Mitglied inaktiv
Hallo! meine Schwiegermutter ist vor 5 Wochen verstorben, letzte Woche bekamen meine beiden Töchter (wovon die jüngste erst 11 Jahre ist, d.h. ich ihr gesetzl. Vertreter) Post vom Amtsgericht, zwecks Erbe! meine Schwiemutter, hatte 1998 ein Testament geschrieben, darin steht, das der jüngste Sohn (mein Schwager) das Haus, Grundstück und alles was in diesem Haus ist erbt! mein Schwager muss nach ihrem Tod, ihren ältesten Sohn (mein verstorbener Mann) 40.000 DM auszahlen (d.h. für die beiden Mädels wären dies ungef. 10000 Euro) ABER, das Haus mit Grundstück usw.... ist schätzungsweise 250.000 - 280.000 Euro wert! das ist nicht übertrieben...eher im Gegenteil! Das Problem jetzt ist, das mein Schwager, das Haus schon vor ihrem Tod überschrieben bekam (auch davon wusste mein Mann nix....!) Kathrin und ich waren heute beim Amtsgericht und dieser Sachbearbeiter sagte, das wir uns auf jeden Fall einen Anwalt nehmen sollten, er könnte uns leider nicht weiterhelfen (das Problem ist, ICH kann mir keinen Anwalt leisten und ich möchte auch nicht mit meinem Schwager vor Gericht streiten) Mein Schwager wird das Haus verkaufen, dies hat er mehrfach nach dem Tod meiner Schwiegermutter gesagt! (das war NIE im Interesse von meinem Mann, er wollte immer, das sein Elternhaus später den Mädels gehört! mein Schwager ist nicht verheiratet und hat keine Kinder) Ich hab keine Ahnung was ich machen soll ??? einfach die 10000 Euro akzeptieren.....und ob das Haus verkauft wird.....egal??? hat jemand einen Rat für mich? lg, Andrea ps. mit meinem Schwager reden..geht leider nicht, da ich ihn seit der Beerdigung nicht mehr gesehen habe (obwohl er im Haus gegenüber wohnt) er geht mir und den Mädels aus dem Weg.....:-(
Frag bitte mal beim Amtsgericht nach, ob du (bzw. deine Töchter) einen Beratungsschein bekommen können. Dass du mit deinem Schwager nicht streiten magst, kann ich zwar nachvollziehen - aber bei der Summe, um die es geht, könntest du die Zukunft deiner Töchter (besonders der jüngeren) ein ganzes Stück absichern.
Für mich ist das ganz klar. Wenn deine Schwiemu wollte, dass dein Schwager das Haus bekommt, warum solltest du dann um etwas streiten das dir nicht zusteht?
Vielleicht kannst du auch bei einem Notar nachfragen. Die sollten sich ja schließlich mit dem Thema Erbrecht auskennen.
Blödsinn. Finfant steht nix zu, das ist klar. Aber die Kinder haben (jeweils zur Hälfte) Anspruch auf den Anteil, der eigentlich ihrem verstorbenen Vater zugestanden hätte. Warum sollten sie darauf verzichten, zumal sie es sicherlich benötigen.
ICH bekomme gar nix!!! es geht um das Erbe von meinen Töchtern. die jüngste kann selbst noch gar nichts entscheiden! und gerade weil mein Mann verstorben ist, wäre das Geld für ihre Ausbildung usw....! lg, Andrea
Melde divh mal bei www.jurathek.de an und erläuter den Fall fiktiv, die kennen sich aus! Meiner Meinung nach steht den Kindern der Pflichtteil, den der Vater bekommen hätte zu!
Das is mir schon klar, abef so wie du das geschildert hast war das von Anfang an so geregelt. Da hat dein mann noch gelebt, oder? Den erbteil vom vater werden sie ja sowieso bekommen, aber jetzt dem Schwager etwas streitig zu machen.. zumal 2 Parteien nicht mehr mitreden können finde ich persönlich einfach nicht ok.. er hat das haus ja schon borher bekommen, oder nicht? Dannhab icn was falsch verstanden..
