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Trini

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wie es mit Eurer Patientin weitergegangen ist? Interessiert mich persönlich, da wir ja mit Schwiegermutter in einer ähnlichen Situation sind. Was darf ein Betreuer eigentlich entscheiden, wenn keinen Patientenverfügung vorliegt???? Trini


Leewja

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Antwort auf Beitrag von Trini

war aber ja gestern im dienstfrei und heute rödel ich mich gerade durch den üblichen aufnahme/entlassungs/akutprobleme/visiten-wahnsinn und finde es erst in einigen ruhigen minuten später heraus ;) ein betruer übernimmt die Entscheidungen, die der Patient, wäre er nicht betreut, sonste selber treffen muss. das ist bei einer patientenverfügung natürlich "einfacher" (die muss aber extrem detailliert, durchdacht und gut sein), aber wenn es keine gibt, entscheidt der betruer so, wie ER meint, dass es im sinne des patienten richtuig und gut ist. wenn der betreuer den betreuten kennt (oder vielmehr kanntem, bevor er betreuungsbedürftig wurde) kann er dessen einstellung/charakter/lebensvorstellung/religion/ethische maßstäbe als anhaltspunkt nehmen, wenn er das alles NICHT kennt, ist es schwierig.


Leewja

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Antwort auf Beitrag von Leewja

die betreuerin sagte es gäbe keine patientenverfügung und da sie ja mit der dame nicht kommunizieren könne, könne sie da jetzt auch nix zu sagen (ja, wann denn dann???) mag sein, ich irre mich, aber genaus solche dinge MUSS sie doch entscheiden, oder?


Trini

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Wahrscheinlich hilft in solch einem Fall wirklich nur "zu spät ins Zimmer kommen". Trini


Leewja

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Antwort auf Beitrag von Trini

auch mich selber nicht. die saxchlage ist unglaublich schwierig, MIR würde es total widerstreben, einer frau, die seit 2 jahren nicht spricht, sich nicht bewegt und nicht reagiert, die nicht isst und nicht trinkt, die völlig durchgelegen ist, noch eine reanimation und den folgenden intensivufenthalt mit nachfolgend wahrscheinlich noch schlechterem zustand anzutun.... so ist aber im moment immer noch die sachlage... und wenn man betreuer wird (besonders, wenn man das beruflich macht) MUSS man eben auch solche sachen entscheiden, DAS ist ja genau die Aufgabe, weil ich die PATIENTIN eben nicht mehr dazu befragen kann!


iriselle

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Antwort auf Beitrag von Leewja

wir hatten bis vor kurzem eine frau (73) im haus, die seit 3 jahren bettlägerig war, diverse kontrakturen hatte , nicht mehr sprechen konnte und die mit PEG ernährt wurde. ein arzt hat ein jahr dokumentiert,dass sich ihr zustand nicht verändert hat- eine ethik komission wurde eingeschaltet, weil der sohn wollte,dass die ernährung beendet wird. das heim hat sich nach allen seiten abgesichert, dann wurde die ernährung schließlich beendet- sie starb schon nach 2 tagen. wir haben manchmal fälle wo man sich wünscht,dass es endlich vorbei ist...und doch liegt das nicht in unserer hand. man muß medizinisch nicht alles machen was möglich ist, wichtig ist die lebensqualität und möglichste schmerzfreiheit. vg,iris


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Wenn keine Patientenverfügung besteht und du den betreuuer nicht erreichst bzw wenn nichts dokumentiert ist dann darfst du entscheiden. Deine Meinung wird durch die Ethikgrundlagen der Rea bestätigt. Du hast die Kinder gesprochen..hast dich abgesichert..hast alles versucht...insofern, sei einfach mensch und handle nach deinen grundsätzen. Alles gute..Lg reni


Trini

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Sind sich aber die Töchter einig, sollten sie zusammen mit der Betreuerin eine Regelung finden. Im Nachhinein bin ich der Dame vom Pflegedienst unendlich dankbar, die nach dem Tod meines Schwiegervaters (Bauchspeicheldrüsenkrebs) nicht den Rettungsdienst gerufen hat. Im Nachhinein wird mir auch klar, warum die Klinik ihn damals mit Gallendrainage (sozusagen halboperiert) entlassen hat. Sie wollten genau diese Entscheidung nicht treffen müssen. Trini