Abbey
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen, werde im i-net nicht schlau. Unsere Tochter kam mit geistiger Behinderung auf die Welt. Wir bekamen einen Behindertenausweis, der sehr! niedrig angesetzt wurde. Es kam schlußendlich zur Klage. Und nun bekamen wir von der beklagten Seite einen Vergleich, dem wir gerne zustimmen würden. Doch dort steht auch, dass der Beklagte 4/5 der aussergerichtlichen Kosten übernehmen würde. Meine Frage: Was ist denn dann mit den restl. 1/5? Ich muss dazu sagen, dass wir keinen Anwalt hatten, da also keine Kosten hatten und im Grunde hat ja meine 2,5 Jährige Tochter geklagt, die ja quasie mittellos wäre. Weiß nun jemand, ob da nun Kosten auf uns zukämen? Oder dürften wir den Vergleich guten Gewissens unterschreiben? (hoffe ich konnte es gut genug erklären) Danke im vorraus, Abbey
Ohne einen Anwalt würde ich da nichts unterschreiben. Dieses Geld, wenn ich es denn hätte, würde ich auf alle Fälle investieren. Schließlich geht es nicht um eine Entscheidung, deren Folgen "morgen" schon nicht mehr relevant sind. Wenn ich mir den Anwalt NICHT leisten könnte, würde ich mir einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht holen. Keine befriedigende Antwort, ich weiß. Aber Du kannst nicht an alles denken bzw. all das wissen, was ein Anwalt noch in Erwägung ziehen würde. Der angebotene Vergleich mag für Euch "ok" klingen, aber vielleicht steht Euch tatsächlich viel mehr zu? Es geht um Euer Kind! Alles Gute!
lass er dir von einem anwalt anschauen, die eine beratungsstunde kostet ja nicht die welt!
Auf keinen Fall unterschreiben, lass dich anwaltlich beraten, wenn du einem Vergleich zustimmst, kann dieser nicht mehr angefochten werden - so weit ich infomiert bin
Ich arbeite an einer Schule für geistige Entwircklung. Die meisten meiner Schüler haben 90% und sind jetzt auch nicht sehr "Behindert". Wenn du diesen Vergleich unterschreibst, wird deine Tochter niemals diese 90% bekommen....bekäme sie aber vielleicht, wenn sie älter ist. Für einen sicheren Platz in der Werkstatt ist das aber zum Bespiel notwendig, auch für vielleicht später betreutes Wohnen. Sonst weigern sich die Kostenträger ! Bitte erkundige dich, der Vergleich scheint mir etwas "faul" und hat ne Menge Spätfolgen... LG
wie eingeschränkt sie später sein wird. Das kann da ganz anders sein....ich würde nicht zustimmen, auch wenn Kohle winkt.
Danke schonmal für eure Antworten. Wir würden nun 80% G,B und H bekommen. mit diesem GdB und den Merkzeichen wären wir sehr einverstanden. Mehr ist beim Down Syndrom kaum drin (ok, manche haben auch die 100, aber das Wichtigste ist das H und das B). Angefochten haben wir 50% ohne Merkzeichen. Also demnach könnten wir dem jetzigen Vergleich gut und gerne zustimmen... das Problem ist, dass ich das mit den 4/5 nicht peil. Bzw. was dann mit den restl. 1/5 ist. Ach ja, die 80% GBH wären bis zum 18. Geburtstag von unsrer Maus.
Prinzipiell sollte man Vergleichen immer nur mit rechtlichem Beistand zustimmen. Ansonsten riskiert man, der Gelackmeierte zu sein bzw. kann praktisch davon ausgehen. Hier im Forum gibt es auch rechtlichen Beistand, ich glaube bei Frau Bader oder so. Oben in der Leiste sind die einzelnen Experten aufgeführt. Ich würde mich auf jeden Fall vorher schlau machen. Das ist ein viel zu weitreichendes und nachhaltig wirkendes Thema und - wie gesagt - bei Vergleichen immer vorher *aufpass*. Hinterher ist nicht mehr viel zu machen.. Lg JAcky
Danke für den Tipp mit der Fr. Bader. Daran hab ich gar nicht gedacht. Habe nun auch ihr geschrieben.
noch ne weitere Info, hoffentich hilfreich: wenn es abzusehen ist, dass ihr des Öfteren mit besagten Fachanwälten zu tun haben werdet, lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung. (Kostenpunkt um die 200 €/Jahr, aber da gibt es sicherlich Unterschiede). Diese Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die RA-Kosten, so man denn ausschließlich mit ihren Rechtsanwälten zusammenarbeitet. Außerdem bieten sie vorab telefonische und zum Teil schriftliche Erstberatung, die einem auch schon weiterhelfen kann. LG JAcky
Ihr habt keinen Anwalt? Na dann rate ich euch, euch mal DRINGEND eingehend beraten zu lassen! Wer wurde verklagt? LG S
so was von blauäugig hab ich ja noch nie gehört....stellt euch auf die Hinterfüße.....ein FAchanwalt für Patientenrecht muss her....unterschreiben gar nichts......da was wegen irgendwelchen geringen Kosten zu unterschrebien wäre ja sehr blöd.....