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Muss man als Hartz 4 Empfänger ein Erbe einfordern ?????

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Muss man als Hartz 4 Empfänger ein Erbe einfordern ?????

Reni+Lena

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meine Freundin lebt seit etwa 1 Jahr von einem kleinen Job und ergänzendem Harzt 4. Sie hat einen kleinen Sohn. Nun ist folgende Situation dass ihre Mutter demnächst wohl sterben wird. Vorausgehend ist eine längere krebserkrankung. Der Vater lebt noch und ist gesund und fit. Die Eltern haben kein Vermögen, aber ein kleines Eigentumshaus das auf beider Namen läuft. Wenn die Mutter nun stirbt erbt sie ja einen gewissen Pflichtteil. Also ein viertel vom Haus (sie hat noch einen bruder). Die Geschwister wollen aber natürlich auf keinen Fall, dass der Vater jetzt sein Haus verkaufen muss um die Kinder auszuzahlen. Sie würden selbstverständlich auf den Pflichtteil verzichten. Kann sie vom Amt gezwungen werden den Pflichtteil vom vater einzufordern um nicht mehr vom Staat finanziert werden zu müssen??? Wer kann helfen??? Lg reni


Morla72

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Wenn die Eltern ein sog. Berliner Testament haben, erbt sowieso keins der Kinder erstmal was, sondern der Ehepartner. Und die Kinder dann, wenn der Vater auch verstorben ist. Das gilt es erstmal zu klären.


Alba

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Antwort auf Beitrag von Morla72

Als mein Vater starb war das wie Morla es sagt, meine Mutter hat das Haus, wir Kinder bekamen nichts (und wollten es auch nicht). Vielleicht liesse sich ein Testament noch verfassen falls nicht vorhanden.


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Alba

geht nicht mehr..die Mutter ist nicht mehr dazu in der lage. Testament gibt's keines...


Morla72

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Dann sollten sich alle schleunigst anwaltlich beraten lassen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Morla72

Das Berliner Testament ist aber nicht rechtsverbindlich in dem Sinne, dass die Tochter nicht ihren Pflichtteil einfordern kann. Sonst könnte der überlebende Ehepartner das "schwebende Erbteil" ja auch gegen den Widerstand der Erben verjubeln und bis der zweite Elternteil stirbt ist nichts mehr für die Kinder da. Das dürfen aber müssen die Kinder nicht dulden. Die Dame soll sich beraten lassen, ihr Pflichtteil könnte doch in Form einer Hypothek an sie ausgezahlt werden.


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von Pamo

durchaus können ja auch Schulden vererbt werden und das übernimmt doch niemand freiwillig! Auch kein Amt! Ich würde auch mal zum Anwalt gehen...


MartaHH

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

also: Vom Hauseigentum gehört der Mutter die Hälfte, davon erbt der Vater die Hälfte (macht 1/4) und die Kinder je 1/8 (macht auch 1/4), oder liege ich da falsch... ist natürlich vom Güterstand abhängig, also ob der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorliegt oder aber Gütertrennung vereinbart wurde. Beratung würde ich auch empfehlen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von MartaHH

Und der Pflichtteil ist wiederum die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.


MartaHH

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Antwort auf Beitrag von Pamo

also ob da das Amt wirklich jemanden zwingen kann, weiß ich auch nicht. Aber man kann evtl. auch eine Grundschuld (oftmals laufen ja noch Grundschulen, das wissen die Kinder vielleicht gar nicht) gegenrechnen, gehört ja auch in den Nachlass. Und dann sieht es schon ganz anders aus....


