guinan
jedes Recht am Produkt (kunsthandwerkliches Dekorationsstück)? -> Darf der Käufer das Produkt als eigene Kreation ausgeben, mit Bildern davon Werbung machen und es weiterverkaufen? Dies würde auch die Entfernung der Kennzeichnung des Herstellers und Anbringung einer eigenen Kennzeichnung bedeuten. Diese Frage gilt eigentlich für Österreich, jedoch wäre die internationale Antwort auch interessant.
Wie D wirds auch in AT ein Urhebergesetz geben, das genau das Verhalten verbietet. Am Besten Fachanwalt fragen.
Ich habe in den Urheberrechts-Gesetzestexten nur etwas über die Kopie gefunden, jedoch nichts über den Weiterverkauf und das Ausgeben als Eigenkreation. Hast Du einen Link zu dem deutschen Gesetzestext? Dann könnte ich das mit dem österreichischen vergleichen.
www.dejure.org
Urheberrechte sind unveräußerlich: http://www.dramatikerunion.de/allgemein.php
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