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Loraley: Desolate Gebißsituation

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Loraley: Desolate Gebißsituation

Pamo

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Gibt es hierzu ein Update? Hast du den Hausarzt des Mädchens erreichen können?


Loraley

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Leider nicht. Der HA ist noch diese Woche im Urlaub. Danach bin dann ich für drei Wochen weg. Wenn mich unser Umzug nicht allzusehr einnimmt, werde ich trotzdem mit ihm sprechen.


cosma

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Antwort auf Beitrag von Loraley

Soweit ich weiss ist das gar nicht zulässig, es sei denn die Patientin gibt ihr Einverständnis. Schweigepflicht gilt auch gegenüber Kollegen, wenn keine Überweisung stattgefunden hat, die eine Weiterbehandlung bei besagtem Kollegen nach sich zieht. Aufpassen, Schweigepflichtsverletzungen können üble Folgen haben, auch wenn hier jeder natürlich denken würde, daß es Sinn macht wenn ein Hausarzt sich kümmert. LG


tequila sunrise

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Antwort auf Beitrag von cosma

Hier gehts aber nicht nur um die Einhaltung der Schweigepflicht, sondern um evtl. Kindswohlgefährdung. Ich kenne mich da rechtlich nicht aus, welches schwerer wiegt. Und Usus ist es in der Tat, erst mal mit einem weiteren vertrauten behandelnden Arzt zu sprechen. Dem Hausarzt wird die Situation des Gebisses wohl auch nicht entgangen sein. Von daher gibts hier doch nichts geheimzuhalten ...


cosma

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Antwort auf Beitrag von tequila sunrise

Stimmt leider nicht. Schweigepflicht hat oberste Priorität. Da gab es schon ganz krasse Urteile und im Grunde sollte jeder Arzt das wissen. Wenn tatsächlich Verdacht auf Kindswohlgefährdung besteht muss der Arzt in erster Linie die Erziehungsberechtigten kontaktieren. Wenn dieser Kontakt negativ verläuft darf er bei dringendem Verdacht auf Misshandlung das Jugend- oder Gesundheitsamt informieren. Nur bei Lebensgefahr darf auch eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Sich an weitere Ärzte zu wenden ist in keinem Fall zulässig. LG


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von cosma

wenn eine minderjaehrige Patientin so verwahrlost ist und der das sehende Zahnarzt und seine Praxcis nichts machen, der 16 jaherigen eine Vollprothese verpassen und sich dann nach dem Motto, ich habe ja Schweigepflicht, nichts veranlassen. Ich bin fast sicher, dass man dann im Rahmen eines bestehenden Arzt/ Patienten verhaeltnis eine Garantenpflicht erkennen kann, die verpflichtet, dem Maedchen zu helfen. Wenn sie tark bluten wuerde, muesste der arzt auch einen Krankenwagen rufen und duerfte sie nicht stark blutend wegschicken mit der bemerkung, wir haben Schweigepflicht und duerfen Dir lleider deshalb nicht helfen. Und vonwegen Schweigepflicht. Meine Mutter hatte hier einen Schlaganfall, ihr deutscher arzt, der mich nicht kennt, hat mir alle Befunde geschickt und ich habe einen anderen Hausnamen als meine Mutter. Da war naemlich Gefahr im Verzug. Und so, durch seine Infos und Unterlagen, sind meine geschwister und ich auch erst drauf gekommen, dass meine Mutter uns seit zehn Jahren tapfer belogen hat ueber ihren Blutdruck, Zucker, fettwerte. Oder mein Mann geht immer mit den Kindern zum arzt und die rechnungen gehen an ihn. Ich diskutiere jedesmal mit den Helferinnen die Rechnungen durch wenn da was zu diskutieren ist oder ich den befund nicht verstehe. Also, die Schweigepflicht wuerde mich nicht erschrecken. Benedikte


Pamo

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Antwort auf Beitrag von cosma

Das Jugendamt kann man aber immer benachrichtigen - am besten schriftlich.


tequila sunrise

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Antwort auf Beitrag von cosma

Ja, so stehts im Lehrbuch. In der Praxis sieht es aber anders aus.