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Öffentlicher Dienst - auch als Rentner?

Öffentlicher Dienst - auch als Rentner?

Celine2

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Hallo, darf man bei Versicherungen angeben: "öffentlicher Dienst", wenn man verbeamtet ist, aber im Ruhestand (Rente) ist? Hier gibt es unterschiediche Meinungen darüber. Weiß wer genau bescheid? LG, Cel


aunda

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Antwort auf Beitrag von Celine2

das heisst doch bei beamten "pension", damit ist das schon geregelt! manche versicherungen akzeptieren es, manche nicht! wenn du es falsch angiebst, bist du nicht versichert, mein vater hat im moment auch diese probleme!


Celine2

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Antwort auf Beitrag von aunda

Danke, genau das wollte ich wissen. Das mit dem Versicherungsschutz ist ja krass... Es ist also nicht geregelt, sondern man muss bei jeder Versicherung extra anrufen und das mit denen klären? Gilt das auch für "Beamte im Vorruhestand" oder ist das wieder was anderes als Pensionisten? Komplizierte Sache! LG, Cel


Alexa1978

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Antwort auf Beitrag von Celine2

lG, Alexa


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Alexa1978

nö da man es ja nicht mehr ist sondern eben im ruhestand , pension oder was auch immer


Julie

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Antwort auf Beitrag von Celine2

fordern im Zweifel per Formblatt eine Bescheinigung des (ehemaligen) Dienstherrn an. Auf dem Formblatt (ist bei allen Versicherungen, von denen ich das bisher gesehen habe, nahezu gleich) gibt es auch die Möglichkeit, anzukreuzen, dass der Betroffene Bediensteter der Dienststelle war und von dort Versorgungsbezüge erhält. Ich arbeite in der Personalabteilung und fülle diese Bescheinigungen aus....... Also: Ruhestandsbeamte (gleich welcher Art, auch Freistellungsphase Altersteilzeit etc:) gehören auch dem öffentlichen Dienst an.


Celine2

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Antwort auf Beitrag von Julie

LG


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