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@lastunicorn: Das ist ausgemachter Quatsch, was Du da schreibst

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@lastunicorn: Das ist ausgemachter Quatsch, was Du da schreibst

Ralph

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Ich rate Dir dringend zur Lektüre der Artikel 20 Abs.IV und 10 GG. Der Artikel 10 ist dabei übrigens ein GRUNDRECHT - ich hoffe doch, daß Du Dir der Tragweite dieses Begriffes bewußt bist! Und Du willst doch nicht ernsthaft die präventive flächendeckende Ausschnüffelung ganzer Völkergemeinschaften mit dem Artikel 10 Abs. 2 GG entschuldigen. Das wäre absurd! Amerikaner und Briten haben jahrelang millionenfach gegen deutsches, eventuell auch gegen das Recht anderer Staaten verstoßen. Snowden hat dies aufgedeckt, und darin besteht, zumindest nach deutschem Recht, nichts Unrechtes. Im Gegenteil, Snowden hat ganzen Völkergemeinschaften einen Dienst erwiesen. Deine Vergleiche mit Veröffentlichung von Daten durch Beamte deutscher Behörden hinken doch auf ganzer Linie, haben mit diesem Fall nichts zu tun und halten schon alleine von der Dimension her in diesem Falle Deinem Vergleich nicht stand. Und von welchen diplomatischen Beziehungen sprichst Du? Diese Beziehungen repräsentieren durchaus auch Meinungen der Bevölkerungen zueinander, und das Vertrauen von Abermillionen Menschen weltweit zu den USA und auch zu Großbritannien ist erschüttert, wenn nicht gar zerstört. Es gibt da derzeit nichts zu retten, allenfalls ansatzweise die Wahrung der Interessen deutscher und europäischer Bürger. Dazu aber ist die komplette deutsche Regierung entweder nicht imstande oder nicht bereit. Ersteres wäre die politische Bankrotterklärung, für letzteres gehörten sie vor Gericht! Durch die erzwungene Landung des bolivianischen Präsidenten in Wien, weil auf Geheiß der USA Frankreich, Italien, Spanien und Portugal ihren Luftraum für dieses Flugzeug gesperrt hatten, hat weiteres politisches Porzellan zerschlagen. Warum, um Himmels Willen, setzen die Amerikaner alles, aber auch wirklich alles daran, Snowden habhaft zu werden? Ich will es Dir sagen: Weil noch ganz andere Schweinereien aufgedeckt werden könnten, und möglicherweise durch Snowden auch aufgedeckt werden. Falls es Dir entgangen ist: Es geht inzwischen nicht nur darum, daß wir alle flächendeckend ausgeschnüffelt worden sind, es geht um knallharte Wirtschaftsspionage in historisch beispieloser Dimension. Diverse Experten haben in den letzten Tagen darauf hingewiesen. daß in den letzten Jahren rund ein Viertel der nachgewiesenen Angriffe aus den USA kommen, lediglich 10% aus Asien und die meisten immer noch aus Rußland. Das hat mit "Partnerschaft" oder gar "Freundschaft" nichts mehr zu tun, das sind Verhaltensweisen, die man Feinden gegenüber an den Tag legt. Und natürlich gibt es die rechtliche Möglichkeit, Mr. Snowden eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, und zwar jetzt und sofort. Die Lösung steht in § 23 AufentG. Daß das eine politisch und diplomatisch heikle Angelegenheit ist, brauchst Du mir nicht erzählen, aber das Ausschnüffeln des deutschen Volkes durch die NSA ist es auch, die Amerikaner sollen also mal nicht so laut hupen! Die Bundesstaatsanwaltschaft prüft die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen entsprechende amerikanische und britische Geheimdienstchefs. Entsprechende Anzeigen liegen vor, und sie müssen reagieren, auch wenn sie das verständlicherweise mit ganz langen Fingern anfassen. Das eröffnet die Frage nach einer Kronzeugenregelung für Snowden! Natürlich, alles heikel, aber nicht unmöglich. Man müßte eben als deutsche Bundesregierung halt nur den berühmten Arsch in der Hose haben, nicht wahr? Asyl kann Snowden nicht von Moskau aus beantragen, das ist juristisch korrekt und nicht zu beanstanden, sollte auch unbedingt so bleiben. Aber ihn nach Deutschland zu holen, ist nicht juristisch unmöglich, wie Du weiszumachen versuchst. Sorry, lastunicorn, aber Du leierst lediglich die pater noster der Bundesregierung und der USA nochmals herunter. Nicht Snowden ist der Skandal, sondern die Tatsache, daß in London und Washington D.C. die Geheimdienste offensichtlich völlig außer Kontrolle geraten sind. DAS ist der Skandal, nichts anderes. Natürlich wissen die Informierten unter uns, daß Microsoft schon seit Jahrzehnten gerne soviel Daten wie möglich über seine Kunden sammelt, auch ich habe mich aufgeregt, daß seit XP man deren Betriebssysteme nur zum Preis der völligen Offenlegung der eigenen Systemkonfiguration freischalten konnte. Natürlich wissen Informierte, daß Apple und Google sammeln und speichern, und wer bei Facebook einen Account hat und alles von seinem Leben preisgibt, ist eh nicht bei Sinnen, aber das nur nebenbei. Das waren aber alles Dinge, die durch Verfolgung der Medien im Laufe der Jahre bekannt waren. In diesem Punkt hast Du recht. Aber für Geheimdienste sieht es anders aus. Da sollte es Grenzen geben, zumindest in Deutschland bemüht man sich um Kontrolle. Ob die funktioniert, Makulatur oder nur ein Theater ist, spielt dabei aber ja wohl keine Rolle. Nur weil die USA ihre Verbrechen durch fragwürdige Gesetze legalisieren, muß ich als Europäer das nicht tolerien oder gar gut finden. Wenn Du Dich gesetzeswidrig weiter ausschnüffeln lassen willst, ohne dagegen die Stimme zu erheben, dann ist das Deine Entscheidung und Deine Meinung, die ich Dir gerne belasse. Die aber gilt nur für Dich, nicht für mich. Ich jedenfalls möchte das für meine Person nicht. Allein schon das Grundgesetz gibt mir recht, und das Bundesverfassungsgericht im Übrigen auch! Ich denke, daß ich da ganz gute Verbündete habe. Deine Bezeichnung für Snowden als Nerd finde ich im Übrigen in diesem Kontext respektlos. Ralph Greetings to my dear friends at NSA, hope you read what you expected to read… have a nice day! Ralph, Hamburg, Good Old Europe


