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Kann mir jemand weiterhelfen? Thema: Gewährleistung

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Kann mir jemand weiterhelfen? Thema: Gewährleistung

Donauwelle

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Hallo zusammen, Wir haben am 3.8.2012 (also mehr als ein Jahr!!!) ein Ipad neu bei einem sehr großen Technikladen gekauft. Ipad ist nun kaputt, stürtzt ständig ab.....war bei Apple direkt: Hardwarefehler, und weil man das Teil nicht aufschrauben kann, also nicht reparierbar... Garantie ist abgelaufen, weil nur ein Jahr!! So, Händler hat ja nun eigentlich Gewährleistungspflicht! War nun heute da..... Der Verkäufer hat sich das Gerät gar nicht angeschaut und sich komplett stur gestellt! Die Beweislast würde nun bei uns liegen zu beweisen, dass der Fehler schon vorher da war.... Das Gerät ist mir nicht hingefallen, es ist täglich vielleicht ne Stunde benutzt worden...alles gut... Hat jemand von euch sowas oder ähnliches schon erlebt und kann mir und uns Tipps geben, wie und was wir jetzt tun können??? Danke und viele Grüsse Eine grad wütende, traurige und enttäuschte Donauwelle


Ebba

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Antwort auf Beitrag von Donauwelle

Ärgerlich, das Ganze. Aber: nach BGB beträgt die Gewährleistungsfrist, d.h. der Zeitrahmen, in dem der Verkäufer idR für bereits beim Kauf vorhandene/angelegte Schäden haftet. Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, der einen Anspruch geltend macht, auch beweisen muss, dass der Anspruch besteht, d.h. der Käufer muss grds. nachweisen, dass der für den Schaden ursächliche Mangel der Sache bereits beim Kauf vorhanden bzw. angelegt war. Zu Gunsten des käufers ist im BGB aber eine sog. Beweislastumkehr für das erste Halbjahr nach Übergabe der Sache geregelt, es wird als in dieser Zeit vermutet, dass der Mangel vorhanden war, der Händler muss das Gegenteil beweisen. Ihr seid jetzt in der blöden Situation, dass der Kauf bereits vor mehr als 6 Monaten erfolgt ist. Der Verkäufer hat also recht, wenn er sagt, dass ihr beweisen müsst, dass der Mangel der Sache, der ursächlich für den Schaden ist, bereits beim Kauf vorhanden war. Vielleicht hilft Euch da die Auskunft von Apple zum Hardwarefehler weiter. Aber, ich kenn mich bei technischen Fragen nicht aus. Versucht es einfach noch mal beim Händler mit dem Hinweis auf die Apple-Auskunft, falls die irgendwie ergiebig ist. Ansonsten helfen vielleicht einschlägige Technikforen (apple iPad) weiter, sofern der Fehler bekannt ist. Wenn ihr rechtschutzversichert seid, empfiehlt sich ein Besuch beim Rechtsanwalt. Im Falle einer Klage musste wohl ein (teures) Sachverständigengutachten eingeholt werden. Alle Auskünfte ohne Gewähr, ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet.


zschnecke

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Antwort auf Beitrag von Donauwelle

Hallo, berufsbedingt kenne ich mit Garantie und Gewährleistung gut aus. Zur Klärung der Begriffe: Garantie - ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Apple ist da auch sehr strikt und gibt in der Regel keine Kulanz nach Ablauf der Garantie. Gewährleistung - muß der Händler dem Endkunden bieten. Gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen, daß das Gerät beim Verkauf frei von Mängeln war. Nach Ablauf der ersten 6 Monate muß der Endkunde dem Händler nachweisen, daß das Gerät schon beim Kauf einen Mangel aufwies. Die Beweisführung hinsichtlich des Mangels ist für beide Seiten fast unmöglich. Daher muß der Händler in ersten 6 Monaten fast immer dem Gewährleistungsanspruch statt geben und nach den ersten 6 Monaten ist der Kunde auf die Kulanz und Kundenorientierung des Händlers angewiesen. Also ist Eure Lage auf Basis des Gewährleistungsgesetzes sagbar schlectht. Meine Tipps für das weitere Vorgehen: * Beim Elektromarkt nach dem Geschäftsführer fragen und dann höflich (mit traurigem Unterton) den Fall schildern und um Kulanz bitten. * Einen Brief an die Zentrale des Elektromarktes schreiben (an den Geschäftsführer) und ebenfalls um Kulans bitten * In einem größeren Apple Store nach Kulanz fragen * Einen autorisierten Apple Serivcepartner im Web suchen und fragen ob es nicht doch eine Möglichkeit der Reparatur gibt (kostenpflichtig außerhalb der Garantie) Mehr Möglichkeiten sehe ich nicht. Ein Anspruch auf Gewährleistugn ist kaum durchsetzbar, wegen der Umkehr des Beweislasta nach 6 Monaten. Aus rechtlicher Sicht ist die Argumentation des Verkäufers korrekt - aus meiner Sicht ist guter Kundenservice aber anders. Also bleibt euch, bei nicht zufriedenstellender Lösung, nur noch in Zukunft Woanders und einen anderen Hersteller zu kaufen - DIE MACHT DER KUNDEN!


PJ2

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Antwort auf Beitrag von zschnecke

Das gleiche haben wir vor kurzem mit einem Ipod durchgemacht. Nach ca. 15 Monaten von jetzt auf nachher das WLAN-Modul kaputt. Haben auch mit der Apple-Hotline rumgezackert, bzw. mit Saturn wo wir das Gerät gekauft haben. Beide stellten sich stur. Beim Händler sagten sie der Fehler hätte im ersten Jahr schon einmal auftreten müssen, dann würde die Gewährleistung eintreten. Wie witzig, wie soll ich das beweisen. Apple sagt die Garantie ist abgelaufen. Pech gehabt. Die Reparatur hätte auch 150€ gekostet. Neupreis war 269€. War übrigens das Gerät von unserem Sohn das er sich teilweise vom Taschengeld zusammengespart hatte. Doppelt Schade, aber leider nicht zu ändern. Wir haben unsere Lehren daraus gezogen. Kein Apple-Produkt wird jemals wieder in unseren Haushalt kommen. Es gibt genügend Alternativen die obendrein noch günstiger sind.


Donauwelle

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Antwort auf Beitrag von PJ2

Danke für Eure Antworten.... Werde mal die verbraucherzentrale anrufen, mal sehen ob die auch noch nen tip haben. Ansonsten ist mir auch geraten worden von dem reparaturdienst einen Kostenvoranschlag machen zumlassen, mit dem Schreiben, dass es die Platine ist, an apple ranzutreten und dort nochmal Druck mchen.... Bin mal gespannt!! Grosse hoffnung hab ich aber nicht


PJ2

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Antwort auf Beitrag von Donauwelle

Wenn Du eine Tipp bekommst sag mir bitte Bescheid. Würde mich doch noch interessieren ob man denen beikommen kann. Gruß PJ2