Mitglied inaktiv
Worüber die Beamten in meinem Bekanntenkreis immer gar so ungerne reden wollen: Renten und Pensionen im Vergleich. +++++++++++++++++++++++++++++++++++ http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,672492,00.html Zitat: "...Berechnungen des DIW mit weitem Abstand die höchsten Anwartschaften. "Im Pensionsalter beträgt der entsprechende Gegenwartswert rund 400.000 Euro. Andere abhängig Beschäftigte des gleichen Alters können mit nur rund 160.000 Euro lediglich rund 40 Prozent des Wertes der Anwartschaften von Beamten erreichen", heißt es in der Studie. Die Relation verbessert sich ein bisschen, wenn man auf Seiten der Arbeiter und Angestellten Arbeitslose und Personen in Ausbildung herausrechnet. Dann liegt der Wert mit 200.000 Euro noch 50 Prozent unter dem für die Pensionäre. Pensionsberechnung diskussionswürdig Ein Grund für den ausgeprägten Unterschied liegt darin, dass die Höhe einer Beamtenpension im Wesentlichen auf Basis der letzten Monate des Berufslebens berechnet wird. Bei sozialversicherungspflichtigen Einkommen bildet dagegen die Summe aller Einzahlungen den Grundstock für die spätere Rente. Das geringere Gehalt zu Beginn des Berufslebens kommt also viel stärker zum Tragen. Ein Punkt, den Grabka für zumindest für diskussionswürdig hält - denn Pensionäre können damit zu den Top-Vermögenden gezählt werden. Sie werden nur noch von der Gruppe der Unternehmer überboten, die eine Firma mit zehn Angestellten und mehr besitzen. ..." +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ An den Pensionen werden wir noch hart knabbern. V.a.wenn demnächst so viele Beamte wie nie zuvor ins Pensionsaletr kommen. Und wenn die Kassen leer sind: Notfalls werden sie den anderen Renten eben abgezogen. oder den Hartzlern, etc. Ein Bekannter, (Beamter) meinte, tja, es wurden eben keine Rücklagen gebildet. Ist doch nicht seine Schuld. Dass er aber selbst nichts dazu beiträgt, zu den Rücklagen, im Gegensatz zu Nicht-Beamten, blendet er aus. Ich staune ja immer nicht schlecht, wenn ich Gleichaltrige in Rente gehen und den Staat abzocken sehe. Grade weil ich einschätzen kann, wie fit man in dem Alter noch ist, vielleicht nie fitter als dann. Beispiel: Cousin, Hauptschullehrer in sehr entspannter Dorflage, bärenstark und kraftstrotzend wie ein Alpinsportler, macht auf schwerkrank und auf nervlich am Ende und hat tatsächlich Frührente durchgedrückt. Wohlgemerkt: Ich möchte nicht mit ihm tauschen; weil mich persönlich Passivität killt; aber ebensowenig lege ich mich für meinen stinkfaulen Cousin gerne krumm und zahle immer mehr Abgaben. Und btw gehört bei Lehrern sowieso das Beamtentum abgeschafft, subito (bei 2/3 der Lehrer meines Kindes sehe ich, dass das Beamtentum dem Lehrerberuf nicht bekommt). Nicht nur bei denen natürlich...
Ich finde den Unterschied der Renten/Pensionen auch nicht gut. Aber...es ist und war kein geheimnis, jeder wusste es und konnte bei seiner berufswahl entscheiden ob er Beamter wird oder nicht. Wer es nicht getan hat, braucht jetzt auch nicht über die geringere Pension/Rente jammern. Btw.ich habe schon immer meine Freiheit geliebt, für mich wäre ein beamtenjob, der mich fest an bestimmte Orte bindet, mit ewigen Versetzungsanträgen und Willkür des Staates nicht in Frage gekommen..auch nicht für eine höhere Pension und ein laues Arbeitsleben... Lg reni
Reni, genau so ist es. Ich wurde nach dem Abi belächelt, weil ich Beamtin (noch dazu im mittleren Dienst) wurde. Dafür sind die Dauer-Studenten und Möchtegern-Manager dann in 30 Jahren neidisch auf meine Rente (wie hoch auch immer die noch ausfallen wird). Meinem Vater ging es schon genau so. Damals, so um 1970 rum, wollte keiner zur Polizei, der mittlere Reife hatte. Jetzt, wo er kurz vor der Pension steht, sind sie ihm plötzlich neidig. Die über 40 Jahre Dienst, hauptsächlich im Schichtdienst, wollte aber keiner von denen haben. Davon abgesehen, ist auch im Beamtentum an der Spitze nicht viel Platz. 67% von einem mittelmäßigen Gehalt, minus Krankenversicherungsbeitrag, sind auch nicht die Welt. Soweit ich noch von der Ausbildung bescheid weiß, gelten die 67% auch nur nach mind. 40 Dienstjahren, und wenn man nicht vorzeitig in Ruhestand geht.