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Du glaubst doch wohl nicht im ernst, das Snowden in den USA ein fairer Prozeß erwartet. Das Urteil dürfte bereits feststehen. Alles andere zu denken ist naiv. Die USA sind kein Rechtsstaat, von dieser Vorstellung müssen wir uns nicht erst seit ein paar Tagen verabschieden. Guantanamo läßt grüßen! Ralph Greetings to my dear friends at NSA, hope you read what you expected to read… have a nice day! Ralph, Hamburg, Good Old Europe


lastunicorn

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Antwort auf Beitrag von Ralph

dann hätten wir vielleicht ein Basis für eine Diskussion. Ich habe diverse Male auf die seit Jahren bekannte Praxis der Spionage hingewiesen. Snowden ist kein Held, sondern ein Stümper, sonst wäre er nicht in seiner derzeitigen Position. Wer annimmt, dass Snowden wirklich Neues auszuplaudern hätte, irrt gewaltig, denn sonst hätte er nicht nur diesen kalten Kaffee heraus gehauen, der schon in großen Teilen seit 2001 öffentlich bekannt ist. Es geht schlicht darum, dass andere "Arbeitnehmer" bei den Geheimdiensten nicht auf die Idee kommen sollten, Uncle Sam ebenfalls in den Hintern treten zu wollen. Dass Snowden wohl nicht als 85-jähriger Greis eines Tages das zeitliche segnen wird, steht zu vermuten. Dennoch würde ein Prozess immer in de Weltöffentlichkeit ablaufen. Derzeit sind die Chancen eher von Stunde zu Stunde wachsend, dass der Mann irgendwo "abhanden" kommt. Obwohl Snowden sich dämlich verhalten hat, muss man schon sagen, dass sich die Aktionen der US-Regierung zu diesem Thema auch nicht durch großes Geschick auszeichnen. Es ist doch keine Frage, dass es tatsächlich darum geht, wer was mit welchen Daten machen darf und wer das dann kontrolliert. Aber auch das ist kein neues Thema, wird aber möglicherweise Lady Ashton in der Kommission in Brüssel etwas mehr stärken. Wer sich darüber erst jetzt aufkäst, dass das ganze Ausspähgebaren ein riesiger Skandal ist, hat 12 Jahre lang schön geschlafen.


