Mitglied inaktiv
Hallo! Das ist jetzt eine doofe Frage, aber der Bundesrat hat ja nun zugestimmt, dass der Kinderfreibetrag sowie ggf das Kindergeld erhöht werden dürfen. Soweit ich weiß, bekommen Leute, die mehr Geld bekommen, eher den Kinderfreibetrag, die mittlere und untere Schicht profitieren von der Kindergelderhöhung. Wer kann mir erklären, WAS dieser Kinderfreibetrag genau ist und wer bestimmt, ob man vom Kindergeld oder Freibetrag profitiert? Ich bin politisch eine absolute Niete und versteh oft nur die Hälfte von dem, was uns da versprochen wird... LG hormoni (die hoffentlich nicht wegen ihrer Frage ausgelacht wird)
...mit dem Kinderfreibetrag soll das Existenzminimum eines Kindes abgedeckt werden, und dieser Teil vom Einkommen der Eltern soll nicht mit Einkommensteuer belastet werden - sprich: insoweit steuerfrei sein. Das Kindergeld bekommen die Berechtigten i.d.R. monatlich ausgezahlt, früher waren das 154 Euro pro Kind und Monat, es sollen jetzt 190 Euro werden für die ersten zwei Kinder, etwas mehr fürs dritte und noch etwas mehr ab dem vierten - die genauen Beträge habe ich jetzt nicht im Kopf. Im Rahmen des Einkommensteuerbescheides wird dann für jedes Kind einzeln eine Vergleichsrechnung durchgeführt, ob das Existenzminimum des Kindes durch das Kindergeld bereits gedeckt ist oder ob der Kinderfreibetrag für die Eltern günstiger ist. Bei Eltern mit höheren Einkommen ist die Steuerersparnis bei derzeit gut 6.000 Euro Freibetrag pro Kind ab einem bestimmten Einkommen höher, dann wird im Steuerbescheid der Kinderfreibetrag angesetzt und das erhaltene Kindergeld wie eine "Vorauszahlung" gegen gerechnet. Die Steuerersparnis ist dann bei höheren Einkommen bei 6.000 Euro Steuerfrei eben höher als bei niedrigeren Einkommen, denen 6.000 Euro Freibetrag eben deutlich weniger bringt... So gesehen "bestimmt" das Einkommen der Eltern, was günstiger ist, bzw. vom Finanzamt wird automatisch diese "Günstiger-Rechnung" im Steuerbescheid durchgeführt. So gesehen bekommen also ALLE Berechtigten Kindergeld, und die "Besserverdienenden" bekommen bei der Steuer den Kinderfreibetrag, dafür aber das Kindergeld gegen gerechnet, so dass letztlich alle nur eines von beidem bekommen. Knackpunkt ist natürlich, dass so für Kinder von "Besserverdienenden" mehr gezahlt wird "vom Staat", gibt sehr schöne richterliche Urteile samt Urteilsbegründung dazu, warum der Lebensstandard bei "Besserverdienenden" eben insgesamt höher ist und sie deshalb mehr Geld für die Kinder aufwenden müssen und deshalb mehr Förderung durch den Kinderfreibetrag etc. bekommen dürfen. Okay, das ist jetzt eine relativ gemeine Kurz-Zusammenfassung des Urteils-Tenors meinerseits, aber so im Prinzip... Richter sind halt auch nur Menschen, die tendenziell aus ihrer Situation heraus es sehr verständlich finden, wenn sie selbst ihre hohen Belastungen durch ihre Kinder in größerem Umfang ausgeglichen bekommen als "niedrigere Einkommensschichten", die sich ihre Kinder oft weniger kosten lassen (können) als die ehrwürdigen Richter... Sicherlich kann man das Thema auch anders sehen. :-)
ich habe gerade meinen Steuerbescheid erhalten und mir haben die das " gemischt", fuer ein KInd den Steuerfreibetrag, fuer die anderen das Kindergeld- wenn ich das richtig verstanden haben und mit dem Guenstigerprinzip begruendet. Was bedeutet das? benedikte
...wie ich oben schon geschrieben habe, wird diese sog. "Günstiger-Rechnung" für jedes Kind einzeln durchgeführt. Beim ersten Kind bringt Euch also der Kinderfreibetrag mehr Geld durch die Steuerersparnis durch die gut 6.000 Euro Freibetrag, als Ihr an Kindergeld für dieses Kind bekommt.
