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Rechtliche Frage *vorsicht lang*

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Hallo alle zusammen! Ich hatte gestern einen Termin bei einer Heilpraktikerin (zur Kinesiologie, tut aber nicht zur Sache; zumindest dauert sowas normalerweise 60-90 Minuten und kostet ca. 60€, das als Randinformation). Ich bin gestern zum ersten Mal zu dieser Dame gegangen. Sie hat meine persönlichen Daten aufgenommen und gefragt, weshalb ich zur ihr komme. Habe ihr mein Problem geschildert und es dauerte keine Minute, da hat sie gemeint, mein Problem wäre nun gelöst. Ich dachte sie hätte noch nicht angefangen und da sagt sie, sie sei schon fertig. Ich war schon oft zur Kinesiologie und kann sagen, dass sie das auf keinen Fall ausgeführt hat. Sie meinte dann noch, ich hatte den Termin ja wegen einer Kinesiologie vereinbart, war doch aber ok, dass sie etwas anderes gemacht habe ... ich habe dazu gar nichts gesagt, weil ich absolut verwirrt war. Dann kam der Oberkracher: Sie fragte, ob ich bar oder per Rechnung zahlen möchte. Per Rechnung. Nun bekomme ich eine Rechnung über 120€, dafür dass sie mich nicht so behandelt hat, wie ich es per Termin vereinbart hatte und für 15 Minuten Behandlung... ich konnte in dem Moment nichts sagen (ganz gegen meine Natur). Im Auto wurde mir dann klar, dass sie nicht die Leistung erbracht hat, die vereinbart war. Sie hat mich nicht VORHER gefragt, ob es ok ist, wenn man etwas anderes macht. Und dafür soll ich 120€ zahlen?! Viel Geld. Auf dem Weg nach Hause kamen mir erstmal die Tränen. Einmal, weil es so viel Geld ist und zweitens, weil ich nicht weiß, warum ich da den Mund nicht aufgemacht habe. Habe sie dann angerufen, leider nur Anrufbeantworter. Habe ihr eine Nachricht hinterlassen, dass mir im Auto klar wurde, dass ich so viel Geld nicht bezahlen werde, wenn ich eine andere Leistung bekomme, als vereinbart und erst recht nicht für nichtmal 15 Minuten (wovon 5 Minuten Datenerfassung war). Sie solle mich bitte zurückrufen, damit man dies klären kann. Ich bin gespannt, ob sie dies tut oder ob ich einfach die Rechnung bekomme. Bin total perplex. Wißt ihr, was ich da machen kann? Ist der Verbraucherschutz für sowas zuständig? (ist eine Privatleistung) Wie würdet ihr euch verhalten? Ärger mich so, dass ich ihr das nicht direkt vor Ort gesagt habe. Freue mich über Antworten.


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Äh, klingt schon komisch. Aber wie sieht es denn mit dem Problem aus, ist es denn gelöst? Das wäre zumindest ein wichtiges Kriterium. Was steht denn auf der Rechnung? Eine konkrete Leistung? Eine genaue Zeitangabe? Ach, ich lese gerade, sie hat dir wohl nur den Betrag genannt, ohne daß du die Rechnung schon hast, oder? Wenn sie nur die Rechnung schickt, kannst du dich ja mit deiner Beschwerde genau darauf dann beziehen.


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Habe meine Beschwerde quasi gestern schon auf ihren AB gesprochen. Rechnung bekomme ich dann noch. Ich merke noch nicht, dass das Problem gelöst ist. Kann es mir auch schlecht vorstellen. Sie hat still für sich irgendwas gemacht und gemeint: Ich habe ihr negatives Gefühl aufgestöbert und gelöscht. Damit hat sie mich gehen lassen. Kinesiologie funktioniert definitiv anders und nichts anderes wollte ich.


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ich würde auch mal zum verbraucherschutz gehen. kostet 5€. wenn es so einfach geht, dann kommst das nächste mal zu mir, ich stöbere auch deine schlechten gefühle auf und verlange dann aber 150€.