Astrid18

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

Snowden ist eine Privatperson, der eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnet hat. Diese Vereinbarung waere nach deutschem Recht sittenwidrig und damit nichtig. Niemand kann zur Verschwiegenheit von Straftaten gezwungen werden. Was die NSA in Deutschland macht, sind Straftaten. Nur mal so als Ueberlegung: Ein chinesischer Dissident, der in die US-Botschaft in Peking fluechtet, darf ausreisen. Ein Herr Assange darf nicht ausreisen.... und komischerweise mag keiner aus der schwedischen Botschaft zum Verhoehr zu Herrn Assange kommen, was ja moeglich waere. qDa stinkt doch etwas gewaltig.


DecafLofat

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gerade auf FB gefunden, via jürgen kuttner (soweit ich weiß, der papa von... denn sie hat es auf ihrer official geteilt) "hauptsächlich bewegt mich, dass hier jemand etwas - wie ich finde - Richtiges gemacht hat und dieser jemand nun ganz auf sich gestellt bleibt in irgendeiner Buchte im Transitbereich von Scheremetjewo. Und dass dieser jemand vielleicht unsere Solidarität braucht! das Argument "hamwa doch schon immer gewusst" zählt nicht. Zwischen geahnt, gedacht, gemeint, "gewusst" und definitiv gezeigt liegen Welten. Wer bitte schön hat denn definitiv gewusst und belegen können, dass irgendwelche EU-Büros verwanzt sind?! Jaja, ich weiss auch alles schon seit immer!! Blödsinn! Der Typ hat - unter Lebensgefahr - genau den Nachweis geführt, dass und WIE und WER genau WAS macht. Wer - bitteschön - hat denn gewusst, dass die Briten die Glasfaserkabel angezapft haben?! Der Verweis auf irgendwelche Verschwörungsdingsdas ist doch recht dünne! Und wer von den "Alles-schon-gewusst-Habern" hat denn einen deutschen Regierungssprechern dazu bringen können, zu sagen dass das "garnicht geht" (totale Debilo-Formulierung!)!! auch der Verweis auf irgendwelche Gesetze bringt mich echt auf die Palme, wenns nach Gesetzen ginge, säßen Schwarze in den USA noch heute in Extra-Bus-Abteilen, wenns nach "geltenden" Gesetzen geht, dann wurden, bitteschön, alle Mandelas und Stauffenbergs und Sophie Scholls und Vaclav Havels und Solschenizyns, Biermanns, Bohleys, wer-auch-immer, zurecht, eben nach dem jeweils geltenden Recht verurteilt, in den Knast gesteckt, erschossen. Hey, Waterboarding? Folter? Todesstrafe? - alles gutes, solides RECHT. Snowden und Asyl oder Aufenthaltserlaubnis oder Zeugenschutzprogramm?! "Ach, ja, würden wir ja gerne - aber das ist RECHTLICH leider nicht möglich!!!!" Und "Freiheit und Sicherheit" Naja! Im sozialen und ökonomischen erzählen die Erzliberalen doch immer, dass man das abwägen muss, soziale Sicherheit führt zur Einschränkung der (unternehmerischen) Freiheit. Kann sein, kann nicht sein. Was man jetzt aber feststellen muss (warum nur die "Liberalos" nicht?), dass die dann völlig unreflektierte Staatssicherheit nun tatsächlich zur Einschränkung unser aller Freiheit führt? Wo bleiben da die Herren, die sagen, dass man beides hundertprozentig nicht haben kann? Insofern würde ich für einen Friedens- und Sicherheitsnobelpreis für Mielke plädieren! Mir erzählen sie immer, dass ich das Glück habe in einer FREIEN Gesellschaft zu leben, die nun eben auch - alles kann man nicht haben! - eben auch Unsicherheit mit sich bringt…. und vielleicht noch zur Ent-Hitzung des Ganzen: mir ganz persönlich ist es scheissegal, ob NSA oder wer auch immer meine mails und so mitliest - es ist allein der Gedanke, aber, dass das völlig UNKONTROLLIERT (OK, es gibt Geheimgerichte, die das "kontrollieren" und so) geschieht ist doch der Skandal. Ja, vielleicht ist Obama OK, vielleicht sind auch der NSA-Chef, der FBI-Chef. der CIA-Chef prima Typen. Aber lass die irgendwann mal nicht so prima sein. Hitler-Vergelcihe sind immer blöde - ich will aber nur daran erinnern, dass Hitler immerhin demokratisch gewählt wurde. Und - Sicherheit hin, Sicherheit her - ich finde auch demokratisch legitimierte Folter nicht so toll, ich finde auch demokratisch legitimierte Todesstrafe nicht direkt super. Und für eine Regierung die foltert, einen Staat der die Todesstrafe vollzieht hält sich meine Sympathie in Grenzen. Wir leben in einer Gesellschaft, bzw. in verschiedenen Gesellschaften. Unsere heisst Bundesrepublik Deutschland. Aber es ist doch unsere, meine Gesellschaft. Ich will nur, dass die Gesellschaft, in der ICH lebe, in etwa so gestaltet ist, dass ich in ihr leben mag. Dass das nicht der Fall ist und auch wohl so nicht sein kann, ist schon klar. Ich bin nur nicht bereit die Verantwortung für diese, meine Gesellschaft einfach aus Müdigkeit und Resignation an irgendwelche Politiker oder Gesetze oder Geheimdienste einfach so abzugeben! und dass Google und Amazon und Apple und und und… - ja weiss ich! Ich sehe aber doch einen Unterschied zwischen REWE-Kundenkarte und NSA. ja, es gibt noch andere Probleme, ich weiss von den Asylanten auf dem München Rindermarkt - es ist aber sinnlos, das eine mit dem anderen zu erledigen. Worum es mir geht: einen Typen, der ganz allein gegen die grösste Supermacht der Welt, gegen mindestens fünf Geheimdienste agiert, nicht allein zu lassen! PS und das bald rauskommt, dass er ein Vergewaltiger, Kinderschänder, Kontoüberzieher, Kiffer, Drogenhändler ist, dass er aus dem Mund stinkt, Falschparker und Urkundenfälscher und Trickbetrüger und Steuerhinterzieher ist und nur berühmt werden will, dass er ja schon früher… und auch Freunde sagen, dass er… und die Russen… und der KGB… und die Chinesen… und und und…, dass das jetzt alles kommen wird, wo es nicht schon da ist - das ist doch wohl auch klar!"


