Mitglied inaktiv
Meine Freundin hat vor einigen Monaten auf 400 EUR-Basis (angemeldet als Minijob) in einem Kinderladen (Babygeschäft) angefangen zu arbeiten. Sie ist nun schwanger (mit Kind Nr. 2), hat es ihrer Chefin der Fairness halber gleich gesagt (die Chefin wusste auch, dass sie ein 2. Kind möchte). Sie hat die ersten Monate für einen Hungerlohn gearbeitet mit der Aussicht ab Januar besseres Gehalt und bessere Bedingungen zu bekommen. Die zwei verstanden sich super und die Chefin war glücklich mit ihr. So und nun arbeitet sie heute Morgen und als sie mittags gehen will, sagt die Chefin ihr, dass sie nicht mehr wiederkommen braucht. Und das obwohl meine Freundin trotz Schwangerschaft ganz normal weiter gearbeitet hat und die Chefin keine Nachteile hatte. Die meinte, dass sie nun lieber eine neue Hilfe einlernen will. Geht das überhaupt? Hat man nicht selbst beim Minijob eine Kündigungsfrist einzuhalten oder ist man nicht sogar unkündbar wenn man schwanger ist? Ich finde das Verhalten erbärmlich zumal meine Freundin mit ihrer Arbeitskraft nach wie vor zur Verfügung stand und sie vorher doch ach so super zufrieden war.
Es gilt der Muttschutz ab der SS und bis zu 6 Mo. nach der Geburt, ist sie unkündbar!
Ja, sie IST kündbar :( sie kann bei der Arbeitskammer anrufen und nachfragen was sie in ihrem Falle tun kann, das ist kostenlos. Unfeine Sache was die Chefin da treibt!
Ein 400-Euro-Job ist ein Arbeitsverhältnis mit den gleichen Rechten und Pflichten, wie ein Vollzeitjob! Der Kündigunsschutz wegen Schwangerschaft gilt auch für 400-Euro-Kräfte. Ebenso hat deine Freundin Anspruch auf Lohnfortzahlung, falls sie krank ist und im Falle eines Berufsverbotes hätte sie ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung. Urlaub steht einem Minijobber auch zu!! Viele wissen das leider nicht... deshalb werden Minijobber von ihren Arbeitgebern oft ausgenutzt! Deine Freundin soll die Kündigung nicht einfach so hinnehmen, sondern zum Anwalt gehen und dagegen klagen!! Evtl. macht es Sinn, dass sie sich vorerst krank schreiben lässt! Eine Bekannte von mir hat vor kurzem eine ähnliche Situation erlebt und ist damit vors Arbeitsgericht gezogen... die Chefin muss ihr nun den entgangenen Lohn aus der Kündigungsfrist nachzahlen!! LG, Andrea
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