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Gut, dann machen wir das telefonisch, sollte ja auch klappen ;-) Selbst auf meine Fragen, wie sie darauf kommt und wie sie das Gefühl gelöscht hat, habe ich keine deutliche Antwort bekommen.


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Darf ich auch mitstöbern? Ich machs für die Hälfte! Also ich würde ihr 30€ überweisen und ihr mitteilen das ich sie weiterempfehlen werde. Dann erstmal abwarten ob was kommt... Such dir doch nen Kassenzugelassenen Dr.med der Homöopathisch arbeitet - das bringt dir viel mehr als diese Schralatane. Also hier im schwäbischen kann ich dir einen empfehlen. Meno, ich glaub ich schul um auf Handauflegen respektive Handaufmachen!


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Schau mal in diese Links, die könnten helfen. Grundsätzlich würde ich dann vom Höchstsatz für 1 Stunde ,nur Anteilig die wirklichen 15 Minuten erstatten! Du solltest auf eine Rechung mit ausgewiesenem Zeitaufwand bestehen! LG, Chris http://www.heilpraktikerverband.de/recht/geb_ord.php http://www.naturheilpraxis-rau.de/gebueh/geb85alt.htm


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Natürlich war 1985, als die GebüH 85 entstand, diese noch keine Taxe im Sinn des § 612 BGB. Heute ist sie - bedauerlicherweise - eine geworden, weil sie eben Verkehrsgeltung erlangt hat. Und damit gilt die Priorität, die § 612 BGB vorsieht: Wenn es keine Vereinbarung gibt, dann Taxe und wenn keine Taxe, die übliche Vergütung. Daher: Wenn keine andere - auch schlüssige Vereinbarung (z.B. durch den Aushang einer Preisliste), dann im Zweifelsfall die GebüH 85! So würde ich auch argumentieren was die Rechnung angeht. ;-)


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Vielen Dank dafür. Mittlerweile weiß ich auch gar nicht mehr, was sie genau ist. Ob sie Heilpraktikerin ist!? Im Internet finde ich auch nichts über so. Bekommt man sowas irgendwo raus, ohne sie direkt fragen zu müssen? Hab sonst immer gute Erfahrungen gemacht mit Kinesiologie.


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Da steht dann ne Berufsbezeichnung drin.


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Danke, da steht Psychologie/psychologische Beratung !?!?!?! Man, dass man sich da jetzt ärgern muss.


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Wird wohl Heilpraktiker für Psychotherapie sein. Psychologischer Berater ist kein Ausbildungberuf, da gibt es nur den Diplompsychologe mit Studium. Wird also sehr wahrscheinlich bei der Heilpraktikervergütung bleiben.


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Vielen Dank für deine Bemühungen. Also im Behandlungsraum stand auch viel Homöopathie rum. Das darf man ja auch nicht ohne irgendeine Ausbildung haben, denke ich. Und im Internet steht sie noch unter Praxis für Psychokinesiologie ..... und PK darf man auch nur machen, wenn man Psychologe, Heilpraktiker, Arzt, .. ist. Wenn sie ein Diplom hätte, hätte es sehr wahrscheinlich auch auf dem Praxisschild gestanden!?


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Soweit mir bekannt muss auf dem Praxisschild die Berufsbezeichnung mit Abschluss genannt werden. Bei Berufen mit Diplom z.B. Diplompsychologe. Ein Psychologischer Berater hat zwar auch eine Ausbildung aber eben keinen Lehrberuf oder Studium(Diplom), deshalb muss das dann unter Heilpraktiker laufen. Für die Psychokinesiologie gibt es keine medizinische Mindestqualifikation, kann vom Laien bis zum Arzt durchgeführt werden.


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Kennst du dich mit Kinesiologie (besonders Psychokinesiologie) besser aus? Mein Wissenstand war immer, dass es zwar jeder erlernen darf, aber ausführen an anderen darf man es nur als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, ...