1. Auch wenn es so ein Testament gibt, steht deinen Kindern min der Pflichtteil zu, 1/4 von der Erbschaftsmasse. 2. Wann wurde das Haus überschrieben? Ich glaub, bis zu 10 Jahre vor dem Tod werden Schenkungen angerechnet. 3. Warum kannst du dir keinen Anwalt leisten? Es gibt prozessbeihilfe. Außerdem machst du es nur im Namen deiner Kinder, weil die noch nicht geschäftsfähig sind. Bekommst du hilfe vom Staat, könnten die dich sogar auffordern die Anteile ei zuforde. 4. Klar geht er euch aus dem Weg. Hat schlechtes gewissen, weil er weiß dass er i. Unrecht ist. 5. Eventuell kannst du im Namen deiner Kinder einem hausverkauf widersprechen. Nur wenn, rein theoretisch deine Kinder dS Haus bekommen hätten, mussten sie ihrrn Onkel auszahlen. .... Also such dir einen guten Anwalt, der auf erbrecht spezialisiert ist
ohne
Wenn die Großmutter das Haus bereits verschenkt hat, dann kann es natürlich niemand mehr erben. Das fällt dann aus dem Erbe raus - egal wieviel es wert ist. Was der Hausbesitzer mit dem Haus macht, ist seine Sache - egal was die ehemalige Besitzerin vor Jahren gewünscht haben mag. Die Frage ist halt, ob die Kinder mit 10.000 Euro tatsächlich mindestens den ihnen zustehenden Pflichtteil erhalten. Ich würde zum Amtsgericht gehen und mir für die Kinder jeweils einen Beratungsschein für 10 Euro holen. Damit kannst du eine schnelle Auskunft erhalten.
1. Wenn die Schenkung mehr als 10 Jahre her ist, ist das Haus aus dem Erbe raus. 2. Natürlich steht auch Dir etwas zu. Der Pflichtteil, den Dein Mann bekommen hätte, wäre 1/4 des Erbes. Davon stünde wiederum Dir die Hälfte und den Kindern jeweils ein Viertel zu. Ergo steht Dir 1/8 und den Kindern jeweils 1/16 des Erbes zu.
Den "Voraus" des Ehegatten gibt es doch eigentlich nur, wenn einer der Ehepartner stirbt (dann im Verhältnis zu den miterbenden Kindern). Jetzt geht es aber um den Pflichtteil, der eigentlich dem vorverstorbenen "Kind" (Erbe erster Ordnung) der jetzigen Erblasserin zugestanden hätte.
Hallo! also mir steht nichts zu! da ich mit meiner Schwiegermutter nicht verwandt bin! Aber, halt meinen Töchtern! (würde mein Mann noch leben, dann hätten die Mädel nichts geerbt, sondern mein Mann) allerdings, wäre mein Mann NIE mit seinem Bruder vor Gericht gegangen......aber heute ist auch die Finanz. Situation eine ganz andere...leider! Tja, der Pflichtteil....das ist auch mein Gedanke, und das ist natürlich viel mehr, als 10000 Euro bzw. 20000 (für beide Töchter) Wir (meine erw. Tochter und ich) waren ja heute auf dem Amtsgericht und da hat halt dieser Sachbearbeiter, uns geraten einen Anwalt zu nehmen! lg, Andrea ps. Einstein, den Link werde ich später lesen, wenn Nadine schläft (wechsle im Moment, zwischen Willi Wonka....und Aktuell) aber, jetzt ruft Nadine :-))) bis später
also, dein verstorbener Mann hatte einen Pflichtteilsanspruch und der geht auf Deine Toechter ueber ohne wenn und aber aber was war in der Erbmasse? Wenn das Haus nicht in der Erbmasse war weil es vorher weg war, koennt Ihr es nicht dazu rechnen. Obens chreb jemand, dass man zehn Jahre Schenkungen zurueckfordern koenne. Da bi ich mir nicht so sicher. Das geht, wenn bspw alte Leute ihr Hasu verschenken, plegebeduerftig werden und auf Amtskosten leben. Die holen sich das dann weil es quasi in schaedigungsabsicht verschenkt wurde. Bei uns empfaende ich es bspw auch nur als gerecht wenn mein Bruder unser Elternhaus kriegt weil er mit Familie dort wohnt und sich um mjeine Mutter kuemmert. Von daher, die urspruengliche Idee, alle Kinder gleich halten, waere ungerecht. Ich habs nicht noetig wegen gutem Job und ich tu nix fuer meine Mutter. Von daher, ich wuerde nichts anfechten. aber, den anwalt brauchen wenn Deine Kinder, deren vermoegensverhaeltnisse sind entscheidend. aber schaut vorher, was in der Erbmasse war. Wenn das Haus rausfaellt wegen vorher weg, seid vorsichtig. Benedikte
Suchmaschinen sei dank-Schenkungen fließen mit in die erbschaftsmasse, seit 2010 reduziert sich die Summe um 10% pro Jahr. Dh wurde das Haus dieses jahr umgeschrieben, wird es zu 100% angerechnet, letztes Jahr nur noch 90% usw. Dieses Gesetz gibt es um zu verhindern, dass jemand aus der Erbfolge ausgeschlossen wird, weil man mit dieser Person Probleme hat zb. @benedikte: wenn du damit einverstanden bist, dass dei Bruder das Haus bekommt, ist ja alles gut. Würdest du dich aber nicht mehr mit deinem Bruder verstehen o deinen Eltern und die würden das Haus deinem Bruder nur vermachen, hast du Anspruch auf den Pflichtteil.
