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Rechtsempfinden - Nachbarschaft

Rechtsempfinden - Nachbarschaft

kanja

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Hallo, ich bin gerade sehr verärgert und weiß nicht, ob ich das falsch sehe oder die anderen. Also, wir haben hier einen sehr engagierten Nachbarn, der gegen ein kleines Entgelt in seiner Freizeit u.a. die Gemeinschaftsbäume unserer WEG zuschneidet. Ohnehin ein Streitthema, aber egal. Wir sind pro-Baumschnitt, haben aber nun folgendes Problem: Am Sonntagnachmittag hat der Nachbar neben unserem Garten einen Baum zugeschnitten. Wir haben gesehen, dass er zugange ist, aber nicht dauernd geguckt, was er macht. Montag war Sch...wetter, ich war nicht im Garten. Gestern habe ich dann gesehen, dass wohl ein Stück Stamm oder ein großer Ast beim Runterfallen auf unser Gartentor gefallen ist, eine Pfostenkappe ist zertrümmert und der Lack oben auf dem Tor verkratzt. Mein Mann hat dem Nachbarn daraufhin heute morgen eine Mail geschickt, was wir denn nun machen können, um den Schaden zu richten. Bisher noch keine Regung, allerdings hat sich ein anderer Nachbar (Verwaltungsbeirat) gemeldet, wutentbrannt, wir sollten doch froh sein, dass quasi kostenlos was gemacht wurde und den Schaden frohgemut in Kauf nehmen (so ungefähr). Was nun? Streit will ich nicht, gibt's ohnehin genug in der WEG. Es auf sich beruhen lassen ist auch doof, denn dann sitzen wir auf dem Schaden. Was würdet Ihr tun? lg Anja


tiktak

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Antwort auf Beitrag von kanja

wie hoch wäre der Schaden denn?


Nikas

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Antwort auf Beitrag von kanja

Der Verwaltungsbeirat sollte mal sein Feingefühl schulen. Und sich ratsam verhalten; wenn er schon im Beirat ist. Euch unflätig abzuschmettern, taugt sicherlich nicht zur Klimaverbesserung innerhalb der WEG. Wie die Haftung aussieht, weiss ich nicht aus dem Stegreif. Aber drüber geredet muss auf jeden Fall werden. Schaden ist Schaden.


Silke11

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Antwort auf Beitrag von kanja

Der Nachbar ist mit euch Wohnungseigentümer? Er hat den Baum, der zur Wohnungseigentümerschaft gehört, geschnitten? Dann würde ich von einer Gefälligkeit des Nachbarn ausgehen, bei der kein Schadensersatz verlangt werden kann.