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sinchen21

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Per email und mit falschen namen rechtens?


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von sinchen21

bitte einmal nachdenken: wie soll der gläubiger in diesem fall den nachweis der zustellung führen? also. nein. löschen. ruhig weiterschlafen.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

sprichst du vom gerichtlichen mahnverfahren oder einer normalen zahlungsaufforderung eines (vermeintlichen) vertragspartners...?! ich hab in meiner antwort erstere variante behandelt.


Fru

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

wenn es keinen Grund für einen Mahnbescheid gibt :-D


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sinchen21

Ich würde jetzt ja mal so sagen: NEIN. Als Erinnerung kann ich mir das ja durchaus vorstellen, aber als Mahnung nicht. Das liest sich für mich nach einer Abzocke-Mail oder ist die Forderung berechtigt?


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von sinchen21

Das ist wieder so eine Pishing Mail oder ähnliches, just gerade auch in meinem Mailfach gefunden... war auch wo es hingehörte direkt im Spamordner;-)... außerdem mit den ganzen Millionnengewinnen, die da auch rumschwirren kann ich das locker bezahlen ;-)


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von sinchen21

jemand braucht einen titel (papierform), der muss vollstreckbar sein und per gerichtsvollzieher zugestellt. nein, es gilt nicht


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von sinchen21

jemand braucht einen titel (papierform), der muss vollstreckbar sein und per gerichtsvollzieher zugestellt. nein, es gilt nicht