1. müssen Beamte als Pensionäre horrende Privatkrankenversicherungs-Beiträge bezahlen! 2. Gibt es auch Beamte, die für ihr Geld richtig ackern müssen, die also dann wirklich fertig sind, wenn sie in Pension gehen! Diese Beamte verdienen dasselbe Geld, wie Beamte, die "nur auf der faulen Haut liegen"! In Hessen haben Beamte eine 42 Std/Woche, das nur nebenbei gesagt! Im übrigen sind Beamte 24Std im Dienst! Ich finde ansich, das Lehrer anders belohnt werden sollten als Beamte (da denke ich nur an die Ferien ..)
Vergleich zwischen Altersrente und Pension Ein direkter Vergleich zwischen Altersrenten und Pensionen ist wegen unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen schwierig und wegen abweichender rechtlicher Zielrichtungen auch nur eingeschränkt zulässig (siehe Mindestversorgung). Für die Berechnung des Nettoeinkommens müssen verschiedene Einkommensarten, Besteuerung und Kosten berücksichtigt werden. Das Statistische Bundesamt ermittelt für den Haushalt eines Angestellten oder Beamten etwa die gleichen OECD-Werte (Stand 2002). [4] Für den Ruhestand der Arbeitnehmerhaushalte ermittelt das Statistische Bundesamt einen Einkommensrückgang nach OECD-Skala von 44 % und 13 % für den eines Pensionärs. Langjährig versicherte Angestellte, die 2003 durch Erreichen der Altersgrenze aus dem Arbeitsleben ausschieden, erhielten eine Rente von durchschnittlich 1227 EUR pro Monat nach Abzug der Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung (alte Bundesländer) [5],1 % aller Angestellten erhielten in den alten Bundesländern eine Rente über 1800 EUR. Pensionäre/Pensionärinnen, die durch Erreichen der Regelaltersgrenze ausschieden, erhielten durchschnittlich 3170 EUR pro Monat (brutto, Stand 2003). Die genannten Zahlen sind aber nur sehr bedingt vergleichbar: 78 % der Beamten sind im höhereren oder gehobenen Dienst, also in der Regel mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss. Bei Angestellten liegt diese Quote deutlich, bei Arbeitern noch weitaus niedriger. Unterschiede der Bildungsabschlüsse führen zu Unterschieden beim Einkommen und wirken sich damit automatisch auf die Ruhegehälter aus. Ein weiteres Problem bei der Vergleichbarkeit sind die unterschiedlichen Erwerbsbiografien: Den Eckrentner mit seinen 45 Arbeitsjahren gibt es faktisch kaum noch, denn durchschnittlich 10 Prozent Arbeitslosigkeit führen bei Rentnern zwangsläufig dazu, dass von den 40-50 Jahren zwischen Schulabgang und Ruhestand ca. 4 Jahre wegen Arbeitslosigkeit verminderte Beiträge gezahlt werden. Der so genannte Eckrentner, der 45 Jahre mit durchschnittlichem Verdienst eines deutschen Arbeitnehmers gearbeitet hat und mit 67 Jahren 2030 in Rente geht, wird nicht die Armutsgrenze von 938 EUR erreichen. Für Beamte zeichnet sich eine solche Entwicklung aufgrund des Alimentationsprinzips bisher nicht ab. Zwischen Altersrenten und Pensionen gibt es zahlreiche Unterschiede: * Der Pensionär erhält nach Erreichen der Altersgrenze bis zu 73,37 % seiner letzten Bezüge als Ruhegehalt (bezogen auf das Bruttogehalt, Stand 2006). Dieser volle Anspruch wird jedoch erst nach 40 Dienstjahren erreicht. Die Pensionen werden nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (§ 6 BeamtVG) und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (§ 5 BeamtVG) berechnet. Die Pensionen werden nach heutiger Rechtslage auf 71,75 % sinken * Die Altersrente ist von Beitragshöhe und Beitragszeit abhängig. Sie bemisst sich nach erbrachten Rentenbeiträgen, die - außer bei Geringverdienenden - zu 50 % vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber erbracht werden müssen. Beim monatlichen Durchschnittsgehalt eines Angestellten von 3304 EUR[6] ergibt sich nach Rentenformel ein Rentenanspruch von 35 EUR pro Jahr. Die