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Kannst du mir vielleicht sagen, an wen ich mich wenden kann? Gibt es für Psychologie/psychologische Beratung/Psychokinesiologie vielleicht eine Vereinigung oder so?


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Nein, damit kenne ich mich nicht besonders aus. Das Internet sagt mir folgendes, was ich auch so in Erinnerung hatte: Weiterhin wird die fehlende Standardisierung sowie fehlende Voraussetzung von Grundqualifikationen kritisiert. Beispielsweise nennt das Kinesiologische Institut Ostbayern als notwendige Vorbildung und Voraussetzungen für eine Kinesiologenausbildung einzig und allein „Interesse und Lernbereitschaft“, auch ein medizinischer Beruf wie Mediziner oder Masseur sei nicht Voraussetzung für die Kinesiologenausbildung. Die volle Ausbildung, so dieses Kinesiologische Institut, dauere 60 Unterrichtsstunden, und der Schüler könne selber entscheiden, wie weit er die Ausbildung absolvieren wolle und ab welchem Punkt der Ausbildung er als Kinesiologe arbeiten wolle. http://de.wikipedia.org/wiki/Kinesiologie Psycho-Kinesiologie nach Jo Roszak: Ausbildungsgang zur/m PK-Berater/in nach MAP (Manuell Angewandte Psychologie) Ausbildungsdauer: offen Hinweis: Keine Zulassung für PsychiatriepatientInnen Ausbildungsweg nach MAP: 1. Psycho-Kinesiologie 1 (PK1) 14 Stunden – Teilnehmerzertifikat Kursinhalt: Ein Modell der Psyche, das psychologische Gespräch, Fragetechnik, 1. Entkopplungsmethode, Übungen mit der Klopfakupressur 2. Psycho-Kinesiologie 2 (PK2) 18 Stunden – Teilnehmerzertifikat Kursinhalt: 2 weitere Entkopplungsmethoden, Einsatz von Farbbrillen und Augenbewegungen, Aufhebung von Blockaden, Übungen 3. Psycho-Kinesiologie Fortbildungslehrgänge 9 Std. als Tagesseminare: > PK und Fremdenergie: Fremdenergetische Probleme unterschiedlichster Art, z.B. Freie Energien, lebende oder tote Personen, energetische Implantate, Voodoo-Energien usw. > PK und Familienaufstellung nach Hellinger: Wie können wir ihre Inhalte in die PK einbeziehen und für unsere Klienten nutzen > PK und der Energiekörper: Was verstehen wir unter dem Energiekörper? Wie können wir das Potential unseres Energiekörpers BEWUSST nutzen > PK und das Hohe Selbst: Wie können wir bewußt mit unserem Hohen Selbst kommunizieren > PK und Schamanismus: Was ist unter schamanistischer PK zu verstehen? Wie arbeite ich mit ihr auf der 4. Körperebene > PK und Neue Gedankenbilder: Der Prozess der intuitiven Schulung des Unterbewusstseins um neue Lebensstrukturen in uns einzubringen Jeder Fortbildungslehrgang wird mit einem Teilnehmerzertifikat bestätigt. 4. PK-Arbeitskreise: Selbsterfahrung in 1 x pro Monat angebotenen Arbeitskreisen unter der Leitung der MAP Lehrer http://www.kinesiologie-rhein-main.de/ausbildung_pk_map.htm


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Die Kinesiologie wird heute von Ärzten, Heilpraktikern und Weiterbildungs-Organisationen gelehrt, aber auch von Personen, die von kinesiologischen Ausbildern unterrichtet wurden. Eine einheitliche medizinische Mindestqualifikation ist für Kinesiologen nicht erforderlich. Kinesiologe ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. http://de.wikipedia.org/wiki/Kinesiologie Zu deiner anderen Frage, ob es eine Vereinigung, einen Verband oder ähnliches gibt, da kann ich dir nicht weiter helfen. Ich vermute aber mal eher nicht, da es wissenschaftlich nicht anerkannt ist, wird es nur diese Fortbildungsanstalten geben.


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Ok, ich danke dir, werde berichten, was bei der Sache rumkam.