Ralph

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

... für diesen Beitrag. Ich kann ihn zu 100% unterschreiben, hätte vieles ähnlich geschrieben. Aus Zeitmangel kann ich mich, wenn überhaupt, leider erst am späten Abend wieder beteiligen und muß jetzt aus der Diskussion aussteigen. Ralph Greetings to my dear friends at NSA, hope you read what you expected to read… have a nice day! Ralph, Hamburg, Good Old Europe


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Toller Beitrag, habe ihn mit dem schönsten Vergnügen und Zustimmung gelesen. Applaus an Euch... LG fk


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Nachtrag: Danke für Ralphs Beiträge und den eingestellten Artikel, den Deca gefunden hat. Ich finde Euer Engegament richtig gut. LG fk


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Unter Jugendlichen ist "Nerd" inzwischen ein Kompliment, scheinbar. KindKlein jedenfalls empfindet es als positiv, wenn seine Kumpel ihn aufgrund seiner Computeraffinität als solchen bezeichnen. Und KindGroß liefert die Mode dazu. Das nur nebenbei..... Was ich las, und was mich bewegt: Scheinbar wäre Snowdens Aktion aufgrund eines speziellen Whistlebower-Gesetzes in den USA straffrei gewesen - WENN, ja, WENN sein Arbeitgeber nicht der amerikanische Staat sondern ein Privatunternehmen gewesen wäre. Der Staat ist bei dem Gesetz explizit ausgenommen. Da stellt sich die alte Frage, ob der Staat über seinen eigenen Gesetzen steht - und im Grunde läuft es genau darauf hinaus. Jemand verstößt (massiv) gegen Gesetze und ein anderer Jemand macht diesen Verstoß öffentlich - das ist die Grundproblematik. Was ist jetzt der Unterschied zwischen einem Mafia-Aussteiger, der im Zeugenschutzprogramm landet, und Snowden? Und was der zwischen einem chinesischen Dissidenten und Snowden? Was berechtigt den Staat (oder uns), diese Unterschiede zu machen? Welche (objektiven!) Kriterien können diese Unterschiede begründen?


MM

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

... und ich finde vieles von dem, was Decaf und Ralph schreiben, durchaus richtig.