Altersrente des „Eckrentners“ beträgt durchschnittlich 48 % des letzten Bruttoeinkommens. Die Altersrenten sinken voraussichtlich auf bis zu 40 %. Der Nachhaltigkeitsfaktor erlaubt es von Jahr zu Jahr die Rente in Abhängigkeit vom Verhältnis Rentner/Beitragszahler zu kürzen. * Pensionäre haben Anspruch auf eine Mindestversorgung, die aus dem Alimentationsprinzip folgt, welches den Beamten so absichern soll, dass die gewünschte unabhängige Amtsführung durch den Beamten jederzeit gewährleistet bleibt. Ledige Beamte erhalten 1.225,81 EUR (brutto) (Stand 2004). Berechnungsgrundlage der Mindestversorgung sind 65 % der letzten Stufe der Besoldungsgruppe A4. Altersrenten sind von den erbrachten Rentenbeiträgen (Entgeltpunkte/Rentenformel) abhängig und prinzipiell nach unten nicht begrenzt, ggf. können aber andere staatliche Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld oder ergänzende Sozialhilfe bezogen werden - genau dies soll Pensionären erspart bleiben, damit sie auch zu aktiven Zeiten ihr Amt unabhängig führen können. * Pensionäre erhalten von ihrem Dienstherrn in der Regel 70 % ihrer Krankheits- und Pflegekosten als Beihilfe erstattet, allerdings sind – analog zur gesetzlichen Krankenversicherung – nicht alle Aufwendungen beihilfefähig. Zwar unterlagen Beamte (und damit auch Pensionäre) bis zum 1. Januar 2009 nicht der Pflicht zur Versicherung, wenn sie aber das letztlich kaum kalkulierbare Risiko des restlichen Kostenanteils nicht selber tragen wollten, mussten sie für den Rest eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. Aufgrund der Beitragsstruktur solcher Versicherungen, die von vielen verschiedenen Faktoren (Eintrittsalter, Zahl der Versicherten etc.) sowie vom Leistungsumfang abhängt, sind die Beiträge sehr unterschiedlich und können, da es keine beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Kindern gibt und der Beitrag sich nicht am individuellen Einkommen orientiert, von etwa drei bis zu rund 25 Prozent der Pension betragen. Allerdings ist es ihnen auch möglich, sich im Basistarif versichern zu lassen. Ebenso besteht für Beamte die Möglichkeit, eine gesetzliche Kasse zu wählen, müssen dann aber auch selbst für den Arbeitgeberanteil aufkommen, sodass sich diese Wahl regelmäßig nicht lohnt. Im Gegensatz dazu zahlen Altersrentner einheitlich den Halbanteil der Krankenversicherung und einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent. Mit Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 wurde der Beitrag für die Rentner auf einheitlich 8,2 Prozent ( 7,3 % + 0,9 % Zusatzbeitrag) festgesetzt. Am 1. Juli 2009 sank er auf 7,9 Prozent (7,0 % + 0,9 %). Außerdem zahlen die Rentner die volle Pflegeversicherung (ab 1. Juli 2008 1,95 % der Rente und ggf. 0,25 % Zusatzbeitrag bei Kinderlosigkeit). Ehepartner und ggf. Kinder sind beitragsfrei mitversichert, sofern sie kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen beziehen. * Pensionäre zahlen Einkommensteuer auf die gesamten Pensionseinkünfte, Renten unterliegen der Einkommensteuer bisher nur mit einem Ertragsanteil, welcher vom Renteneintrittsalter und -jahr abhängt. Erst seit 2005 unterliegen Altersrenten zu 50 % der Einkommensteuer. Bis 2020 erhöht sich dieser Anteil auf 80 %, bis 2040 auf 100 % (Alterseinkünftegesetz). Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrags werden ledige Eckrentner aber davon erst im Jahre 2011 (West) bzw. 2013 (Ost) betroffen, sofern dieser Betrag von rund 639 EUR (2008) bis dahin nicht noch erhöht wird. * Ein Teil der Pensionäre erhält (je nach Dienstherrn) einmal jährlich eine Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“), teilweise wird die Sonderzahlung auch monatlich gewährt. Dieser Anspruch wurde in den vergangenen Jahren mehrfach gekürzt bzw. ist teilweise ganz entfallen. Rentner erhalten für im aktiven Berufsleben verdientes Weihnachtsgeld oder sonstige Zusatzleistungen wie Urlaubsgeld nur dann eine entsprechende Erhöhung ihrer Monatsrente, wenn diese Leistungen rentenversicherungspflichtig (d.h. Einkommen inclusive Weihnachtsgeld unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze) waren und somit bei der Rentenberechnung berücksichtigt worden sind. Aktuelle Kürzungen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld von im Berufsleben stehenden Arbeitnehmern wirken sich auf bereits verrentete Arbeitnehmer nicht mehr aus, während bei Pensionären Verschlechterungen von Beamtenbezügen fast immer umgesetzt werden. * Betriebsrenten werden bei einer Vielzahl von größeren Unternehmen und für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bezahlt. Insgesamt erhalten 16 % aller Arbeitnehmer eine solche Zusatzrente von im Schnitt 325 EUR (2002), während Pensionäre solche Leistungen nicht beziehen bzw. eine Anrechnung wie bei gesetzlichen Renten erfolgt (siehe nächster Punkt). * Pensionäre, die früher als Angestellte oder Arbeiter Rentenanwartschaften erworben haben, erhalten zusätzlich zur Pension eine Rente. Diese Rente wird jedoch gemäß § 55 BeamtVG ganz oder teilweise mindernd auf die Pension angerechnet, das heißt die Beamtenpension wird gekürzt. Ebenfalls weitgehend angerechnet werden Hinterbliebenenrenten. * Pensionären mit Ehepartner bzw. Kindergeldberechtigung wird aufgrund des Alimentationsprinzips der entsprechende Anteil des familienbezogenen Teil des Bruttoeinkommens als Teil des Ruhegehalts solange bezahlt, wie Ehe oder Kindergeldberechtigung besteht. * Die Altersrente entspringt einem Vertrag zwischen Rentner und Rentenversicherer; der Arbeitgeber ist hier nicht beteiligt. Beamte bleiben auf Lebenszeit Beamte; die Pensionierung bedeutet lediglich die Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstausübung. Beamte können auch nach der Pensionierung aus dem Bemtenverhältnis entfernt werden (z.B. wegen Begehung eines Kapitalverbrechens); sie verlieren dann ihren Pensionsanspruch unabhängig von bisher abgeleistetem Dienst. Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten sind nur schwer vergleichbar; ein einfacher Vergleich oben genannter Prozentzahlen erlaubt keinen Rückschluss auf die tatsächliche Versorgungshöhe einer Einzelperson. mehr dazu auf wiki Als Nicht-Beamter hätte ich in meinem Job draußen das Doppelte verdient, aber ich hab mich aus versch. Gründen eben für die Beamtenlaufbahn entschieden. Die Wahl hatte jeder selbst. Und zu der allgemeinen Lehrerfaulheit hab ich keine Lust mehr was zu sagen. Viele Leute sind auf die Ferien neidisch, aber schreien, wenn sie einen Kindergeburtstag mit 10 Leuten EINEN Nachmittag organisieren sollen, weil es ja soooo anstrengend ist.... G, Cel
man nathalik keine ahnung aber hauptsache wir haben einen beitrag reingesetzt !! die leute wie deinen cousine gibt es überall in jeder berufssparte warum gehen alle wenn die wirtschaftslage schlecht ist auf die beamten los ?? wie bereits oben erwähnt - jeder konnte sich zu beginn seines berufslebens für einen weg entscheiden ! mma polizei u. co zählt auch zu den beamten
Das hab ich mir jetzt glatt mal kopiert, weil ja STÄNDIG Angriffe kommen, wenn man Beamter ist. Eventuelle Vorteile, die man da hat, muss man insofern sowieso als Schmerzensgeld ansehen für die Verunglimpfungen durch Presse, öffentliche Meinung etc. etc. ![]()