also, ich weiß nicht, wann meine Schwiegermutter meinem Schwager das Haus überschrieben hat! das Testament ist vom Jahr 1998, aber da war dies noch IHR Haus! lg, Andrea ps. ist das alles kompliziert :-( vorallem niemand mehr da, den man fragen könnte, denn mein Schwager redet ja nicht :-(
Ich wäre ja spontan auch bei § 2325 BGB (Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen), d.h. ich hielte es für relevant, WANN die Schenkung an den Sohn, also Deinen Schwager, war, ob jetzt gerade erst aktuell oder irgendwann in den letzten 10 Jahren oder noch davor... gebe allerdings zu, meine Beschäftigung mit Erbrecht ist schon einige Jahre her und war auch vor der letzten Erbrechtsreform. Ansonsten, Benedikte, Du kannst es Dir für Dich und Deine Familie leisten, einen Pflichtteilsanspruch nicht geltend zu machen, wenn im Falle des Todes Deiner Mutter Euer Elternhaus komplett an Deinen dort lebenden und sich kümmernden Bruder ginge, und das moralisch gerecht zu finden. In dieser doch eher komfortablen Situation ist Finfant mit ihren Töchter hier aber nun einmal eher nicht, fürchte ich.
Wann das Haus übertragen wurde, lässt sich mit einem Grundbuchauszug überprüfen. Ob du als Person mit berechtigtem Interesse (zumindest stellvertretend für deine minderjährige Tochter) diesen anfordern kannst oder ob du einen Anwalt benötigst, weiß ich leider nicht.
Leena, meine Eltern hatten ein absilutes Bloedsinnstestaement gemacht, hatte ich meinem Vater auch xmal erklaert. Die hatten sich gegenseitig komplett zu Vollerben eingesetzt, nix Kinder Pflichtteil oder so, TTestament also fuer die Tonne. aber, Du kannst testieren, was Du willst, wenn alle einverstanden sind, geht das durch. Und meine geschwister und ich waren einverstanden. Mir war nie ernsthaft in den Sinn gekommen, das anzufechten und auf Pflichtteil zu bestehen weil das das ``Recht`` so vorsieht, sondern fand, dass meinen Eltern das recht zusteht, ueber ihr von ihnen erworbenes Vermoegen selbst zu verfuegen und dass es unmoalisch ist, den Willen des Erblassers zu konterkarrieren indem man dann solche Anspreuche erhebt. Kenne das sowohl aus dem bekanntenkreis als auch noch vom anwalt her, dass Abkoemmlinge, die jahrelang nix mit dem Verstorbenen zu tun hatten, die alleine vor sich hinvegetierten oder von einem der Kinder gepflegt wurden, bei versterben sofort sdastanden und auf ihr Recht pochten. Auch meine Schwiegermutter bspw. deren Mutter ist mit knapp 100 gestroben, war jahrelang ein Pflegefall udn alles, wirklich alles , hatte die mittlere Schwester am Hals, runde 15 Jahre ernsthafte Pflege, davor danach geschaut waehrend meine Schwimu und die Junsgte sich verdrueckt hatten. Und dann ging Omas Haus an einen der Soehne der mittleren schwester und sofort stuerzten sich die Hzaenen auf die mittlere. Da war soofrt von gerechtem teilen die Rede, beim Pflegen nie. Langer rede kurzer Sinn, ich weiss nicht, wie das bei uns laufen wird. Ich bin ziemlich scharf auf geld, kanns immer brauchen. Aber ich bin 30 Jahre von zuahsue weg, meine Mutte hatte immer mir geholfen wmit Job und Kindern und so, bis zu ihrem schlaganfall. Seitdem aber ist mein Bruder da. ist ueber Monate taeglich zum arzt mit ihr gefahren, die Schichten danach ausgerichtet. Spricht mit ihr, macht erledigungen, achtet auf ihre Medizin. Wirtschaftlich geht es ihm und sener Frau nicht besonders, sie waren ursoreunglich ja bei meiner Mutter eingezogen um geld zu sparen. heute ermoeglichen sie, dass meine Mutter in ihrem komfortablen Haus bleiben kann. Da waere es doch nur gerecht, wenn er alleine das Haus kriegt. Ich meine, ich rufe meine Mutter derzeit mehrfach die Woche an, das wars bei mir, und hole mir dann absolution bei meinem bruder. Macht er, er sagt, er versteht, dass ich nicht kommen kann. Ich mache noch Papierkram. Und jedenffalls, ich kenne Finfants verhaeltnisse nicht, aber je entfernter ein Erblasser ist umso mehr, meine ich, ganz allgemein, sollte ma seinen eigenen Anspruch zurueckfahren. Aber Du hast natuerlich recxht, ich kanns mir zum einen leisten, zum zweiten erschoepft sich das ganze bei uns nicht im haus. Benedikte
..sehe das auch so!
