Mitglied inaktiv
Kennt sich jemand aus? Ich wurde heute darauf hingewiesen, daß ich auf Bildern in einer Zeitung zu sehen bin. Der Artikel befasst sich mit der aktuellen Ärztesituation. Ich habe nie eine Einwilligung erteilt. Das Bild ist ein paar Jahre alt, es entstand während des Wartens im Wartezimmer (Ich kann mich jedoch nicht daran erinnern, daß jemand fotografiert hätte, kann aber auch sein, daß ich von den Kindern abgelenkt war.) Ich hasse es, mich auf Bildern zu sehen. Deshalb lasse ich mich normalerweise auch nicht fotografieren. Ich bin schon sehr schockiert, daß ich mich nun in dieser Zeitung sehen muss, und das Bild auch wohl entstand, als ich es nicht mitbekam und selten dämlich gucke. Kennt sich jemand aus? Ich weiß, daß es erlaubt ist, Bilder zu veröffentlichen, auf denen Beispielsweise Schloß Neuschwanstein zu sehen ist und ich als Beiwerk in einem Pulk führungswilliger Personen stehe. Ein Wartezimmer eines Arztes hat für mich allerdings einen anderen Geschmack - man weiß ja, was die Leute so alles erfinden, weshalb man ausgerechnet bei dem Arzt war...
Wir waren damals in einer Kinderwunschbehandlung, da kam ein Fernsehteam und die haben gefragt, ob wir wollen oder nicht....aber ob das nun aus Höflichkeit war, oder aus rechtlichen Gründen, das weiß ich nicht.
Ohne deine Einwilligung hätte das Bild m.E. nicht veröffentlicht werden dürfen. Was du nun tun kannst ist dich an die Zeitschrift zu wenden und dir den Fotografen nennen zu lassen und von ihm entweder ein Honorar verlangen und/oder einer Unterlassungserklärung dahingehend, dass er da Bild noch einmal veröffentlicht.
Oder man kann es einfach so stehen lassen weil es echt wurscht ist und keinen Interessiert. Heute Abend liegt die Zeitung idR schon im Altpapier.
Mag sein, daß Du das so siehst, ich seh es anders.
Alle Leute in meinem Freundeskreis wissen, daß ich nicht gerne abgelichtet werde. Machen sie es doch, zeigen Sie mir die Aufnahmen und löschen die Bilder, die in meinen Augen gar nicht gehen. Das finde ich in Ordnung.
Nun aber ein Bild von mir zu sehen, von dem ich weder wußte noch wirklich reizend aussehe - und das auch noch öffentlich zugänglich - geht überhaupt nicht
Ich könnte wirklich im Erdboden versinken.
es müssen die einverständnisse der abgelichteten personen vorliegen, sonst darf nicht gedruckt werden. außer bei gruppen ab 8 personen, glaub ich, in der öffentlichkeit. also wie dein schloß-beispiel. in so einer intimen situation (dann auch noch kinderarzt???) defintiv nicht erlaubt. mit der kohle wird es schwierig, glaube ich. das scheint mir aber auch nicht deine ansinnen. aber die unterlassung kriegst du hin! steht eine foto-caption untern bild? dann schnapp dir den fotografen. sind ja meist freie. ist es ein fester, lass dich mit der foto-redaktion des blattes verbinden. tageszeitung? dürfte dann ja morgen besetzt sein. grüßt snuggles
Auszug § 22 Recht am eigenen Bilde Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. § 23 Ausnahmen zu § 22 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Danke lukko! Mit "ich glaube", "ich meine", "ich denke" ist ja wieder mal keinem geholfen. Ich meinte auch gehört zu haben, daß z.B. Personen, die schmückendes Beiwerk auf Straßen und öffentlichen Plätzen sind, kein Einverständnis geben müssen. Ist ja auch logisch, man rennt sich ja sonst die Hacken ab nach Einverständnissen. ich finde, man kan nsich auch ein bißchen zu sehr haben -- wie schon jemand schrieb: Morgen ist die Ztg. Altpapier und weg - je weniger drüber geredet wird, umso schneller. Schönes Wochenende aus einem heute sagenhaft frühlingshaften DK -. Ursel, DK
Allgemein finde ich das deutsche Gehabe ums Recht am eigenen Bild (hier dreht es sich immer ums Recht, Recht haben ist in Deutschland immer ganz wichtig!) übertrieben und nervig. In dem Fall aber würde ich erstmal den Arzt befragen, denn es gilt nicht nur das Recht am eigenen Bild, sondern dies wurde in einem nicht öffentlichen Gebäude fotografiert und auch noch anscheind kommerziell genutzt, sprich die Praxis muß eine Veröffentlichung auch erlauben. Andererseits versteh ich nicht wirklich wie und warum ein Fotograf anscheind vorerst ohne Sinn und Zweck in einem Wartezimmer herumfotografiert.....und Jahre später die Bilder verkauft....merkwürdig! Oder aber das ist ein Stockfoto, sprich damals fotografiert an eine Stockfotoagentur geschickt, welche die Bilder an Zeitschriften etc, vermittelt/verkauft. Da könnte man auch eventuell ältere Bilder finden. Dann hat der Fotograf je nachdem aber auch die Rechte abgetreten und dann könnte nur die Stockfotoagentur wissen, von wem sie das Bild gekauft haben (wenn es ein Exklusivkauf war, es gibt auch andere Varianten). Das Kind ist aber in den Brunnen gefallen, letztendlich wird keiner kommen und das Foto aus allen Zeitungen rausschneiden;-). Entschädigung könnte es EVENTUELL geben, was aber auch davon abhängt, wieviel damit verdient wurde und auch die Art und Weise des Fotos ist wichtig. Also zum Beispiel wenn es rufschädigend ist, verschnupfte nase von mami mit Kindern ist eher weniger tragisch, der Bankdirektor im Park liegend mit ner Flasche Rum wär da schon schlimmer. Ich finde es immer schade, daß sowas den Ruf von Fotografen schlecht macht....:-(
...
"Mit "ich glaube", "ich meine", "ich denke" ist ja wieder mal keinem geholfen.
Ich meinte auch gehört zu haben"
Für mich steht da noch die Frage im Raum: Weiß der Arzt das überhaupt und wenn ja: geht ein solches Foto aus dem Wartezimmer überhaupt mit der ärztlichen Schweigepflicht konform????
Ich kenne ide rechtliche Situation nicht. aber ich werde oefter dienstlich fotografiert, im Regelfall steht aber nur der hochrangigste Gast, immer Person des oeffentlichen Interesses, mit Namen beschrieben, ich muss mich erst suchen. Und bei meiner Einheitserscheinung * mittelgross, mittelalt, mittelschlank, mittellange Haare etc) faellt es Dritten super schwer, mich genau zu orten. Mir selber auch, vor allem nach einigen Jahren. Von daher die Frage, ob dein Namen drunter steht und Du absolut sicher bist, dass Du es bist und fuer Dritte zu identifizieren. Beim Pszchotherapeuten oder Facharzt fuer geschlechtskrankheiten wuerde ich mich nicht gerne fotografieren lassen, auch das
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