nicole812
habt Ihr sowas schon bzw. habt Ihr Euch schonmal mit dem Thema auseinander gesetzt ? Also mein Mann und ich wissen gegeinseitig was wir wollen bzw. nicht wollen.... nur nützt uns das ja nichts wenn wir beide mal zusammen in eine Situation kommen. Im Betrieb war das letztens Thema einer Fortbildung. Und grade jetzt auch die Sache mit Prinz Friso hat mir wieder ins Bewußtsein gebracht wie schnell es auch uns treffen kann. Ich denke ichwerde das jetzt mal in Angriff nehmen und schriftlich festhalten
Ich persönlich halte eine Vollmacht für besser, in der man einer Vertrauensperson die Entscheidung überträgt. Dabei kann man eine Person festlegen, die im Fall einer infausten Erkrankung o.ä. dann für einen entscheidet. Sollte natürlich eine Vertrauensperson sein, mit der abgesprochen ist, was man sich wünscht. Die Situationen, in denen man solche Schriftstücke braucht, sind sehr sehr verschieden und aus meiner Erfahrung (und ich hatte da leider schon einigen Kontakt) ist die Festlegung in der Patientenverfügung einfach viel zu allgemein. So genau auf alle möglichen Situationen, die eintreten können kann man das aber gar nicht schreiben. Meist steht in Patientenverfügungen drin, dass man keine lebensverlängernden invasiven Maßnahmen wünscht, wenn "kein lebenswertes Leben" mehr möglich ist oer Hirnschäden da sind. DAS weiß aber kein Arzt mit Sicherheit vorher bzw. ist das Ausmaß in den allermeisten Fällen nicht abschätzbar. Wenn solche Situationen eintreten, sind das NIE Standardsituationen, es ist nie gleich und deshalb ist eine Patientenverfügung vorab schwierig. ICH persönlich verlasse mich da lieber auf einen mir nahestehenden Menschen, der dann in einer solchen Situation gemeinsam mit befreundeten Medizinern eine Entscheidung in meinem Sinne treffen wird. Und zwar ganz individuell. Letztendlich kann ich doch auch die Patientenverfügung heute schriftlich darlegen - und später empfinde ich es ganz anders. Da können Angehörige doch viel individueller und situationsangemessener und -angepasster entscheiden. Das ist natürlich keine leichte Entscheidung und auch eine gewisse "Last" für die Vertrauensperson. Allerdings weiß ich aus meiner beruflichen Erfahrung in der Begleitung Angehöriger von Sterbenden, dass es oftmals nicht weniger schwer ist, wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Vor einigen Monaten starb eine mir sehr nahestehende Person ganz plötzlich und unerwartet. Da gab es auch eine solche Vollmacht. Ursprünglich sollte nur ich für solche Entscheidungen "eingesetzt" werden, wir hatten uns dann geeinigt, noch eine weitere nahestehende Person hinzuzufügen, um die "Last" auf mehrere Schultern zu verteilen. Letztendlich haben wir die Vollmacht nicht gebraucht. LG S
die Person meines Vertrauens verunglückt gemeinsam mit mir ...... Auch so kann es ja kommen. Leider :-( Ich bin grad hin und her gerissen. Ich arbeite z. B.selber in einenm Alten- und Pflegeheim und weiß, das ich ein Leben wie es da viele "leben" nicht möchte.
Auch, wenn das tatsächlich passieren könnte, ist die Wahrscheinlichkeit doch eher gering. Und ihr habt doch vielleicht auch noch andere Vertrauenspersonen? Eltern beispielsweise. Ich denke, der Gedanke "so möchte ich nicht leben" ändert sich oft, wenn man erstmal in der Situation ist. So richtig reinversetzen und einfühlen und vorstellen kann man sich das nämlich unbetroffenerweise meist nicht. Und, wie schon gesagt, solche Ansichten können sich ändern. LG S
sicherlich kann sich das ändern- aber man kann doch sicher auch solche Verfügungen ändern. Oder nicht?
Natürlich kannst du die ändern. Aber dafür musst du dann auch in der Lage sein. Verstehst du, was ich meine? LG S
Ich habe von meinem Opa, meinen Eltern und meinem Mann eine Vollmacht - mein Mann hat eine Vollmacht von mir. Geregelt ist darin die Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Behörden, Vermögenssorge, Post- und Fernmeldeverkehr und die Vertretung vor Gericht. Ich musste die Vollmacht z. B. vorlegen, als ich den Heimvertrag im Altersheim für meinen Opa unterschrieben habe. Es ist zwar an sich gut, dass du weißt, was dein Mann möchte und was nicht, aber der schriftliche Beweis ist oft (um nicht zu sagen immer) zwingend notwendig. Nachdem ich vom Gericht als Betreuerin für meine Oma eingesetzt wurde, haben wir für uns die absolute Notwendigkeit gesehen, alles schriftlich VORHER zu fixieren. Du kannst auch 2 Vollmachten vergeben und die Reihenfolge festlegen, dann kann auch einem gleichzeitig mit dir etwas passieren... Die Vollmacht ist besser als eine Patientenverfügung, weil sie auch weitere wichtige Punkte regelt.
