Mitglied inaktiv
neue lohnsteuerrichtlinien 2008, R 3.33: "Leistungen (bar, sachleistungen) vom arbeitgeber zur unterbringung und betreuung (inkl. unterkunft/verpfl.) von nichtschulplfichtigen kindern der arbeitnehmer in kigas oder vergl. einrichtungen SIND STEUERFREI. dies gilt auch, wenn der nicht beim ag beschäftigte elternteil die aufwendungen trägt. die steuerfreiheit gilt nur für leistungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten arbeitslohn erbracht werden..." *(der steuerzahler, märz 08)
das ist doch nicht neu!!!??? oder hab ich da was überlesn ???
Zumindest nicht ganz neu... Krieg das schon seit letztem Jahr und dachte, das gibt es schon länger... Ciao Biggi
hab das schon vor 7 jahren bekommen....
...im neuen heft vom steuerzahler stand es als "neue" steuerrichtlinie drin, mit ein paar weiteren erläuterungen, die ich jetzt nicht alle abschreiben wollte. vielleicht hat sich ja im detail was geändert. Biggimael: mit bekommen meinst du aber nicht, dass du den zuschuss vom ag bekommst, sondern die steuerfreiheit, oder? denn die ist ja der springende punkt in genannter richtlinie.
ich habe den zuschuss von ag schon vor 7 jahren bei val steuer-und sozialabgabenbefreit erhalten ( für beide an und ag ) und seit september für selina.
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