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Kleinreparaturen - Klausel im Mietvertrag

Kleinreparaturen - Klausel im Mietvertrag

taram

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Wenn diese Klausel - Kleinreparaturen müssen bis zu einem Betrag von 80 Euro selber gezahlt werden - bis wann darf die Hausverwaltung die Rechnung von mir einfordern? Habe jetzt die Rg. für August 2011 erhalten. Mir sagte jemand, dass die Hausverwaltung die Rg innerhalb 3 Monate hätte schicken müssen?!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von taram

also einen gesetzestext hab ich jetzt leider nicht gefunden, aber eine frage an einen anwalt, der dann meinte, so eine rechnung verjährt erst nach drei Jahren, nicht nach 3 monaten. frag am besten mal beim mieterschutzbund oder bei einem anwalt. das kann so teuer nicht sein.