kathi1a
Folgendes Problem: Firmenwagen wurde gekündtigt bei alter Versicherung. Neue Versicherung wurde beauftragt und ich habe eine Police bekommen. Neue Versicherung hat anscheinend die Daten nicht an die Zulassungsbehörde/Stadt weitergeleitet. Die Behörde hatte nur die Abmeldung der alten Versicherung. Halbes Jahr später kommt von der Stadt ein Schreiben an mich, dass ich Strafe wg. Nichtversicherung über 300 Euro zahlen muss oder Auto stillgelegt wird. Ich hab die Police der Stadt vorgelegt, das reicht nicht, wer haftet? Wer muss die Strafe zahlen? Ich hatte ja eine Police und von den Hintergrundabläufen habe ich nichts mitbekommen! Danke Kathi
des Wechsels?
Weil die Daten nicht übermittelt wurden (von der Versicherung) und ich somit ein halbes Jahr "unversichert" gefahren bin. Kathi
???
Ja, die Versicherung habe ich die ganze Zeit gezahlt. Stadt meint, dass die Strafgebühr entrichtet werden muss, solange nicht nachgewiesen werden kann, dass das KFZ dort ordnungsgemäß gemeldet wurde (rd. 300 Euro). Das Schreiben mit der Strafe ist als Halter an mich gerichtet und ich soll diese jetzt zahlen oder ich muss von der Versicherung eine Bestätigung bringen, dass die Daten von dort korrekt an die Stadt übermittelt wurden - was die Versicherung aber wiederum nicht macht! Ich würde nichts schriftliches bekommen, ich müsste schon auf deren Wort vertrauen, dass sie ordnungsgemäße Meldung geleistet haben. Letztendlich bin ich jetzt der Depp. Hab Beiträge gezahlt. Ich kann nichts nachweisen weil es in der Hand der Versicherung lag und soll jetzt 300 Euro Strafe zahlen! Das kann doch nicht rechtens sein. Kathi PS: Ich hab mit der Stadt geredet, ob die nicht direkt bei der Versicherung die Bestätigung anfordern können, aber das machen sie nicht.
Na dann kannst du ja mit den Kontoauszügen belegen das die VS abgebucht hat.
Das reicht auch nicht. Wie gesagt, sie wollen von mir bzw. dass ich eine schriftliche Bestätigung bringe, dass die Versicherung die Meldung ordungsgemäß gemacht hat. Kathi PS. Ich glaub ich darf echt zum Anwalt.
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