Mitglied inaktiv
Hab mal ne Frage zur Räum- und Streupflicht. Von wie viel Uhr bist wie viel Uhr muss man denn streuen??? Hab jetzt nur die Zeitangabe für Privatbesitz gefunden (7-20 Uhr).... wie sieht das für mich als Mieterin in einem Mehrfamilienhaus aus? Wir Mieter haben eine aufeinander aufgeteilte Räum- und Streupflicht. LG MT
.
Wenn du vom Vermieter verpflichtet wirst zu streuen, dann übernimmst du dessen Pflicht. Ergo gelten die gleichen Zeiten.
Interessant ist noch (wir müssen als Mieter auch streuen) folgendes:
"Der Hauseigentümer kann die Räum- und Streupflicht auf die Mieter abwälzen. Die Übertragung muss in jedem Fall vertraglich festgelegt werden. Dies kann im Mietvertrag - auch im Formularmietvertrag - geschehen; Hausordnung genügt jedoch nicht. Im Mietvertrag sollte dem Mieter auch verdeutlicht werden, wann und wie er zu räumen und zu streuen hat. Auch sollten ihm die Konsequenzen des unterlassenen Streuens klar vor Augen geführt werden.
Bei einer Übertragung der Räum- und Streupflicht ist der Eigentümer überwachungspflichtig, d.h. er muss sich von der ordnungsgemäßen Ausführung durch regelmäßige Stichkontrollen überzeugen. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, haftet er nur dann nicht, wenn er beweisen kann, dass er kontrolliert hat, ob die Streupflicht eingehalten wurde."
und:
"Berufliche Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht. Ist ein Anlieger oder Mieter tagsüber aufgrund berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage, seiner Streupflicht nachzukommen, hat er rechtzeitig dafür zu sorgen, dass eine andere Person seine Verpflichtung übernimmt."
Finde mal jemand der über Wochen jeden Tag für dich guggen geht ob gestreut werden muss und das tut *kopfschüttel*
LG
SPMFL,
die Winter hasst, weil Schnee eine Stunde früher aufstehen heißt
bei mir steht der Punkt unter der Hausordnung mit folgendem Wortlaut: "Die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Räume wie........hat durch die Mieter in einem wöchentlich wechselnden Reihenfolge zu geschehen. Der hierzu jeweils verpflichtete Mieter hat auch die Zugangswege vor dem Haus und dem Gehweg zu reinigen, dort Schnee und Eis zu beseitigen und bei Glätte zu streuen. Im übrigen sind die ortspolizeilichen Vorschriften zu beachten. Balkone sind von Schnee und Eis zu befreien." Gemäß SPMFLns Ausführungen ist das ja dann nur schwammig und rechtlich nicht zu meinem Nachteil....? Wundert mich etwas, da der Mietvertrag von Haus & Grund ist....die ja bekanntermaßen auf Vermieters Seite stehen....? Zusätzlich haben wir Mieter dann eine Liste vom Vermieter bekommen, aus der ersichtlich ist wer an welchen Tagen zu räumen und zu streuen hat... Darunter steht, dass man die Vertretung bitte untereinander regeln soll.. Mehr nicht. Kein Hinweis darauf, was passiert, wenn man das nicht tut oder dergleichen... LG MT
Na wenn nicht, seid Ihr dran, wenn etwas passiert und der Vermieter euch aber "überwacht" hat. Wobei es in einigen Orten wohl auch üblich ist, daß die Haftung nicht auf den Mieter übergeht, wenn der Vermieter bereits im Mietvertrag die Versicherung umgelegt hat auf alle Mieter unter Nebenkosten. Alternativ könnte der Vermieter ja auch einen Streudienst bezahlen und das dann auf die Mieter umlegen. Bei dem ganzen Ducheinander hat vermutlich nachher ein Verletzer Pech
sry, aber noch ne Frage dazu. (Ist tatsächlich das erste Mal dass ich damit dran bin und es wirklich notwendig ist...) Muss der Vermieter das zu streuende Zeuch (z.B. Salz - wobei ich weiß, dass das nicht gerade umweltfreundlich ist - ) bereitstellen? Oder muss ich mir das besorgen???? Zur Verfügung steht nur eine Schneeschippe und ein Besen.... Weißt du das? LG MT
Rechtlich dürfte das nicht zu deinem Nachteil sein, sofern nicht im Mietvertrag erwähnt! Oder steht der von dir zitierte Satz im Mietvertrag unter dem Punkt "Hausordnung" (klingt nun fast so)? Dann bist du verpflichtet, du hast ja unterschrieben. Hier: "In Mehrfamilienhäusern oder Geschäftshäusern mit mehreren Mietern ist die vollständige Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf die Gesamtheit der Mieter nicht möglich. Eine teilweise Übertragung der Verkehrssicherungspflicht ist möglich. Von praktischer Bedeutung ist insbesondere die Übertragung des Winterdienstes (Schneebeseitigungs- und Streupflicht) auf die Mieter. Die Übertragung bedarf einer ausdrücklichen und eindeutigen Vereinbarung (LG Stuttgart, WuM 1988 S. 399; a.A.: LG Aachen, NJW-RR 1988 S. 783)." Es bedarf einer eindeutigen Vereinbarung, sprich etwas beiderseitig unterzeichnetes. Eine nicht unterzeichnete Hausordnung reicht dazu also nicht. Ich habe allerdings schon mehrfach erlebt, dass man die geltende Hausordnung wie einen Vertrag unterzeichnen musste. Ich nehme an, dann hat man sich ebenso verpflichtet. Der Vermieter muss Streugut und Gerätschaften übrigens stellen. Das war bei uns ein Problem. LG SPMFL
Ich kann Gedanken lesen ;-) *gg* Streugut muss gestellt werden.