Ach ja, einen Notar fanden wir unnötig (ist natürlich noch ein Tick wasserdichter, aber auch teurer), aber wir haben die Unterschriften auf den Vollmachten in der Stadtverwaltung beglaubigen lassen (ich glaube, wir haben pro Formular 10 Euro bezahlt). Ich hatte mit der Vollmacht meines Opas noch nie Probleme, im Gegenteil, alle waren froh, dass ich eine besitze. Vorgelegt habe ich sie auf der Bank, bei Versicherungen, Krankenkasse, Krankenhaus, Hausarzt, Altersheim, usw
Meiner Mutter wurde damals geraten, dass es am besten ist, wenn sie ihre Patientenverfügung jährlich neu unterschreibt, weil es schon vorgekommen sein soll, dass Angehörige genau damit argumentiert haben, dass die Patientenverfügung zu alt ist und der Patient sein Denken verändert hat - dieser Einwand wurde so akzeptiert und die Patientenverfügung wurde nicht mehr berücksichtigt. LG Tina
Hallo, lass dich am besten von einem Notar beraten. Die wissen genau was geht und was nicht. Und das mit dem jährlich unterschreiben ist dann auch überflüssig. Die Unterlagen werden an ein zentrales Register weitergegeben und sollte dir etwas passieren, so wird vom KH als erstes dort angefragt, ob eine Patientenverfügung hinterlegt ist und dann entsprechend gehandelt. Mein Mann und ich haben uns gegenseitig einsetze lassen und sollte uns gemeinsam etwas passieren, dann sind zur Zeit unsere Eltern eingesetzt (wird geändert, wenn die Kinder alt genug sind, bzw unsere Eltern irgendwann nicht mehr sind). Guck mal, das hier sagt Wiki dazu: "Die Patientenverfügung gilt auf unbestimmte Zeit.Entgegen verbreiteter Ansicht empfiehlt es sich nicht, die Patientenverfügung regelmäßig zu bestätigen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Patientenverfügung als widerrufen behandelt wird, wenn eine weitere Bestätigung vergessen wird oder aufgrund Geschäftsunfähigkeit rechtswirksam nicht mehr möglich ist. Gemäß § 1901a Abs. 1 BGB hat der rechtliche Betreuer oder der Bevollmächtigte zu überprüfen, ob die Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Wenn dies der Fall ist, hat er der Patientenverfügung Geltung zu verschaffen. Die Patientenverfügung bedarf daher immer einer vom Bundesgerichtshof so bezeichneten Umsetzung durch einen vom Amtsgericht zu bestimmenden rechtlichen Betreuer oder durch einen vorzugsweise durch notarielle Urkunde bestimmten Bevollmächtigten. Allein der Arzt ohne Mitwirkung eines Patientenvertreters kann nach der gesetzlichen Regelung keine Behandlungsentscheidungen aufgrund der Patientenverfügung treffen. Ist dem Bevollmächtigten oder rechtlichen Betreuer die Patientenverfügung ausgehändigt worden oder deren Verwahrungsort bekannt, ist eine Hinterlegung der Patientenverfügung daher entbehrlich. Eine im Rahmen einer Vorsorgevollmacht errichtete Patientenverfügung kann zusammen mit der Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.[19] Deren Datenbank wird aufgrund § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB von den Betreuungsrichtern abgefragt, bevor ein rechtlicher Betreuer bestellt wird. Eine solche Registrierung kann gegebenenfalls ein Betreuungsverfahren oder eine Entscheidung auf der Grundlage des mutmaßlichen Willens vermeiden.[19]. Bei privaten Organisationen, die teilweise die Verwahrung von Patientenverfügungen gegen Entgelt anbieten, werden durch die Gerichte oder Krankenhäuser Auskünfte über Patientenverfügungen regelmäßig nicht eingeholt." LG, Cassie Ps in dem Rahmen lohnt es dann auch, sich über eine Vorsorgevollmacht Gedanken zu machen. Sonst wird nämlich immer erstmal eingericht einsetzt und das kann sehr schleppend verlaufen (gerade bei einer Nachbarin passiert und ihr Mann hatte dann damit diverse Probleme).
Hallo, meine Mutter hat die Patientenverfügung damals beim Notar machen lassen, da steht dann so eine Klausel drin, das man die nicht jedes Jahr neu schreiben muss usw. 2009 starb meine Mutter, und es war gut,das die Verfügung da gewesen ist, so konnten wir meiner Mutter das künstliche Leben (an den Maschinen) ersparen, sie hatte einen schweren Gehirnschlag erlitten, fiel in ein tiefes Koma und es war klar, das sie das nicht überlebt hätte, das haben uns die Ärzte damals ganz klar gesagt.
hallo, nein, wir haben noch keine- aber ich hab mich schon im net schlau gemacht und werde das demnächst in angriff nehmen. kürzlich habe ich 2 tage auf einer wachkoma- station gearbeitet , auch wenn es mir vorher schon klar war- manchmal kommt es ganz anders als man denkt... vg,iris
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