In manchen Angelegenheiten ist Feingefühl einfach mal vorrangig. Und was Recht ist, sollte auch Recht bleiben. Finfant hat genug durch, warum sollte sie nicht um ein Finanzpolster für ihre Töchter kämpfen?
Wenn ich es recht im Kopf habe, ist Finfants Mann Anfang 2012 gestorben. Finfant kann aus gesundheitlichen Gründen schon länger nicht mehr arbeiten und bekommt EU-Rente o.ä., sicherlich nicht viel. Zu den Zeiten, als das Testament der verstorbenen Großmutter aufgesetzt wurde, war die Situation vermutlich eine ganz andere als jetzt - Finfants Mann hatte seine Arbeit, ein Kind, ein eigenes Haus, war wirtschaftlich mehr oder weniger wohlbestellt und versorgt. Der andere Bruder, ledig, kinderlos, kein Haus... dann an sich ein nachvollziehbarer Gedanke, dass der andere, hauslose Bruder das Haus bekommen soll und den Bruder, der schon sein eigenes Haus hat, auszahlen, wobei die Mutter vielleicht auch dachte, ein bisschen mehr Erbteil hätte der andere Bruder nötiger als Finfants Mann mit gutem Job und Haus und Familie. Jetzt sieht die Situation aber sehr anders aus - Finfant kann das Haus kaum halten und wie eng es bei ihr mit der jüngeren Tochter finanziel ist, kann man sich vorstellen. Der andere Bruder ist ohne Anhang und wohl auch eher ohne Bindung und nimmt das Geld aus dem Verkauf des Elternhaus vermutlich gerne mit und verzieht sich dann. Da dann zu denken, dass Finfants Töchter sehr wohl ein Recht auf eine finanzielle Absicherung aus dem Erbe ihre Großmutter haben, finde ich weder abwegig noch "unmoralisch" noch sonst wie verwerflich. Wobei ich eher auch noch Bedenken hätte, was den tatsächlichen Wert des Hauses anbelangt. Selbst wenn das Haus mit 250.000 Euro anzusetzen wäre und die Großmutter es vor gut 8 Jahren dem anderen Sohn überschrieben hätte - wären dann noch 20% vom Wert beim Erbe anzusetzen, ergäbe ein Erbe von 50.000 Euro, davon stünde Finfants Mann bzw. jetzt nach seinem Tod eben seinen Töchtern ein Pflichtteil von 1/4 zu, und 1/4 von 50.000 Euro wären gerade mal 12.500 Euro. In dem Fall käme es die Töchter finanziell günstiger, die 20.000 Euro Auszahlung entsprechend dem Testament zu nehmen... Von daher - so lange man nicht weiß, WANN das Haus übertragen wurde, kann man im Grunde genau gar nichts sagen. Interessant könnte es übrigens auch sein, den Inhalt des notariellen Vertrages zu kennen, mit dem das Haus auf den anderen Bruder übertragen wurde - da könnte durchaus etwas drin stehen, wie es im Erbfall angerechnet werden sollte, welche Ausgleichszahlungen an den anderen Bruder o.ä. Da sollte man sich unbedingt kundig machen, denke ich!
kommt drauf an, ob die schwiegermutter die überschreibung 10 jahre überlebt hat. wenn ja, dann stehen deinen kindern nix mehr zu. ist sie innerhalb der 10 jahre gestorben, bekommen sie den pflichtteil je zur hälfte. dann muß das anwesen geschätzt werden.
