Hinze
was die Frage bedeutet: Besteht für dieses Fahrzeug die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ?? Danke
Eine Firma, die umsatzsteuerpflichtig ist (also Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen berechnet), ist vorsteuerabzugsberechtigt.
Das heisst, sie kann die für Waren und Dienstleistungen gezahlte Umsatzsteuer entsprechend im Abzug bringen.
Eine entsprechende Firma kann die Umsatzsteuer, die im Rahmen der KFZ-Kosten anfallen (Anschaffung, Reparatur, Benzin, etc.) wieder von der Steuer absetzen.
Ein Privatmensch kann das nicht.
War das jetzt verständlich? ![]()
Also wenn das Auto jemandem Privat gehört und er diese Frage gestellt bekommt, antwortet er mit NEIN ?? Falls aber das Auto in Firmenbesitz ist, müsste man mit JA antworten ??
Privat ist "nein" die richtige Antwort. Im Firmenbesitz ist die Antwort "ja", wenn die Firma vorsteuerabzugsberechtigt ist. (Hängt vom Umsatz ab...)
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