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Mietrechtexperten hier?

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Mitglied inaktiv

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ich ziehe aus und habe eine Vermieterin als Drachen (ich berichtete) Nachdem jetzt "rausgefunden" hat, dass ich bei der Abnahme gar nicht dabei sein muss sondern einen Vertreter mit Vollmacht schicken kann (ach?), kommt sie mir mit anderen Sachen. Akzeptiert z.B. meinen Vertreter nicht und hätte gern eine neutrale Person dabei... so neutral, dass sie dazu ihren IHREN Hausmeister berufen hat (mei, wie neutral) Aber darum gehts gar nicht sondern eher um die Schönheitsreparaturen. Ich habe nicht ganz fünf Jahre in der Wohnung gewohnt. Im Waschbecken sind zwei kleine, stecknadelkopf große Löcher bzw. Dellen. Jetzt möchte die Vermieterin das KOMPLETTE Waschbecken austauschen und mir das von der Kaution abziehen (Waschbecken ist vier Jahre alt!) anstatt die Löcher zuzuschmieren. Rechtens?! LG Sue (ruft heute beim Mieterschutzbund an, weil sie die Schnauze voll hat. Die Vermieterin diktiert mir inzwischen meinen Umzug, wann ich was zu machen/lassen habe, wer mir beim Umzug helfen soll, wer meinen Schlüssel bekommt usw und ich bin jetzt um viertel vor Neun schon so weit, mir nen Whiskey zu kaufen und mich damit zuzuschütten)


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DecafLofat

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würd ich mit der haftpflichtversicherung klären ob sie diesen anspruch bei auszug stellen kann oder ob es nicht eher üblich ist zu reparieren. kann sein dass sie bilder sehen wollen, kannst ihnen ja gleich mal nebenher stecken dass die alte nen schuß hat. da helfen die dir bestimmt gerne unberechtigte forderungen abzuschmettern. gute nerven liebes!


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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

na, dann eher mit einer rechtsschutzversicherung. wenn nämlich die beiden löchlein schon etwas länger drin sind, dann ist da nix mehr mit meldung, weil schon verjährt. ich kann mir auch kaum vortsellen, dass eine privathaftpflicht vor solche schäden aufkommt bzw. sich damit befasst. der mieterschutzbund ist auch eine gute anlaufstelle. das klingt ja furchtbar, was die vermieterin alles so fordert. würde bei uns gar nicht funktionieren, weil sich wohnungen bei uns nicht so besonders gut vermieten lassen... ach os, und dass diese beiden löchlein im waschbecken sind, dürfte ja wohl eine normale abnutzung sein (kommt natürlich drauf an, ob wir über löchlein oder löcher sprechen). Prost!


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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Haftpflichtversicherung... super Idee, da wäre ich gar nicht drauf gekommen.


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keine Ahnung, wie lange die Löcher da schon drin sind. Um ehrlich zu sein, ich kenne mein Waschbecken nicht anders... Ich schicke nachher mal Bilder davon...


FrauKrause

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das ist unter "normale Abnutzung" zu verbuchen. Da kann sie GAR NICHTS einbehalten. Na, wenn sie weiter nichts findet.... Notfalls musst Du deswegen nochmal Deine Anwältin bemühen. Das ist ja GRAUSAM. Sei froh, dass Du da weg bist.... LG fk


Mitglied inaktiv

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Haben wir auch und Löcher in den Küchenfliesen (war Zweitbezug). Unser Vermiter war damals nicht bereit, die Fliesen zu wechseln, wir leben damit, aber der Schaden ist im Übergabeprotokoll festgehalten. Und wir werden uns mit Händen und Füßen und unserer Rechtsschutzversicherung wehren, wenn er uns irgendwelche Sachen aufdrücken will. Wir wohnen seit 5 Jahren drin, vorher wohnten auch Mieter drin, ich wette ebenfalls mindestens 5 Jahre.