Wie gesagt, ICH weiß es nicht! Kathrin weiß es auch nicht.....und ob mein Mann es wusste...ich glaube nicht! Mein Mann hat sich immer sehr (täglich!!! sein Bruder wohnte bis vor 2 Jahren nicht zuhause) um seine Mutter gekümmert (wir wohnen ja gegenüber) und als mein Mann verstorben war, war ich für meine Schwiegermutter jeden Tag da! ebenso die Mädels kümmerten sich sehr. lg, Andrea
hmmm, es muß ja im grundbuch eingetragen sein, ab wann er eigentümer war. Da hilft wohl wirklich nur ein anwalt :( aber ohne streit wird das kaum von statten gehen. bei meinem mann war das ähnlich, ihn wollten sie auch übers ohr hauen :( und mit 5000 euro abspeisen. am ende bekam er 45000 euro. ist schon ein gewaltiger unterschied.
Hallo, geh wirklich zum Anwalt, der bekommt auch raus, wann das Haus überschrieben wurde. Da der Schwager sowieso nicht mit Dir redet, kann es a) doch nicht schlechter werden und b) scheint ert ja doch ein klein bißchen zu wissen, dass er euch hintergeht. Ich würde da jetzt an meine Kinder und mich denken. Du kannst das Geld gut gerbrauchen für Nadine, damit die Ausbildung sicher ist und Katrin kann es sicher auch gut gebrauchen. Geh zum Amtsgericht hol Dir einen Beratungsschein, und such einen guten Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, auf. Viel Erfolg! Janet
Ich würde dir auch dringend Raten,dich juristisch beraten zu lassen. Es gibt,wenn du es dir nicht leisten kannst,Hilfe die du beantragen kannst. Habe kurz mit meiner Tochter gesprochen,die beim Notar arbeitet. Sie meinte dass es wirklich komplizierte Fälle gibt,wo nur ein Fachmann dir fachkundige Auskunft geben kann. Für deine Töchter würde ich es auf jeden fall versuchen. Lg und viel Erfolg!
Du must checken lassen beim Grundbuchamt, wie lange dein Schwager schon das Haus auf seinem namen hat. Du schreibst 1998 ist was noterielles aufgesetzt worden und danach kam erst die Umschreibung. Das ist ne lange Zeit, 15 Jahre her und ich würde davon ausgehen, dass seit der Überschreibung schon 10 jahre vergangen sind. meist werden die Leute nach dem Notar aktiv und machen das in einem Aufwasch. Hat der Mann das Haus seit 10 Jahren auf seinem Namen, erben deine kinder nichts mehr davon. was davon nicht betroffen ist ist Barvermögen, Schmuck, Grundstücke , Aktien...... da bekommen sie ihren Anteil. Achso und du schriebst was von 10,000 Euro - die können nur fließen, wenn das Geld auch vorhanden ist, egal was sie notariell verfügt hat Wenn dein Schwager das Haus komplett hat, dann ist er nicht verpflichtet aus dem Hausverkauf deinen Kids was zu zahlen. Anders sieht es aus z. Bsp, wenn er das Haus "nur" 5 Jahre auf seinem Namen hat, da stehen von 5 Jahre aus, worauf ihr wieder einen Anteil hättet. VG Ex
Hi, "Barvermögen, Schmuck, Grundstücke , Aktien...... da bekommen sie ihren Anteil." - Aber auch nur, wenn sie wissen, was vorhanden war und dies nachweisen können. Können sie aber wahrscheinlich nicht. LG Fiammetta
ja stimmt, du hast recht! Wenn der Typ da schon weniger angibt, haben sie schlechte Karten und werden über den Tisch gezogen. Anwalt scheint wirklich unumgänglich. Mit dem Erbschein/Testament hat er ja auch Kontovollmacht und alles.