Es steht unter dem Punkt "Hausordnung", IM Mietvertrag.... Und was mach ich jetzt? Ich werde morgen früh um halb sieben wohl kein Geschäft finden in dem ich Streugut finde.....???? Mich auf die Treppen setzen, bis das Eis geschmolzen ist? *gg*..... Nee mal ehrlich. Streugut ist leider nicht da oder all? Keine Ahnung..... Nur die Schippe und der Besen.... Und nu?? LG MT
Streugut gibt es bei vielen Gemeinden kostenlos.
Okay. Dann bist du verpflichtet. Da der Vermieter dich aber zu überwachen (Big brother lässt grüßen ;-) hat und dafür zu sorgen hat dir die nötigen Utensilien zu stellen....kann man dich vermutlich nicht in die Pflicht nehmen im Fall der Fälle. (selbst WENN, regelt das wohl meist die Gebäudeversicherung des Vermieters, in den wenigsten Fällen muss die Privathaftpflicht eintreten. Überlege dir mal wie schwierig die Nachweisführung der Überwachung ist...)
Ich würde morgen zur frühest möglichen Zeit den Vermieter anrufen und um Streusalz etc. bitten. Alternativ (je nachdem was früher möglich) bei der Gemeinde. Bei uns gibt es an mehreren Stellen im Ort große Behälter mit Streusand.
Vielleicht auch noch interessant:
"Kann der Mieter infolge von Krankheit oder hohem Alter die vertraglich übernommene Verpflichtung zum Schneeräumen auf Dauer nicht mehr erfüllen, so muss er dies dem Vermieter anzeigen. Die mietvertragliche Vereinbarung über die Streupflicht ist nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung dahingehend auszulegen, dass der Mieter bei dauernder Unmöglichkeit von der Verpflichtung zur Leistung frei wird. Eine Erhöhung der Miete aus diesem Grund kommt nur in Betracht, wenn die Miete wegen des Schneeräumens ermäßigt war (im Ergebnis ebenso: LG Darmstadt, WuM 1988 S. 300; AG Bonn, ZMR 1989 S. 498; AG Münster, WuM 1995 S. 36)."
"Bei vorübergehender Verhinderung infolge Krankheit oder Ortsabwesenheit muss der Mieter allerdings für eine Vertretung sorgen (AG Frankfurt, a.a.O.). Es wird allerdings auch die Ansicht vertreten, dass die Schneebeseitigungs- und Streupflicht zu den vertretbaren Handlungen gehört, mit der Folge, dass der Mieter auch bei langer Krankheit und hohem Alter für eine Vertretung sorgen muss (LG Düsseldorf, WuM 1988 S. 400; LG Flensburg, ZMR 1988 S. 140; AG Bochum, DWW 1988 S. 149)."
Schneeschaufeln mit 39 Fieber ist
LG
SPMFL
Das Urteil zum Streusalz: "Auch wenn der Mieter laut Mietvertrag verpflichtet ist, den Winterdienst durchzuführen, bleibe der Eigentümer in der Verantwortung, (...). Er sei verpflichtet, zu überwachen und zu kontrollieren, ob die Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Er müsse auch Streumittel und Arbeitsgeräte, wie Schneeschaufel und Besen, zur Verfügung stellen (OLG Dresden, AZ: 7 U 905/96; OLG Köln, AZ: 19 U 37/95)." Die Kosten kann er aber auf die Mieter umlegen.
ich kotze.... ich weiß, ich hätte mich da mal früher erkundigen sollen...aber ich war einfach echt immer der Glückspilz der Parteien und bisher nicht in der Pflicht.... mimimimiiiieeee :-( Und wann ist die frühest mögliche Zeit um beim Vermieter um Streuzeuch zu bitten???????????????????????????????????????????????????????? Ich kann die schlecht um 6 Uhr morgens anrufen oder doch? jammert MT
6 nicht aber 7
Wie liefs nun? Hast du Streusalz bekommen?
LG
SPMFL
und auch neulich im Radio hab ich es anders gehört. Der Mieter oder Hauseigentümer etc ist zwar verpflichtet zu räumen, streuen etc, aber nur im Rahmen seiner Möglichkeiten. Es reicht also völlig, wenn er morgens nach dem Aufstehen den Gehweg räumt...dann zur Arbeit fährt und abends wieder räumt. Er ist nicht schuld, wenn sich irgendjemand um 14 Uhr nachmittags, weil es wieder geschneit hat..einen Fuß bricht etc. Das sind auch die Infos, die ich von der Gemeinde hier habe...morgens räumen zur angemessenen Zeit (wenn die Schulkinder gehen) und abends nochmal... Lg reni
Streu- und Räumpflicht beinhaltet die regelmäßige Überprüfung ob erneut die Notwendigkeit zu streuen besteht. "Regelmäßig" ist ja allerdings auch sehr schwammig. "Nach dem Aufstehen" - ähm, 9 ist wohl zu spät. Die Wege sind zu Zeiten frei zu machen, an denen allgemein der Verkehr beginnt bzw. Menschen unterwegs sind. Unter der Woche also etwa gegen 7. LG SPMFL
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