sinchen21
Per email und mit falschen namen rechtens?
bitte einmal nachdenken: wie soll der gläubiger in diesem fall den nachweis der zustellung führen? also. nein. löschen. ruhig weiterschlafen.
sprichst du vom gerichtlichen mahnverfahren oder einer normalen zahlungsaufforderung eines (vermeintlichen) vertragspartners...?! ich hab in meiner antwort erstere variante behandelt.
wenn es keinen Grund für einen Mahnbescheid gibt :-D
Ich würde jetzt ja mal so sagen: NEIN. Als Erinnerung kann ich mir das ja durchaus vorstellen, aber als Mahnung nicht. Das liest sich für mich nach einer Abzocke-Mail oder ist die Forderung berechtigt?
Das ist wieder so eine Pishing Mail oder ähnliches, just gerade auch in meinem Mailfach gefunden... war auch wo es hingehörte direkt im Spamordner;-)... außerdem mit den ganzen Millionnengewinnen, die da auch rumschwirren kann ich das locker bezahlen ;-)
jemand braucht einen titel (papierform), der muss vollstreckbar sein und per gerichtsvollzieher zugestellt. nein, es gilt nicht
jemand braucht einen titel (papierform), der muss vollstreckbar sein und per gerichtsvollzieher zugestellt. nein, es gilt nicht
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