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Ist schon peinlich wenn juristische Laien anderen vollkommene Planlosigkeit in juristischen Dingen vorwerfen, dabei aber so ziemlich alles durcheinanderwerfen, was man durcheinanderwerfen kann. Was ist Dein Punkt? Dass Snowden sich auf Art. 20 Abs 4 GG berufen kann? Kann er ganz offensichtlich nicht, was eine kurze Lektüre des Artikels bestätigen wird. Art. 10 GG greift auch nicht, denn das Grundgesetz bindet natürlich nicht ausländische Staaten. Dass das Grundgesetz Dir Recht gäbe ist, mit Verlaub, ausgemachter Quatsch. Unter Umständen internationales Recht, aber da wage ich zu bezweifeln, dass man dort etwas handfestes findet, gerade wenn es um das Ausspionieren ausländischer Staatsbürger geht. Machen unsere Dienste in Afghanistan auch. Die Ausführungen von last unicorn zum Asylrecht haben auch Hand und Fuss. Es ist nicht so einfach. Der Verrat von Dienstgeheimnissen wird auch in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, man also einen Auslieferungsantrag nicht so einfach ablehnen kann. Habe jetzt nicht nachgeschaut aber man müsste wohl argumentieren, dass ihm eine unverhältnismäßige Strafe droht. Was ist in diesem Zusammenhang unverhältnismäßig? Schaum vorm Mund steht einer nüchternen Betrachtung der Sache schon sehr entgegen. Es ist natürlich ein skandalöser Umfang. Gar keine Frage (gerade was die Briten, ein EU-Mitgliedsstaat, machen). Aber Unfug erzählen, und dabei andere des Unfugerzählens zu bezichtigen, hilft der Diskussion nur dahingehend, dass sie nicht zu fad ist. L.


Astrid18

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

Zwar ist der Verrat von Dienstgeheimnissen strafbar, aber dazu muesste es sich um ein oeffentlich-rechtliches Dienstverhaeltnis handeln. Das lag bei Snowden schon mal nicht vor. Aber selbst wenn man dies bejahen wuerde: Die Veroeffentlichung waere sicherlich von einem uebergesetzlichen Notstand gedeckt. Immerhin geht es hier um die Verletzung von Grundrechten in Millionen Faellen. So, wie man den Mauerschuetzen den Prozess gemacht hat, weil ein Menschenleben zu schuetzen ist (trotz Schiessbefehls an der Mauer), weil das Grundrecht auf Leben ueberwiegt und der Schiessbefehl fuer einen Republikfluechtling unverhaeltnismaessig war, also hoeherrangige Rechte galten, so kann sich umgekehrt Snowden auf rechtmaessiges Verhalten berufen.


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

Wobei lustigerweise selbst die Argumente, die Du der andere Seite zugestehst (man kann Asyl nicht aus dem Ausland beantragen) nicht einfach so stehen gelassen werden können. Nach wohl herrschender Ansicht in der Literatur ist es sehr wohl möglich, Asyl aus dem Ausland zu beantragen. Zumindest ist es strittig. Westerwelle hat das etwas verkürzt dargestellt. Die gegenteilige BVerwG-Entscheidung aus den 80ern war leider nicht von meinem Abo umfasst. Wer im Glashaus sitzt etc. pp.


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von Astrid18

Mitarbeiter der Nachrichtendienste, auch V-Leute, fallen laut Beck'schem Onlinekommentar unter die Kategorie der für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten. Sie können damit Täter des § 353b StGB sein. Ob das auf Snowden zutrifft ist sicherlich eine interessante Rechtsfrage, ebenso, ob eine so genaue Prüfung in Abschiebefällen überhaupt erfolgt. Bzgl. übersesetzlichem Notstand rate ich zur Lektüre der einschlägigen Kommentarliteratur. Danach wird dir die Aussage, das Verhalten Snowdens sei "sicherlich" von einem aussergesetzlichen Notstand gedeckt schwerer fallen. (Es ist, mit Verlaub, fernliegend.) Den Zusammenhang mit den Mauerfällen verstehe ich nicht. Könntest Du das näher erläutern?


