Badefrosch
Weil gerade Mindestlohn ein wenig Thema war, habe ich mal nach den neuen Tarifverträgen bei der Zeitarbeit gegoogelt. Diese haben scheinbar eine Sonderregelung, dass sie den Mindestlohn erst bis Mitte 2016 umsetzen müssen. Aber wenn ich hier so die Stundensätze von einigen höre, da lohnt sich doch schon fast wieder Zeitarbeit, da man mit den Branchenzuschlägen oft weit über dem Mindestlohn ist. ab 01.04.2015 Ost Entgeldgruppe 1 = 8,20 Euro pro Stunde Entgeldgruppe 2 = 8,35 Euro pro Stunde Entgeldgruppe 3 = 9,76 Euro pro Stunde Entgeldgruppe 4 = 10,33 Euro pro Stunde ab 01.04.2015 West Entgeldgruppe 1 = 8,80 Euro pro Stunde Entgeldgruppe 2 = 9,39 Euro pro Stunde Entgeldgruppe 3 = 10,98 Euro pro Stunde Entgeldgruppe 4 = 11,61 Euro pro Stunde ab 01.06.2016 Ost Entgeldgruppe 1 = 8,50 Euro pro Stunde Entgeldgruppe 2 = 8,66 Euro pro Stunde Entgeldgruppe 3 = 10,12 Euro pro Stunde Entgeldgruppe 4 = 10,71 Euro pro Stunde ab 01.06.2016 West Entgeldgruppe 1 = 9,00 Euro pro Stunde Entgeldgruppe 2 = 9,61 Euro pro Stunde Entgeldgruppe 3 = 11,23 Euro pro Stunde Entgeldgruppe 4 = 11,88 Euro pro Stunde Entgeltgruppe 1 Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern. Entgeltgruppe 2 Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse oder eine fachspezifische Qualifikation erforderlich sind. Entgeltgruppe 3 Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine Berufsausbildung vermittelt werden. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch mehrjährige Tätigkeitserfahrung in der Entgeltgruppe 2 erworben werden. Entgeltgruppe 4 Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden, und die eine mehrjährige Berufserfahrung voraussetzen. Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr in der Entgeltgruppe 3 werden in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert. Die Berechnung der Betriebszugehörigkeit beginnt am 01.01.2014. Dann gibt es noch Branchenzuschläge je nach Einsatzdauer (nach 4 / 6 Wochen, 3 Monate, 5 Monate, 7 Monate, 9 Monate) und Branche. Metall- und Elektro-Industrie: 15 bis 50 % chemische Industrie: 10 bis 50 % (auch noch Entgeldgruppenabhängig) kunststoffverarbeitende Industrie: 7 bis 25 % (auch noch Entgeldgruppenabhängig) Kautschuk Industrie: 4 bis 16 % (auch noch Entgeldgruppenabhängig) Schienenverkehrsbereich: 4 bis 14 % (auch noch Entgeldgruppenabhängig) Textil- und Bekleidungsindustrie: 5 bis 25 % Holz- und kunstoffverarbeitende Industrie: 7 bis 3 % Papier, Pappe und Kunststoffe: 4 bis 20 % Druck Industrie: 8 bis 45 %
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