Hi, wenn die reizende Schwiegermutter das Haus schon zehn Jahre vor ihrem Tod überschrieben hatte, dann ist jetzt nichts mehr davon zu holen. Auch die Tatsache, dass Ihr Euch immer gekümmert habt, wird nicht angerechnet. Meine Schwägerin hatte "ihr" Haus weniger als zahn Jahre vor dem Ableben überschrieben bekommen. Auch mußte sie es nicht nicht zurückerstatten, um den Eltern ein angemessenes Leben im Alter und zur Bezahlung der Pflege finanzieren zu können, denn man konnte ja mich als Schwiegertochter gesetzlich abgesichert schröpfen. Dass mein Mann ihnen nicht nur die verschissenen Hintern putzen mußte (das war das Einzige, was ich nicht getan habe) und wir 24/7 zur Verfügung stehen mußte und auch standen, interessiert den Gesetzgeber einen Dreck. Wichtig ist nur, wer für andere blecht - Ansprüche leiten sich erst neuerstens daraus ab, vorausgesetzt, es gibt kein Testament, das diese ausschließt. Ihr habt aber wahrscheinlich keine echte Pflege geleistet, könnt das also auch nicht nachweisen und damit geltend machen. Ich sehe da ziemlich wenig Land. Wieviel das Haus wirklich wert ist, interessiert nicht. Es geht nur darum, ob es noch als Erbmasse zur Verfügung steht oder nicht. Er wird wahrscheinlich jetzt auch die Mitleidstour reiten von wegen das Haus braucht neue Fenster, eine neue Heizung, ein neues Dach - was ihn das alles gekostet hat oder noch kosten wird! Das reduziert doch den Wert des Haus eigentlich ganz beträchtlich oder wollt Ihr Euch an den Kosten beteiligen? Blablabla... Sieh es doch so: Der Alten ist es bis zum Ableben gut gegangen, ihr seid die Blöden und der Schwager sackt ein, was geht, obgleich er ja offenbar sehr wohl weiß, was für eine miese Tour er da reitet. Und wieder etwas gelernt für`s Leben... LG Fiammetta
mit der Überschreibung, reduziert sich der Erbteil um jedes vergangene Jahr um 10 %. Das heißt, wenn das Haus 500.000 € wert wäre, reduziert sich das Erbe rechnerisch jedes Jahr, dass die Erblasserin die Überschreibung überlebt, um 50.000 € - das wird ganz detailliert anteilig berechnet. Möglicherweise würde den Mädels de facto nicht mehr oder sogar noch weniger zustehen, als jetzt testamentarisch festgelegt wurden. Egal wie: die alte Dame hat sich etwas bei ihrem Testament gedacht und hat damit etwas bezweckt. Ich find's nicht gut, da jetzt um jeden Cent zu streiten. Am Ende bist du mit dem Schwager spinnefeind und bekommst doch nicht mehr Geld für die Mädels heraus. Zudem ist das doch auch der Schwager, der dir nach dem Tod deines Mannes so sehr geholfen hat, oder? Mach das nicht wegen ein paar tausend Euro kaputt, bitte...
und zwar schnell. Es gibt Fristen, die gewahrt werden müssen, wenn ein Erbfall eintritt. Zum einen muss geklärt werden, ob das Haus noch zur Erbmasse gehört, zum anderen, was mit dem "anderen" Nachlass (Vermögen, Wertgegenstände etc.) ist. Normalerweise müsste der Sohn nach dem Tod der Schwiegermutter ein Schreiben vom Nachlassgericht bekommen haben. Dort muss er auflisten, welche Vermögenswerte vorhanden sind, welche Verwandten es gibt und ob es ein Testament gibt (und wo es ggf. hinterlegt ist). Dort müssten Deine Töchter als Nacherben Deines Mannes aufgeführt werden. Was er dort reingeschrieben hat, kannst Du nur über einen Anwalt klären. LG und alles Gute
Nach dem vielen Halbwissen, das hier zutage getreten ist kann ich ihr wirklich nur den Weg zum Amtsgericht (wegen Beratungsschein) und anschließend zu einem kompetenten Anwalt empfehlen. Das Testament ist vermutlich vor dem Tod von finfants Mann verfasst worden, so dass er als Sohn der Erblasserin darin begünstigt wurde - wahrscheinlich als Voll erbe. An seine Stelle treten nun seine Töchter, d.h. sie haben gemeinsam Anspruch auf seinen Anteil (Erbe nach Stämmen). Nacherben wären sie nur dann, wenn die Schwiegermutter festgelegt hätte, dass Finfants Mann seinen Anteil wiederum an seine Kinder vererben muss. Dann wäre er Vorerbe gewesen ( da er nicht frei verfügen kann - das Gegenteil ist der "Vollerbe", der kann machen was er will) - und die Kinder wären Nacherben gewesen.
Meine Großeltern hatten sich im Testament gegenseitig als Erben eingesetzt und meine Mutter sollte den zuletzt Verstorbenen beerben. Meine Mutter verstarb jedoch vor meiner Großmutter. Als meine Oma starb wurde ich automatisch zur Nacherbin (stand nicht im Testament). Aber ich gebe Dir recht, sie sollte sich unbedingt beraten lassen.
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