Ralph

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

ein juristisches Kolloquium verwandeln? 1. Ich habe nichts von lastunicorn zum Asylrecht gelesen, vielleicht habe ich etwas überlesen. 2. Wenn ein Asylanträg außerhalb Deutschlands gestellt werden könnte, wäre die Gefahr, daß unsere diplomatische Vertretungen überrannt werden, recht groß. Von daher wäre eine solche Möglichkeit unsinnig. Ansonsten: Beleg bitte, nenne die entsprechende Gesetzesstelle. Der Paragraph wäre nämlich interessant. Aber es wird ihn nicht geben, denn... ... das für das komplette Asylverfahren zuständige BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) gibt auf seiner eigenen Website eine eindeutige Auskunft: Zitat: "Asyl persönlich in Deutschland beantragen Ein Ausländer, der dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss einen Asylantrag stellen. Dies kann er nur tun, wenn er sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält oder sich zumindest bei der deutschen Grenzbehörde meldet. Es ist nicht möglich, einen Asylantrag aus dem Ausland oder bei einer deutschen Auslandsvertretung zu stellen. Asyl ist grundsätzlich persönlich zu beantragen." Zitatende Quelle: http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/Aufgaben/Asylverfahren/asylverfahren-node.html Juristsicher Laie? Wohl eher Du. 3. Art. 20 Abs. 4 GG Ich habe nie behauptet, daß Snowden sich direkt auf ihn beziehen kann, es handelt sich um ein sogenanntes "Deutschenrecht". Ich habe lediglich in einem unteren Thread die Meinung vertreten, daß findige Advokaten daraus sicherlich Argumente für Snowden ableiten können. 4. Artikel 10 GG Bindet nicht ausländische Staaten, verpflichtet aber MEINEN EIGENEN STAAT, dafür zu sorgen, daß dieses mein Grundrecht in meinem Land auch von ausländischen Staaten respektiert wird. Alles andere wäre ja aberwitzig: Der BND darf das Postgeheimnis nicht verletzen, aber MI6, Cia, Mossad und NSA? Nicht sonderlich logisch, oder? 5. Auslieferung: Interessant dazu § 60 Absatz 2 und 3 AufenthG: 2) Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem für diesen Ausländer die konkrete Gefahr besteht, der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen zu werden. (3) Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, wenn dieser Staat den Ausländer wegen einer Straftat sucht und die Gefahr der Verhängung oder der Vollstreckung der Todesstrafe besteht. In diesen Fällen finden die Vorschriften über die Auslieferung entsprechende Anwendung. Der Fall Bradley Manning ist hier zwar nicht 100% vergleichbar, weil er als Militär vor einem Militärgericht steht, dennoch war seine Behandlung in Haft definitiv menschenunwürdig. Du kannst gerne bei Wikipedia nachlesen inkl. der angegebenen Quellen, zu denen Organisationen wie Amnesty International sowie renommierte seriöse Zeitungen wie Guardian und New York Times gehören. Damit ist eine menschenwürdige Behandlung für Snowden nicht sicher gewährleistet, Garantien der USA sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Du kannst soviele angeblichen Paragraphen anführen wie Du willst, DAS wirst Du nicht aus der Welt schaffen können. Nebulöse Verweise auf Beck'sche Kommentare und "einschlägige Kommentarliteratur" sind doch nicht wirklich aussagekräftig. Wenn, dann sollte man Leitsätze finden und dann auch korrekt zitieren. Fazit: Unfug hast Du erzählt, ich weniger. Und das war`s dann in dieser Form für mich. Ich habe nämlich keine Lust auf ein juristisches Kolloquium zu speziellen Randfragen. Das Kernproblem der amerikanischen Verbrechen in unserem Land und der beschämende Behandlung Snowdens durch die ach so freien und demokratischen Staaten gerät dabei nämlich aus dem Fokus! Ralph Greetings to my dear friends at NSA, hope you read what you expected to read… have a nice day! Ralph, Hamburg, Good Old Europe


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Zumindest fuer bloed genug, dich auf eine juristische auseinandersetzung einzulassen, die du nicht gewinnen kannst. Bzgl. Asylantrag aus dem Ausland siehe die entsprechende kommentarliteratur zum auslaenderrecht. Die Ausführungen zu 20 IV sind fernliegend. Siehe bitte auch hier die entsprechende kommentarliteratur. Hinweise auf die führende kommentarliteratur sind in der tat aussagekraeftig, lernt man im ersten semester. Raussuchen musst du dir das schon selbst, du schwingst hier die grossen reden und berufst dich aufs Grundgesetz. Die zitate stimmen aber. Auch im ersten Semester lernt man dass Grundrechte in erster Linie Abwehrrechte sind. Einen Anspruch auf Kriegserklärung gegen die USA wirst du nicht herleiten koennen. Es ist schlicht ärgerlich wenn die mit der größten Klappe die geringsten Kenntnisse haben. Dafür eine feste Meinung, dass die USA kein Rechtsstaat sind und hier Verbrechen (sic!) begehen. Dann reicht eigentlich ein bisschen Halbwissen.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

