Hafermilch2000
mein Sohn macht bald eine Ausbildung und er hat sich nicht konfirmieren lassen oder ist zum Unterricht.. Ich war immer der Meinung, ohne Konfirmation ist er auch nicht in die Kirche eingetreten. Aber jetzt hat er auch einen Brief für die Einladung an Weihnachten er ist 18J seit dem Sommer. Er will aber nicht dabei sein. Auch waren wir auch sonst nie in der Kirche bei der Anmeldung wurde dies wohl einfach so übernommen, weil ich Evangelich bin. Nun zur Frage, kann man wirklich nur per Online Kündigen ? oder muss man da zum Einwohneramt Danke schon mal
Ich verstehe nicht so ganz, was dein Sohn bekommen hat. Einladung? Ist er getauft? Austreten regelt jedes BL etwas anders. Hier in Berlin musste ich damals zu einem Amtsgericht. Hier findest Du die wichtigsten Infos: https://www.kirchenaustritt.de
Habt ihr ihn evangelisch in Deutschland taufen lassen? Dann habt ihr ihn bei der evangelischen Kirche angemeldet. Austreten darf er nun selber.
Kann sein, dass er drin ist, weil er getauft wurde. Ich konnte den Austritt damals beim Einwohnermeldeamt in Niedersachsen machen. Ist aber schon Ewigkeiten her. Ruf doch einfach mal in der Kirche oder beim Einwohnermeldeamt an.
getauft wurde er in Frankreich.. Angemeldet bin nur ich in der Kirche.. darum verstehe ich gerade nicht , warum er jetzt auch einen Brief von der Kirche bekommen hat..Einladung für Weihnachten.. man muss ich Anmelden .. wir Aufgteilt ab 17 Uhr bis 20 Uhr wohl weil er 18 ist.. Er will das aber nicht darum ist er nie zur Kofirmartion Untericht gegangen ich muss mich ich mich erkundigen... und er muss dann wohl den Austritt selbst machen weil er 18 ist Danke euch
Er ist nicht nur alt genug um selbst auszutreten sondern auch um sich zu erkundigen ;-).
Falls du bei der Anmeldung im Meldeamt angegeben hast, dass er evangelisch ist: Peng!
Es ist leider so, dass man bis zum Beweis des Gegenteils (zahlendes) Mitglied einer der beiden Kirchen ist, auch wenn die Eltern nicht in der Kirche und die Kinder nicht konfirmiert/zur Kommunion gegangen sind. Dein Sohn muss aktiv austreten, sonst muss er Kirchensteuer zahlen, soweit er Einkommen hat. Wir waren bei unserer Großen auch komplett überrascht, dass sie Kirchensteuer zahlen musste, obwohl sie beim Arbeitgeber keine Religionszugehörigkeit angegeben hat. Bei der Kleinen waren wir dann schlauer, die ist schon vor dem 18. Lebensjahr ausgetreten. Bei uns muss man persönlich aufs Einwohnermeldeamt. Meine Große musste an ihrem Wohnort zu einem Gericht. Also besser vorher erkundingen, wie bei euch die Regeln sind.
Das ist aber nur dann der Fall, wenn das Kind getauft wurde. Mein Mann und ich sind beide aus der evangelischen Kirche ausgetreten, bevor wir ein Kind hatten und unser Kind wurde dann natürlich auch nicht getauft. Er ist inzwischen 21 und hat nie etwas von Kirchensteuer gehört - was mich auch sehr verwundert hätte.
Lese mal alle Antworten. Das Kind der TE wurde getauft. Ich finde es umso verwunderlich, warum man seine Kinder taufen läßt, wenn man mit der Kirche und der Religion nichts am Hut hat.
Du musst dich an das Standesamt deines Ortes wenden.
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