Hier ist auch ne nette Diskussion darüber, wer Zeit hat und nachlesen mag: http://209.85.129.132/search?q=cache:hPMKay4VM28J:www.welt.de/finanzen/article2326314/So-viel-mehr-kassieren-Beamte-im-Ruhestand.html+beamte+pension%2Brente&cd=3&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a Statement eines Lesers: "MMM333 sagt: Um es ganz klar zu sagen, wenn man Rente und Pension vergleicht, hinkt es ganz gewaltig. Vergleichen kann man allenfalls im öffentlichen Dienst Arbeiter/Angestellte und Beamte. Bei Arbeitern/Angestellten muss die VBL (Betriebsrente) dazu gerechnet werden (was es in der Privatwirtschaft auch hinlänglich bei vergleichbaren Arbeitgebern gibt). Danach fällt der Vergleich ganz anders aus. Mit dem Artikel wird nur wieder das Neid- und Missgunstdenken geschürt. Obwohl selbst bei Weltonline angekommen sein müsste, dass das BVerfG die Besteuerung von Renten verlangt hat, weil die Pensionen sonst zu schlecht wegkommen! Der Vergleich von Durchschnittsrente mit Durschnittspension berücksichtigt nicht die Frage, in welchen Gehaltsgruppen verglichen wird. Hilfsarbeiter und Manager würde ich ja auch nicht vergleichen. Beamte zahlen keine Beiträge zu den Pensionen? Ja klar, weil das Besoldungsystem anders funktioniert, wird das nicht vom Gehalt abgezogen, sondern gar nicht erst bezahlt. Insofern sind vergleichbare Bruttogehälter von Beamten niedriger als in der Privatwirtschaft. Warum hat die Politik die Idee nicht umgesetzt, Pensionen wie die Rente zu finanzieren? Weil das zu teuer wäre! Warum sind Beamtengehälter in den Jahren (als es so was nocht gab) bei Gehaltsrunden immer um ein Prozent schlechter weggekommen als die Angestellten. Wegen des Pensionsausgleichsbetrages! Der Artikel zeigt nichts Neues. Nur, dass die Ignoranten nicht aussterben (und die diesem Unsinn glauben)." So und jetzt hab ich keine Zeit mehr ich muss ich zur beruflichen Supervision - freiwillig und selbst von uns Kollegen finanziert - in der Freizeit, abends - und das als Lehrer, komisch, gell? Wo man doch so schön auf der Couch liegen und die restlichen Popel aus der Nase bohren könnte, die man während der Arbeitszeit nicht geschafft hat. G, Cel
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Weil ich gerade so sauer bin: Mich kotzt dieser ewige Neid so tierisch an! Ständig muss man sich rechtfertigen! Ich bin Beamter geworden, weil der Job (bis jetzt) sicher ist - das kann sich auch alles plötzlich ändern - neue Gesetze und schwupps - Garantie hat man nie. Aber es ist noch relativ unwahrscheinlich, als Beamter seinen Job zu verlieren, wenn man anständig arbeitet und sich nichts zu Schulden kommen lässt. Das ist ein Vorteil - und deswegen suchen sich viele diesen Beruf aus. Wohlgemerkt mit dem Hintergrundwissen, dass es deutliche Gehaltseinbußen mit sich bringt (während des Arbeitslebens) - aber mir ist da eben die Sicherheit wichtiger. Lieber regelmäßig wenig(er) verdienen, als unregelmäßig deutlich mehr. Nach dem Studium sind einige Freunde von mir in die freie Wirtschaft raus. Ja, sie verdienen sich teilweise ne goldene Nase, aber viele stehen auch schon wieder auf der Straße. Man muss eben wissen, was man will - Sicherheit oder die Möglichkeit auf ein höheres Gehalt. Vorteile gibt es da und da - ebenso wie Neid. Jetzt muss ich aber wirklich los ;-) (L)G, Cel (die sich gerade etwas in Rage getippt hat)
ob er Beamter wird oder nicht". Diese Aussage stimmt nicht, zumindest trifft sie nicht auf jeden zu: nach dem Hochschulstudium habe ich noch eine Beamtenlaufbahn im gehobenen Dienst (mit Studium) absolviert. Keiner (!!!) wurde damals in selbigen übernommen, es gab lediglich befristete Angestelltenstellen. Vielleicht hätte ich ein paar Jahre warten müssen und es wäre irgendwann eine Beamtenstelle frei geworden. Aber mit einer halben (!) befristeten (!) Stelle und einer guten Qualifikation zu warten, bis man verbeamtet wird, das wäre grob fahrlässig gewesen. So einfach, wie Ihr meint, ist/war es nicht. Gruss Schlaflos
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