bea+Michelle
Tochter unterschreibt Freitag den Mietvertrag. Küche ist von den Vermietern gestellt, d. h. ist was mit den Elektrosachen, muss der Mieter das selber regeln. Soweit so gut. Jetzt bekam meine Tochter Samstag die Mitteilung von der jetzigen Mieterin, das die Spülmaschine kaputt ist. Sie da aber nichts mehr dran macht, bzw nicht mal gucken lässt, warum die kaputt ist. Da finden wir natürlich jetzt nicht so toll. So muss meine Tochter unter umständen, das Ding noch entsorgen, wenn es nicht mehr zu reparieren geht. Ist das so usus? Ich meine, die Wohnung sollte eigentlich erst zum 1.4 vermietet werden, aber die Mieterin will da so früh wie möglich raus.(nein, hat nichts mit der Wohnung zu tun) und nach möglichkeit soll das Sofa noch übernommen werden. Darauf hat sich meine Tochter alles eingelassen. Und dann kommt da sowas..
Hallo Bea, Ich kenn das so , das wenn die Küche mit Geräten dem Vermieter gehören, das er auch für Reparaturen oder Ersatz zuständig ist. ......mein Schwager hat deshalb die Küche ohne Elektrogeräte vermietet.....die hat der erste Mieter dann selber gekauft und dann halt Abstand beim Auszug bekommen.....dadurch gehören sie dem Mieter und der ist verantwortlich für Reparaturen oder Entsorgung.....aber das kann jeder Vermieter regeln wie er mag.... LG Sonnenblume50
Dank Dir. Die küche ist komplett vom Vermieter, aber halt mit dem Zusatz im Mietvertrag, wenn was an den E Geräten ist, da muss der Mieter für aufkommen Also, der Vermieter ist da raus lg
dann ist eigentlich klar, dass die noch-mieterin das zu erledigen hat würde das aber dem vermieter stecken, soll er sich damit rumschlagen
Was habt Ihr denn wie im MV vereinbart? Ich kenne viele Möglichkeiten. Sind die Elektrogeräte nicht explizit heraus genommen, ist der Eigentümer für Reparaturen und Neugeräte verantwortlich. Im Zweifel stellt deine Tochter den aktuellen GS in den Keller und baut sich ihren eigenen ein. Wenn sie auszieht nimmt sie den mit und baut den alten ein. Aber zuerst würde ich im MV schauen und auch den Eigentümer informieren.
Die E-Geräte sind raus genommen, das wurde schon gesagt. Den Vertrag unterschreibt sie Freitag, dann soll sie das auf jedenfall trotzdem noch ansprechen.
Dann sind die Geräte dem Mieter? Und der darf sie bei Auszug mitnehmen? Wenn ich ganz ehrlich bin, ist mir das alles nicht so ganz klar. Ihr mietet nur die Möbel der EBK? Dem Mieter gehören die Elektrogeräte? Kurioses Vertragswerk. Du nimmst also bei Auszug den Kühlschrank, den Herd und den GS mit? Oder überlässt ihn dem Folgemieter? Spannend! Wnn Ihr nur die Möbel der EBK mietet, gehören die Elektrogeräte Dir? Wem gehören die?
Küche samt Geräte gehören dem Vermieter, ABER man kann jetzt monatliche einen Abschlag für die Küche zahlen oder auch nicht, DANN sind die Geräte aussen vor. Die Mieterin hatte vor 2 Jahren sich für 2. entschieden. Ich kenne mich da überhaupt nicht aus. ich abe noch nie eine Kpche mitgemietet, hätte ich auch nicht woillen.
Ihr solltet das vor Unterzeichnung klären. Wenn die EBK mit vermietet wird, auch die Geräte, ist es Sache des Eigentümers das instand zu setzen. Was steht wie im Mietvertrag???? Werden die Geräte nicht vermietet, sondern lediglich zur Nutzung zur Verfügung gestellt, dann gehören die Geräte dem Mieter. Ob das rechtlich so einfach geht, wage ich, zum Beispiel bei einem Einbaukühlschrank zu bezweifeln. Ihr solltet Euch beraten lassen. Zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.
Wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist, besteht da m.E. noch Klärungsbedarf. Eigentlich müsste die Vormieterin die Maschine noch reparieren lassen. Wenn irreparapel, wird es problematisch. Entsorgung ist ja nicht das große Problem. Wir haben immer die kostenlose Altgerätemitnahme in Anspruch genommen. https://www.it-recht-kanzlei.de/elektrog-abholpflicht-vertreiber-haendler-elektrogeraete.html Hätte dann auch den Vorteil, dass sie den Spüler nach ihren Wünschen wählen kann, Nachteil, bei Auszug wäre er futsch. Trini
Warum futsch? Meinen GS nehme ich bei Auszug doch wieder mit? Oder stelle alternativ den alten GS wieder rein und behaupte, gerade kaputt gegangen.
