Minimaxi
Hallo, wir haben in unserem Mietvertrag einen Klausel für einen Eigenanteil, bei Kleinreparaturen, von 75€ im Jahr. Die wurden uns in der Nebnkostanabrechnung berechnet . Allerdings hatten wir eine zweite Reparatur, die wir selber gezahlt haben. Der Vermieter war darüber informiert. Allerdings bin ich mir nicht Sicher ob er eine Kopie der Rechnung bekommen hat. Ich meine sie geschickt zu haben.Kann ich den Betrag von der Nachzahlung abziehen? Gruß Minimaxi
Komisch, dass das in den Nebenkosten abgerechnet wurde? In der Regel sollen Mieter einfach für die Reparatur Aufkommen. Bin mir nicht sicher ob das so Rechtens ist die Pauschale jährlich abzuziehen. Zumal er ja gar nicht weiß was wirklich Defekt ist. Nun ja, folgender Maßen würde ich Vorgehen: Den Mieter schriftlich darüber informieren welche Rep. Ihr vorgenommen habt und er solle doch bitte die Differenz erstatten. Sollte bis zum Datum X der Betrag nicht eingehen oder er sich dazu nicht geäußert hat. Wird der Betrag von der Abrechnung oder Mietüberweisung abgezogen. Lg