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Kennt sich jemand damit aus??

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Kennt sich jemand damit aus??

sonne 123

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Hi Mädels, folgende Situation bei uns. Wir (mein Freund, unser gemeinsames Kind und ich) bewohnen eine Dachgeschosswohnung in dem Haus seiner Eltern. Momentan steht nur mein Freund im Mietvertrag und bezahlt auch die Miete. Nun möchten wir uns vergrößern und mieten die Wohnung unter uns auch noch mit dazu. Diese Wohnung wird durch eine Treppe dann verbunden- eine sogenannte Maisonette Wohnung. Für diesen unteren Teil der Miete bin dann ich verantwortlich, d.h. Ich bezahle quasi die Hälfte der gesamten Miete. Da es ja dann eine Wohnung ist und wir diese alle zusammen bewohnen, möchte ich eigentlich einen Mietvertrag haben in dem mein Freund und ich namentlich aufgeführt sind. Bis jetzt war immer die Rede von zwei Mietverträgen. Warum? Wer hat dadurch Vorteile? Wer hat dadurch Nachteile? Mich macht das irgendwie fuchsig weil auf zwei Verträge gepocht wird. Kennt sich wer aus? Und wie wolltet ihr das für euch geregelt haben in meiner Situation und warum? Danke schon mal im voraus. Lg Sonne


chrissicat

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Antwort auf Beitrag von sonne 123

Na ja, im Falle einer Trennung ist es mit 2 Mietverträgen einfacher. Du hast dann die untere Wohnung und dein Freund die obere...


fsw

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Antwort auf Beitrag von chrissicat

Im Falle einer Trennung...? würde ich da sicher nicht mehr da wohnen wollen.Vielleicht sichern sie ihren Sohn auch ab,dass die Frau den Mann nicht ,,rausschmeißen" darf,weil ihr mit ,,Kindern" die Wohnung eher zusteht??? Wer weiß...Ich finde es auch merkwürdig.Vielleicht hat es wirklich mit der Steuer zu tun.Komisch,dass der Partner da nicht hinter der Frau steht.Ach,ich kenne das auch,dass der geliebte ,kleine Sohn Muttersöhnchen ist und bleibt.


Philo

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Antwort auf Beitrag von sonne 123

Hallo. Wer pocht denn auf 2 Mietverträge? Wer zahlt den Umbau? Ich würde sagen, dass aus 2 Wohnungen eine gemacht wird (man kann die Maisonette Wohnung ja nicht an 2 Parteien vermieten), braucht man auch einen Vertrag. Aber wie das juristisch ist weiss ich net. Lg


sonne 123

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Antwort auf Beitrag von Philo

Hi, für seine Eltern ist das ganz klar, zwei Verträge. Den Umbau zahlen die Eltern!


Philo

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Antwort auf Beitrag von sonne 123

Hallo. Dann würd ich fragen, Warum sie sich gegen einen gemeinsamen Vertrag so sträuben und was ihre Befürchtungen sind. Wie steht drin Freund dazu? Lg Philo


Drillingsmama

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Antwort auf Beitrag von sonne 123

Hallo Vielleicht liegts auch daran, wenn sie 2 Mietverträge habe, können sie den Umbau leichtere steuerlich geltend machen. Ist zwar egal wo was gemacht wird, da ja die Wohnung so oder so vermietet wird/ist. Oder es liegt daran das das Haus als 3 oder 4 FAmilienhaus geschrieben ist und sie daher es so belassen wollen und ihr daher jeder nen eigenen Mietvertrag bekommt. LG drillingsmama


Bookworm

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Antwort auf Beitrag von Drillingsmama

Dann könnten ja die AP und ihr Freund jeweils gemeinsam BEIDE Wohnungen mieten. Dann steht jeder in jedem Mietvertrag und die Eltern haben 2 Mietverträge. Es ist schon komisch, denn weder der Freund, noch die AP können ja im Trennungsfall was mit einer Wohnung mit "Loch" im Dach respektive Boden anfangen...


Alhambra

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Antwort auf Beitrag von sonne 123

Hat vermutlich steuerliche Gründe; u.U. kann es bei Mietverträgen mit direkten Verwandten Probleme bei der steuerlichen Anerkennung geben. So kann der Umbau steuerlich abgesetzt werden, sonst gibt es Probleme und der Umbau wird als Privatvergnügen gehandelt.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Alhambra

Ach, wenn man an Angehörige zu ortsüblichen Mietpreisen vermietet und alles dem "Drittvergleich" stand hält, spricht doch nicht dagegen, auch an direkte Verwandte zu vermieten! :-)


Alhambra

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Antwort auf Beitrag von Leena

Das stimmt schon, aber Blut ist dicker als Wasser:)


Leena

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Antwort auf Beitrag von Alhambra

Wenn ich eine Wohnung zu vermieten hätte - es gäbe viele Leute, an die ich lieber vermieten würden als an den einen oder anderen Angehörigen! ;-) Über Geld können sich ganze Familien zerstreiten, oh ja.


kanja

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Antwort auf Beitrag von sonne 123

Kannst du denn nicht einfach deine quasi-schwiegereltern fragen, warum das so sein soll?


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von sonne 123

Ihr haftet halt nicht gesamtschuldnerisch für die addierte Miete, jeder haftet nur für seinen Anteil. Der Vorteil liegt beim Freund und Dir zu gleichen Teilen, Nachteil für den Vermieter. Wenn ich an eine WG vermiete - und nichts anderes ist das bei Euch, rein rechtlich - würde ich immer die ganze Wohnung an alle vermieten. Umgekehrt würde ich als WG-Bewohner lieber einen Einzelvertrag für mein WG-Zimmer direkt mit dem Vermieter machen. Unter diesem Aspekt sehe ich die Vorteile bei Dir und Deinem Freund. Der Vorteil für den Vermieter ergibt sich evtl. daraus, daß die Teilungserklärung nicht geändert werden muß. Wobei das u.U. auch nur ein gefühlter Vorteil ist. Grundsätzlich kann man so einen Umbau ja so gestalten, daß er zurückgebaut werden kann. Warum fragst Du nicht einfach, warum die das so wollen? Hier kann ja über die Motive nur spekuliert werden. Es können tatsächliche handfeste Argumente dahinterstecken - oder auch nur irgendwelche irrationalen Ängste von ein paar alten Leutchen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von sonne 123

Wird die untere Wohnung exakt genauso viel kosten wie oben? Und ist die Whg dann im Trennungsfall wieder unaufwendig teilbar? Wenn ja, finde ich es eine gute Lösung. Ich würde das ganz pragmatisch angehen und mich selber und das Kind unter der neuen Adresse, bspw. "Sonnenweg 123, 2. Etage" anmelden. Falls es zwischen euch knallen sollte, bestehst du auf deinen Mietvertrag, wohnst meldetechnisch getrennt und seine Eltern können dich nicht einfach loswerden.