Bei den anderen Kindern bringt der Kinderfreibetrag, bei Eurem Einkommen, Eurem daraus resultierenden individuellen Steuersatz und dem potentiellen Freibetrag, eben NICHT so viel an Geld wie Ihr durch das Kindergeld eh schon bekommen habt.
Kinderfreibetrag 6.000 Euro (genauen Betrag weiß ich nicht auswendig, ein paar Euro sind es mehr) bringt bei einem Steuersatz von 40% eben 2.400 Euro Steuerersparnis, Kindergeld bekommt man für Kind 1 und 2 jeweils 1.968 Euro, also ist Freibetrag günstiger als Kindergeld, das wird dann gegen gerechnet.
Kinderfreibetrag 6.000 Euro bringt bei einem Steuersatz von 30% dann 1.800 Euro, in dem Fall ist das Kindergeld von 1.968 Euro eben günstiger als die Steuerersparnis beim Ansatz des Kinderfreibetrages.
Und nach jedem angerechneten Kinderfreibetrag sinkt natürlich Euer zu versteuerndes Einkommen, damit auch der Steuersatz, und fällt dann irgendwann unter die Grenze, ab der Kindergeld günstiger ist als Kinderfreibetrag.
Also lohnt sich der Kinderfreibetrag nur beim ersten Kind, bei den anderen ist Eurer Steuersatz dann zu gering, sprich: Ihr würdet weniger Steuern sparen durch den Freibetrag als Ihr so schon an Kindergeld bekommt.
(So, und jetzt habe ich schon eine ziemlich genaue Vorstellung von Eurem zu versteuernden Einkommen.
)
vielen Dank- das war mir nicht klar, dass man ja nicht auf jeden Euro den gleichen Steuersatz zahlt- das meint man mit Progression, nicht? Und ja man verraet damit einiges- aber da ich hier schon Besoldungsgruppe,m Steuerklasse, Knderzajl, Lebensalter preisgegeben habe- stehe ich eh fuer die Eingeweihten quasi nackt da. Und- Stichwort zu versteuernd- mein GAtte konnte als Lehrer einige Werbungskosten gelten amchen und wir haben drei Anlagen V und V abgeben muessen- und haben bei lediglich einer davon positive Einkuenfte zu verzeichnen- von daher- zu versteuernd kann man schaetzen. nochmals vielen Dank, ich mache seit JAhren die Erklaerungen alleine und habe mich immer geuwndert, dass die Kinder da unterscheidlich behandelt werden weil ich immer dachte, entweder man kriegt den Freinetrag oder das Kindergeld. Gemischt habe ich nicht verstanden- aber jetzt. Benedikte
...war nicht bös gemeint mit dem "Schätzen des zu versteuernden Einkommens", ja..?
Für MICH ist es eine völlig normale Frage, wer was verdient, welche Werbungskosten, welche Betriebsausgaben, welche außergewöhnlichen Belastungen, welche Krankheitskosten, wer wem was spendet, welche "nebenehelichen Kinder" etc. - und im "wirklichen Leben", sprich: außerhalb meiner Arbeit, erfahre ich dann immer wieder, dass die meisten Menschen (Beamte teilweise ausgenommen) die Höhe ihrer Einnahmen oder auch Einkünfte nie und nimmer erwähnen würden und nicht nicht einmal ihrem Kollegen am Schreibtisch nebenan verraten würden, was sie verdienen, von Nebeneinkünften, Mieteinnahmen etc. ganz zu schweigen. Ehrlich gesagt, ich tue mich da manchmal schwer damit, da "taktvoll" zu sein, wenn es um ein Thema geht, über das man gesellschaft "nicht spricht", das für mich aber das absolut normalste von der Welt ist. Ich trete da öfter in Fettnäpfchen...
Ansonsten freut es mich, wenn ich Dir die getrennte Günstiger-Berechnung für jedes Kind separat einigermaßen erklären konnte.
Ja, Progression meint, dass der Steuersatz "fortschreitet", und dass man für den 50.000-ten Euro eben ganz anders Steuern zahlt als für den 10.000-ten oder 20.000-ten.
Gruß, L.
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