Ja, wenn ich Platz zum Zwischenlagern des kaputten Spülers habe, dann kann ich ihn auch wieder rein stellen. Wir hatten damals in der 1. WoHung ebenfalls die Küchenzeile, den Herd und den Kühlschrank gemietet. Geschirrspüler war baulich vorbereitet. Den haben wir gekauft und den Nachmietern geschenkt. Es muckete schon und im Haus war einer vorhanden, den wir mit gekauft haben. Trini
Ja, so ist das möglich. Dann gehörte Euch aber der Geschirrspüler und ging in das Eigentum des neuen Mieters über. Der Rest gehörte dem Eigentümer der Wohnung und bei einem Defekt hätte der Eigentümer zahlen müssen. Der oben beschriebene Fall liegt jedoch anders. Wie der liegt ist mir jedoch noch nicht ganz klar. 😵💫
Ein bisschen ist das wie das Leasing eines Autos. Ich zahle dafür, darf es zwischenzeitlich auf meine Kosten reparieren und am Ende gehört es mir trotzdem nicht. (Dass es auch anders gestrickte Leasing-Verträge gibt, weiß ich.) Trini
Ich habe schon oft geleast, aber nie repariert, da die Autos alle neu waren und die Garantie griff. Wer least ein 10-Jahre altes Auto? Für das vermieten von Einbauküchen gibt es Regeln. Es gibt auch Regeln für das Zurverfügungstellen und nutzen. Dann mietet man aber nicht die EBK und der Mietpreis ist entsprechend geringer. Wenn man nutzt, repariert man die Geräte selber, aber dann gehören sie einem. Ähnlich wie bei deinem GS. Ob das rechtlich richtig ist, dass Neugeräte die der Mieter anschafft nun dem Eigentümer gehören, wage ich zu bezweifeln. Von daher ist es wichtig, vor Unterschrift abzuklären wie denn nun die konkreten Bedingungen sind. Wichtig - nicht alles ist erlaubt was der Eigentümer in Mietverträgen gerne hätte. 😉
Ich sehe es so, dass die Vormieterin die Reparatur bezahlen muss. Denn im Moment ist SIE ja noch die Mieterin. Und wenn die Geräte dem Eigentümer der Wohnung gehören, sich aber der Mieter um Reparaturen und Co kümmern muss, dann ist die jetzige Mieterin in der Pflicht. Sie darf dem Eigentümer kein kaputtes Gerät hinterlassen, wenn sie auszieht, ganz unabhängig von der nächsten Mieterin. Ich würde den Vertrag nicht unterschreiben, bis das eindeutig geklärt ist, möglichst sogar schriftlich. Und ich würde als Mutter hier ruhig auch mitgehen zum Vermieter und deine Tochter unterstützen. Ich habe das in einem ähnlichen Fall auch gemacht. Die ganz jungen Leute werden oft nicht recht ernst genommen und gern mal benachteiligt, weil sie noch nicht so durchsetzungsfähig und erfahren sind. LG
Für mich klingt das eindeutig: dem Vermieter gehören die Möbel, dem Vormieter die Geräte. Die Tochter sollte abschätzen ob es sich lohnt das Gerät reparieren zu lassen oder ob sie das Risiko nicht eingehen möchte (ich tendiere zum letzterem). Dann soll die Vormieterin den kaputten Geschirrspüler beim Auszug mitnehmen/entsorgen. Deine Tochter kann dann überlegen eine Spülmaschine zu kaufen (gehört dann ihr und kann bei späteren Auszug mitgenommen oder verkauft werden) oder von Hand zu spülen und die Lücke als Stauraum für Mülleimer, Wasserkästen etc. zu nutzen.
Danke für eure Antworten. Nachdem meine Tochter den Mietvertrag schon mal vorab, zum in Ruhe lesen,bekommen hat, und es nun ja defintivi drin, das sich in dem Fall der Mieter dafür zuständig ist, hat sie sich nochmal mit der Mieterin in Verbindung gesetzt und eine Lösung gefunden, mit der meine Tochter zufrieden ist.
Der Mietvertrag sagt aber sicher aus dass sie die Geräte bei Einzug funktionierend übernimmt und danach dafür verantwortlich ist, nicht dass sie das kaputt übernimmt und als Neumieter reparieren lassen muss. Blöderweise sind Wohnunmgen selten und mancher Mieter lässt sich auf diese Sachen ein, in dem Fall aber würde ich zum 1.04. erst anmieten und der Altmieterin das Sofa nicht abkaufen, beim Einzug klar erklären dass sie den Spüler nicht defekt übernimmt und der vermieter den bitte rausnimmt oder richten lässt -soll er sich die Kosten aus der Kaution der Altmieterin holen
Wenn Deine Tochter den Mietvertrag hat und das Sofa nicht will würde ich es nicht abkaufen, eine neue Spülmaschine würde ich nicht reinbauen, denn zum Zeitpunkt des Einzuges ist sie defekt. Entweder es kommt aus der Mietsache raus oder wird funktionierend übergeben. Meine Tochter zog ein in ähnlichen Mietvertrag, Dunstabzug defekt, habenw ir reingeschrieben bei der Übergabe denn wenn sie auszieht wird sie keinen neuen reinbauen
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