieren, und auch sagen, dass du nicht noch mal verzichtest, von wegen gesetzlich vorgeschriebener Urlaub. Ich denke übrigens, dass sprechenden Menschen geholfen werden kann: bei uns in der Firma wäre es sicher möglich, nach persönlicher Absprache den Urlaub etwas später zu nehmen oder auszahlen zu lassen in dieser Situation, dafür bedarf es aber halt, dass ich als MA die entsprechenden Stellen anspreche, und nicht das Internet frage. Viele Grüße & hoffentlich schönen Urlaub


mozipan

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Antwort auf Beitrag von Tizi10

Ich würde auch sagen, dass man das doch mit dem Chef verhandeln kann. Hast du überhaupt schon mit dem Chef gesprochen, wie er sich das vorstellt?


dani_j_j

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Antwort auf Beitrag von mozipan

es geht leider nicht um mich, aber ich fühle mich davon betroffen... ich würd beizeiten schauen, dass ich meine Planung hinkrieg, aber manche "Menscher" scheinen da "anderster" ;-))) dieser Jemand würde also weder mit Betriebsrat, noch mit Chef drüber reden und auch nicht fragen, ob er es ausbezahlt bekommt....irgendwie hatte ich gehofft, eine zündende Idee zu bekommen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

So etwas könnte mir auch schon mal passieren, weil ich immer so viele Überstunden aufbaue, die ich dann statt des Urlaubs abbummele (Ich werde wohl meinen gesamten Jahresurlaub 2012 mit ins Jahr 2013 nehmen). Bisher iste s mir nicht passiert (wir dürfen aber auch bis September des nächsten Jahres rumtrödeln). Mein AG ist der Steuerzahler...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

Mir ist es in einem befristeten Job leider auch mal so gegangen, dass ich eine projektbezogene Urlaubssperre hatte plus eine Klausel im Vertrag dass der nichtgenommene Urlaub nicht ausbezahlt werden kann. Als ich vor Vertragsablauf kuendigte, habe ich auf eine schriftliche Zusage der Personalabteilung bestanden, dass mir der nichtgenommene Urlaub ausbezahlt wird, sonst wuerde ich die verbleibenden Tage zum Schluss nehmen statt meine Nachfolgerin einzuarbeiten. Die konnten es sich aussuchen, mir wars egal ob Geld oder Urlaub, nur verarschen lassen muss man sich ja nicht.