Mitglied inaktiv
Mir geht es hier nicht ums gezielte Fotografiern! Ich habe am Samstag auf dem Spielplatz meine Kinder fotografiert. Ein ca 5 Jahre altes Mädchen wollte unbedingt auch fotografiert werden und lief mir mehrmals absichtlich ins Bild. Der Vater protestierte ziemlich laut, weil ich das Kind fotografiert hatte. Um des lieben Friedens Willens habe ich alle Fotos auf denen das Mädel war gelöscht (waren sowieso nicht die besten). Aber mich würde mal interessieren, wie die rechtliche Lage ist, z.B. bei allgemeinen Spielplatzfotos, Karusselfahren und so (da hat man ja auch mal schnell ein fremdes Kind mit auf dem Foto). Weiß das jemand? Und wie sehr stört Euch das? Ich muß zugeben, dass ich da mir nie etwas beigedacht habe - wenn jemand absichtlich meine Kinder fotografieren würde, würde ich sicherlich auch was sagen. LG Dorilys
Anders ist die Lage bei Menschen Massen. Also wenn du eine Gebäude fotografierst, haben die Personen keine Recht an der Darstellung. Wenn du deine Kinder auf einem Spielplatz fotografierst, und im Hintergrund spielen Kinder ist das erlaubt. Nicht erlaubt ist das Kind gezielt gegen das Einverständnis gezielt zu fotografieren. Das Foto alleine ist auch nicht Ausschlaggebend sondern die Veröffentlichung. Angenommen du Fotgrafierst einen Fiaker in Wien, darfst du die Bilder nicht ohne dessen Einverständnis veröffentlichen. Anders ist es wenn du einen Platz mit Menschenaufläufen fotografierst. Glaube ich zumindest zu wissen ;-)
wollte ich euch nur wissen. Da der Mann aber schon einen gewissen Alkoholspiegel intus hatte, wollte ich mich auch nich unbedingt auf Diskussionen einlassen. Ich war jedenfalls froh, dass meine Kinder auf den Fotos nicht so gut gelungen waren, sonst hätte mich das Löschen schon geärgert. Nur Interessehalber: Wie ist das dann mit Veröffentlichen im Netz? Als meine Kinder kleiner waren, hatte ein Fotograf die beiden im Bollerwagen bei einem MA-Markt fotografiert und das Bild im Netz (Auf der Werbeseite zum MA-Markt) veröffentlicht. LG Dorilys
DAs durfte der Fotograf nur, wenn er Euer Einverständnis dafür eingeholt hat und die Rechte an den Bildern bei ihm liegen.
definiere rechte am bild veröffentlichen darf er das nicht, wenn ihr ihm dafür keine einverständniserklärung gegeben habt. der fotograf hat urheberrechte für das bild. das recht am bild ist aber deines (solange du nicht mit einer großen gruppe fotografiert wurdest) lg, sandra
also wir mußten im kiga unterschreiben, dass unsere kids im gemeindeblatt oder der zeitung abgedruckt werden dürfen, z.b. beim sommerfest etc... ansonsten ist es untersagt gezielte fotos zu veröffentlichen. soweit ich weiß. wenn du aber beim spieli deine fotographierst dann läßt es sich nicht immer vermeiden dass andere drauf sind.
Hallo, wenn DU solche Fotos veröffentlichst, ist es selbstverständlich nur mit Einverständniserklärung möglich wenn Du Dir keine Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte einhandeln willst. Es wäre mir aber neu, dass das Fotografieren an sich schon verboten wäre. Wenn Du dallerdings aufgefordert wirst, es zu unterlassen, dann vermutlich schon. Du siehst, da bin ich nicht sicher. Aber wenn der Vater so einen Terz macht, soll er sehen, dass seine Tochter nicht im Bild ist. Fürchterlich solche Eltern! Grüße
wenn mein kind mit drauf ist wenn jemand etwas knipst hab ich damit kein problem. wenn aber jemand den ich nicht kenne mit absicht mein kind fotografiert hingegen schon. neulich war ich mit sohnemax und freundin unterwegs, kamen an einer baustelle vorbei die von einer gruppe besichtigt wurde und ein mann hat mit absicht die beiden fotografiert. hab ihm gesagt dass ich das nicht möchte und er das foto löschen soll. vg,mama.frosch
Am Sonntag erzählte uns eine gute Bekannte daß sie bei einer Kindergartenfeier von der Kindergartenleiterin aufgefordert wurde das Fotografieren zu unterlassen, da sie die Persönlichkeitsrechte der anderen Kinder verletzte. Ja gehts noch ? Wenn vordergründig klar ist was der Fotografierende beabsichtigt, nämlich Momente für sich festzuhalten, ist es doch keine Frage von Rechten sondern eine Selbstverständlichkeit. Vielleicht verlange ich demnächst das die Kindergärtnerin meine Kinder siezt ! Wär doch mal was Neues und einen Anspruch auf respektvollen Umgang haben sie ja auch ! Grüßle
Hmm. Bei uns um's Eck wohnte vor ein paar Jahren ein Fußballer vom FCB. Ich kenne mich da nicht so aus. Irgendwas dunkelhäutiges. Elber? Nun ja, wie auch immer, auf jeden Fall war sein Kindermädchen mit dem Sohn (ca. in Fumis Alter, also damals 4 oder 5 Jahre alt) oft auf dem Spielplatz, auf dem auch wir oft spielten. Die hat auch einen Tobsuchtsanfall bekommen, wenn das Kind mal versehentlich mit auf einem Photo war. Wobei ich dafür ein gewisses Verständnis entwickeln konnte. Ansonsten habe ich kein Verständnis. Und jeder, der was anders fotografiert und nebenbei ein paar andere Kinder mit drauf hat und diese Fotos dann nur privat herumzeigt ist definitv im Recht. Gruß, Elisabeth.
... du gerätst aber immer wieder an solche Schwachköpfe, was? Kann mich noch gut an die Story mit dem Vater erinnern, der bei deinem Kommunionsunterricht meinte, du würdest die Kinder zum Saufen animieren... Aber die anderen hier haben dir ja schon geschrieben, dass du vollkommen im Recht warst. Der Typ hatte einen an der Waffel, nicht mehr und nicht weniger. LG Nicole
denn wir hatten das vor Kurzem, das unser Nachbar gezielt unsere Tochter fotografierte und wir zur Polizei gingen um eine ANzeige zu erstatten und die Beamten sagten, das es erst bei einer Veröffentlichung eine Straftat wird und das man nur Zivilrechtlich etwas unternehmen kann aber damit auch keine chancen hat, da so gut wie jeder Richter das wegen nichtigkeit zurückweisen würde!
Schwachkopfe, das trifft es manchmal. D Aber an den Kommunionvater habe ich bei EK meiner Nichte noch gedacht: Da haben alle Erstkommunionkinder die Hostie in den Wein getunkt - ich möchte nur wissen, was dieser Vater dann gemacht hätte! LG Dorilys