gestern hat ein verfassungsrechtler in bayern 2 aufgeführt, wie und aufgrund welcher möglichkeiten deutschland snowden aufnehmen könnte. ich hab es gestern verkürzt wiedergegeben, ralph hat es heute im LANGstil aufgeführt. dass D nur der arsch in der hose fehlt, hat der herr diplomatischer ausgedrückt als ich - allerdings, nöglich ist es. der beste kommentar in der sendung gestern war: soll sich doch der vatikan einschalten un ihn aufnehmen aus humanitären gründen. reit du ruhig auf deinen kommentaren, du machst dir hier keine freunde wenn du ralph die größte klappe und geringste kenntnisse vorwirfst. nein nein nein. was er sagt, hat hand und fuß und ist á point formuliert. my 2 pence.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

... und zitiere, alles andere ist unglaubwürdig. Im ersten Semster lernt man auch, daß man ggf. zitiert und das Zitat belegt. Mit Deiner Argumentationsweise hier im Forum mit bloßen Behauptungen ohne Beweise würdest Du durch jede Erstsemesterhausarbeit fallen. Und Kommentare sind Schall und Rauch, wenn die Exekutive, es anders handhabt und dabei sich auf das Gesetz beruft. Aber bitte, wenn Du gegen die öffentlich einsehbare Verlautbarung der Bundesbehörde anargumentieren willst... dann aber nenne Roß und Reiter, nenne die Vorschrift, zu der Deine angeblich so zahlreichen Kommentare - Du bemühst immerhin den Plural - geschrieben sind und zitiere aus Deinen Kommentaren. Wobei eine in einem Kommentar vertretene Meinung noch lange nicht hM sein muß. Abgesehen davon sind wir hier nicht unter Kommilitonen im Rechtsseminar, die zufällig alle gleichzeitig zum selben Thema "im Saft" stehen. Du willst hier mit angeblichen Wissenvorsprung mundtot machen, das versuchen hier einige. Ich lasse mich gerne überzeugen, aber nicht mit pauschalen Hinweisen auf irgendwelche Kommentare, die ich mir bitteschön selbst erlesen möge. Der Grundgesetzkommentar z.B. eines Ingo v. Münch war sicherlich gut, zitierfähig, aber sicherlich nicht Standardwerk. Und das Risikoerhöhungsprinzip eines Harro Otto (falls Du davon überhaupt einmal etwas gehört hast) war leider auch nur Mindermeinung im Gegensatz zur hM in Gestalt der finalen Handlungslehre. Ich will das nicht weiter vertiefen, ich stehe in diesen Rechtsgebieten in der Tat nicht mehr im Saft. Ich will nur klarstellen, daß Du es nicht mit einem juristischen Analphabeten zu tun hast. Wenn Du auf diesem Niveau kontra geben willst, dann bist Du herzlich eingeladen, aber bitte mit Zitaten und Quellenangabe, wie es wissenschaftlich sauber und korrekt ist. Zu Deinem letzten Absatz: Die Praxis, zum Tode Verurteilte teilweise über Jahrzehnte auf die Vollstreckung warten zu lassen, hat nach meinem Verständnis nichts mit einem Rechtsstaat zu tun, gänzlich losgelöst davon, wie ich zur Todesstrafe allgemein stehe. Aber auch die Existenz der Todesstrafe an sich steht einem vorgeblichen Rechtsstaat nicht besonders gut zu Gesicht. Ein Staat, der Menschen ohne einen Prozeß jahre- bis jahrzehntelang in einem Lager gefangenhält ohne einen Prozeß, der rechtsstaatlichen Standards gerecht wird, kann kein Rechtsstaat sein. (Guantanamo). Ein Staat, in dem gefoltert wird (z.B. Waterboarding) ist von einem Rechtsstaat weit entfernt. Ich denke, das reicht, um die USA als Rechtsstaat ernsthaft in Zweifel zu ziehen. Für mich sind das ernsthafte Aussetzer, und vieles stammt aus der der jüngeren Geschichte. Deine Aussagen im letzten Absatz lassen nur den Schluß zu, daß nach Deiner Rechtsauffassung Amerikaner in Deutschland keine Verbrechen begehen können. Ich verzichte hier einmal auf die saubere Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen, ich kenne den Unterschied, nicht daß Du mir das auch noch aufs Butterbrot schmierst, das hat letztlich keine Auswirkung auf diese Diskussion. Nach Deiner Philosophie ist es also ein Unterschied, ob der BND schnüffelt (Straftat) oder die NSA (keine Straftat). Das mußt Du erklären, wie Du auf das schmale Brett kommst. Ich habe keine große Klappe, ich habe mich in den letzten zehn Jahren nur nicht einlullen lassen von Facebook, G:W:Bush, Frau Merkel und benutze vor allem meinen Menschenverstand. Ralph Greetings to my dear friends at NSA, hope you read what you expected to read… have a nice day! Ralph, Hamburg, Good Old Europe