Mitglied inaktiv

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ich hatte ja mal geschrieben, dass es in diesem Haus keinen einzigen Auszug gab, wo die Mieter dann nicht vor Gericht gezogen sind (oder sie) oder wo danach alles über Anwälte geregelt wurde. Ich habe bereits eine Wohnungsabnahme mit der Frau hinter mir, da ich schon mal zwei Jahre in der Wohnung nebenan gewohnt habe. Sie leuchtet halt mit Taschenlampe in die Abflüsse, geht mit "Blaulicht" an die Fliesen und schaut mit dem Spiegel unter den Toilettenrand. SO sehen bei uns Abnahmen aus. Gestern das war schon wieder die Hölle, die Abnahme wird das reinste Chaos. Am schlimmsten find ich aber jetzt wirklich, dass sie anfängt, mir in die Organisation reinzufuschen und MIR sagen möchte, wann meine Maler zu kommen haben (von denen sie im übrigen Name, wohnort und Telefonnummer haben möchte sowie auch von meinen sämtlichen Umzugshelfern!!!) Sollte ich diese Infos nicht rausrücken hat sie mir bereits mit ihrer Rechtsanwältin gedroht, die schon seit Wochen über die Vorgänge zum Umzug per Brief informiert wurde und wird. LG Sue


dr.snuggles

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die hat doch einen knall, die frau! würde ihr engagement mal dem mieterschutzbund miteilen. hast du noch kontakt zu ex-mietern? man muss sich doch wehren können. was für ein drachen! abgefahren...


Erdbeere81

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wir hatten in unserer Mietwohung auch ein kleines Loch im Waschbecken, erst hieß es wäre ok, wenn wir es mit weißen Nagellack zupinseln. Dann haben wir uns schlau gemacht, dass die Haftpflichtversicherung (unsere) den Schaden übernimmt und haben es dann so mit den Vermieter abgesprochen. Hat uns keinen Cent gekostet und da die Kosten unter 400 EUR blieben, hatte die Versicherung den Schaden ohne Kommentar übernommen.


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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Unbesehen, dass die Vermieterin von Suka nicht ganz richtig klingelt, muss man sich, Erdbeere, aber dann nicht über steigende Beiträge von Versicherungen wundern, wenn etwa die Haftpflicht nach meinem Eindruck u.a. zur Renovierungsabsicherung "verkommt". War es hier oder anderswo, wo jemand eine kaputte Küchenbodenfliese hatte und dann von der Versicherung den ganzen Boden neu gekachelt haben wollte, weil es die Fliese nicht mehr gab (und man wollte ja eh, zwinker, den alten Boden neu machen). Was ist ein Löchlein im Waschbecken, doch eher Abnutzung als irgendein immenser Schaden, den eine Haftpflicht abdecken sollte (per definitionem). Ich vermute stark, dass diese Versicherung nicht für für Abnutzzung "haftet". Denn Abnutzung ist ja kein "Schaden".Und Haftpflichtversicherungen sind auch nicht dafür da, für den "Werterhalt" von Wohnungen zu sorgen. Aber vielleicht denke ich ja naiv und nutze meine Versicherungen viel zu wenig.


DecafLofat

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passiven rechtschutz in form von abwehr unberechtigter ansprüche. daher ist auch keine explizite rechtschutzversicherung nötig. (ich bin vom fach und hab das mit meisterabschluß durch... sozusagen)


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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

nun gut, ich könnte es natürlich (dann aber ungerechtfertigter Weise, das muss man ja zugeben) als Haftpflichtschaden geltend machen... da ist eben einem Gast was runter gefallen oder meinem Kind. Aber ganz im Ernst und ich schwöre, ich kenne das Waschbecken NICHT anders, ich kann mich auch an keinen Vorfall erinnern, wo uns was ins Waschbecken geknallt ist. Allerdings steht im damaligen Übergabeprotokoll auch nichts von diesem Schaden (und meine Vermieterin nimmt JEDES noch so kleine Loch in Fliese, Wand oder Laminat auf) In der Badewanne (gut, die ist größer) ist z.B. ein erbsengroßer Fleck, DER wurde damals zugeschmiert und den sieht man auch nur bei genauem Hinsehen. Ich frage mich eben, warum es nicht möglich ist, eben auch diese zwei kleinen Löcher einfach zuzuschmieren - die Möglichkeit gibts ja, warum da gleich das GANZE Waschbecken aus der Wand muss...


Mitglied inaktiv

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natürlich auch noch vergrößert da rangezoomt

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Carolchen

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Hi! Die Wanne wird aus Stahl-Email sein, da kann man mit einem Emailstift ran... Bei Acrylwannen kann man es vorsichtig rausschleifen und anschließend polieren. Aber Dein Waschbecken wird doch aus Porzellan sein, da kann man nix flicken. Aber die Löcher sind doch nicht riesig, daß wird beim Brennen nicht so richtig gewesen sein und ist bei der normalen Benutzung abgesprungen. Was will Deine Vermieterin denn? Ist doch nicht über die ganze Fläche gerissen oder ähnliches! Die hat´n Knall. LG Carola