fiammetta

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Hi, schau `mal hier: http://www.wallstreet-online.de/nachricht/2823176-berliner-testament-und-alg-ii-muss-sohn-pflichtteil-fordern Ihr müßt aufpassen, denn der Pflichtteil ist die Hälfte dessen, was sie normalerweise an Erbteil bekommen würde. Nachdem nun kein Testament vorliegt, steht ihr wohl tatsächlich das von Euch berechnete Viertelhaus zu. Die Frage ist nur, ob dieses Haus auch wirklich von relevantem Wert ist. Das könnte geschätzt werden und da ist mit Sicherheit deren Bank behilflich. Müßte der Vater das Haus also nun veräußern, müßte geprüft werden, ob das keine zu große Härte für ihn wiederum darstellt. Lies Dir `mal den Text im Link durch: http://www.meisterernst.de/sozialrecht/coenen-pflichtanteilsanspruch.html Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist Deine Freundin beratungshilfeberechtigt und kann mit den entsprechenden Unterlagen eine kostenlose Rechtsberatung erhalten. Erkundigt Euch `mal beim Amtsgericht. LG Fiammetta


Ralph

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Antwort auf Beitrag von fiammetta

Hallo, das einmal vorausgeschickt. Einen Anspruch auf ein Erbe ausschlagen darf sie nicht so ohne weiteres, es wäre ein "Vertrag zuungunsten Dritter" (Dritter in diesem Fall = der Staat). Da wäre im Vorfeld der Einzelfall zu prüfen, insbesondere wie die Vermögensverhältnisse wirklich sind. Den Vater zu zwingen, eine Hypothek aufzunehmen, scheidet m.E. völlig aus, denn wer soll die im Zweifel denn bedienen? Immer unter der Voraussetzung, daß geldwertes Vermögen übrigbleibt, also das Haus nicht von Hypotheken nahezu "aufgefressen" wird, der Vater weiter darin wohnen und das Haus deshalb bis auf weiteres nicht verkauft werden soll, sind mehrere Szenarien vorstellbar. Denen ist gemeinsam, daß das Vermögen, das sie erbt, mittelfristig nicht zu verwerten ist 1. Das Amt läßt sich zur Sicherheit ins Grundbuch eintragen, z.B. über 40.000,- € und zahlt künftig auf Darlehensbasis (aufwendige Variante) 2. Das Amt zahlt nur auf Darlehensbasis ohne Absicherung im Grundbuch, hakt aber immer mal wieder nach (die von mir bevorzugte Lösung). 3. Das Amt vermerkt, daß das Vermögen derzeit nicht verwertbar ist und zahlt weiter auf Beihilfebasis (vorstellbar, m.E. allerdings fehlerhaft). Zu einer professionellen Beratung beim Anwalt würde ich allerdings auch raten. Ralph


Treva

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2331a.html


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

an was für eine Art von Anwalt soll sie sich denn wenden???? Erbrecht? Kennt sich der mit Sozialleistungsansprüchen aus? Lg Reni


Trini

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Das (Berliner) Testament kann ja der Vater handschriftlich verfassen. Trini


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Mal 'ne ganz andere Frage: wie weiß das Sozialamt, dass die Mutter der Sozialhilfeempfängerin verstorben ist? Wenn es nicht gerade eine Kleinstadt ist, erfährt das Sozialamt davon doch nichts und die Sozialhilfeempfängerin muss doch nicht wissen, dass sie verpflichtet ! ist, ihr Erbteil einzufordern.


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

denn zur baldigen Beerdigung ihrer Mutter nach soundso fahren darf. Und schon ists raus.... LG fk


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

ähm, ja..keine Ahnung...???? ich weiß nicht wie sowas läuft und ob sie irgendwie verpflichtet ist da was anzugeben. Sie hat mich nur angerufen und gefragt ob ich da Ahnung wegen dem Pflichtteil habe....


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

ihre eigene Idee, sich darum Sorgen machen zu müssen oder ist der SB nun so oder so drauf gekommen? Ist ja für die Beantwortung der Frage auch nicht sooo ganz unwichtig. LG fk


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

nö, der Sachbearbeiter weiß glaube ich nichts davon. Sie sind nur im Familiengespräch drauf gekommen. Lg Reni