lastunicorn

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Ooooooooooooooohdoooooooooooch... da fallen mir ad hoc zwei dutzend User ein, die gerade breit grinsend mitlesen. Diverse andere User halten sich gerade zurück, weil sie "Jemandem" aus anderen Gründen nicht die Stirn bieten wollen... ;-) Deca, auch wenn ein Verfassungsrechtler Wege aufzeigt, wie etwas verfassungsrechtlich ausgelegt werden KÖNNTE, muss das zunächst einmal auch politisch gewollt sein. Die verfassungsrechtliche Betrachtung allein ist nicht ausschlaggebend für eine solche Situation, denn es gibt da weitaus mehr Perspektiven, die ebenso berücksichtig werden müssen. Auch die völkerrechtliche Betrachtung spielt dabei eine entscheidende Rolle, denn die in Art. 38 Zif. 1 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs festgelegten Rechtsquellen stehen zueinander im Verhältniss der Subsidiariät und auch der Spezialität, was durchaus auch schon einmal unsere Grundrechte unterordnen kann. Zudem: Lächerliche 60.000 FB-Stimmen sind immer noch lange nicht die Mehrheit des deutschen Volkes, oder willst du mir jetzt vorwerfen, dass ich nicht rechnen könnte? btw. wer nur Grundrechte herunter betet, aber das Subsidiaritätsprinzip nicht zu kennen scheint, gibt argumentativ gegenüber einem "echten" Juristen ein gaaaaaaaanz schlechtes Bild ab - "Lex specialis derogat legi generali" ist etwas, was man tatsächlich im ersten Semester der Rechtswissenschaften lernt. Das schlechte Bild manifestiert sich erstrecht, wenn Wikipedia bei solchen Diskussionen als einschlägige Quelle benannt wird. Wer so emotional und wenig rational mit einem so vielschichtigen Thema umspringt, verliert ziemlich sicher den Blick für das Wesentliche.


Astrid18

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

Die Mauerfaelle sind der umgekehrte Fall: Ein Befehl wird ausgefuehrt und der Taeter haelt sich an den Rechtsrahmen seines Landes. Trotzdem ist er zu verurteilen. Im Unrechtsstaat zaehlen die elementaren Menschenrechte mehr als das geschirebene Recht und Gesetz. Das wollte ich verdeutlichen. Deshalb wird der "Verrat" von millionenfachen Menschenrechtsverletzungen (Privatheit, Schriftverkehr) nicht srtfabar sein koennen. Dass Du in der Literatur dazu nichts findest, kein Wunder! So etwas gab es bisher noch nicht.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

könnte man fast denken. und mir sind stille mitleser die was auch immer tun scheiß egal. ich bin kein ausgemachter ralph-fan, ich urteile hier anhand des inhalts und nicht des nicks (wie wohl die von dir zitierten zwei dutzend...). und was lotte an ihn gerichtet schrieb war schlichtweg unter der gürtellinie, zumindest nach meinem empfinden und als robin hood muß ich mich da natürlich... ne?! btw: aus vorgestern früh 4000 unterzeichnern der online petition wurden seit den gestern 60000 bis heute früh 123.664 (stand 7.41 uhr, heute) du bist immer nur am querschiessen gegen wen auch immer, das hatten wir ja schon. ist ja auch in ordnung, jeder wie er mag. ich stelle fest, im meiner forumspause hat mir nichts gefehlt. aber ich klink mich jetzt aus, ich hab meine motivation hier die letzten zwei tage dargelegt, ich lasse gern nochmal in nem neuen thread den campact-link da.


Treva

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Lotte ist seit ein paar Jahren in verschiedenen Foren unterwegs. Das du jetzt versuchst, Lastunicorn zu verunglimpfen, macht dich nur noch unsympathischer. Macht ihr Ruhig weiter mit eurer komischen Unterschriftenaktion, von denen die Hälfte gefakt ist.