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Kann man Grabpflege erben?

Kann man Grabpflege erben?

Cata

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Diverse Leute treten immer mal wieder an mich heran, ich möge mich doch ums Grab meiner Oma kümmern. Ich habe sie nicht beerdigt und gehe nie zum Friedhof um das Grab zu suchen, da ist nur ne Urne drin, und ich brauche kein Grab um mich zu erinnern. Es ist mir egal. Meine Mutter hat es gepflegt. Die lebt nicht mehr und ich hatte für sie ne Baumbestattung, weil ich mich nicht um Gräber kümmern will. Ich bin also raus. Kann jemand von mir verlangen das Grab meiner Oma zu bepflanzen?


memory

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Antwort auf Beitrag von Cata

Ja, das Nutzungsrecht geht auf den Erben über. Hatte das deine Mutter und du hast das Erbe angenommen, gehört das Grab dazu.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Cata

ich glaube schon , wer soll es denn sonst machen? meine großeltern welche schon verstorben sind wolten alle auf die grüne wiese, so dass am ende keiner eine zusätzliche arbeit hat


Leena

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Antwort auf Beitrag von Cata

Bei uns ist in der Friedhofssatzung festgelegt, dass das Nutzungsrecht am Grab mit den damit verbundenen Pflichten immer auf das älteste Kind übergeht. Man kann aber, zugunsten von jemand anderem, mit entsprechenden Unterschriften das auch anderweitig übertragen.


linghoppe.

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Antwort auf Beitrag von Leena

du kannst es auch dem Fridhofgärner in Auftag geben, meine Mutter hat das gemacht weil sie im Sommer keine Zeit hatte, da sie da auf der Alp war für 5 Monate


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Cata

Die Erben haften für die Nutzung - die Nachlassverbindlichkeit. Dazu gehört die Pflege und nach der Ruhezeit die Räumung ggfls. durch einen Steinmetz. Der Erbe ist nur der Erbe der Grabstätte wenn er Pauschal alles geerbt hat, es kann sein das die Grabstätte auch an jemand anderes vererbt wurde oder ein Gärtner oder die Treuhand mit der Pflege beauftragt wurde. Die Informationen findest du also im Testament und in eurer örtlichen Friedhofsordnung. Ggfls. kannst du beantragen das dieses Grab früher geräumt wird - das verkürzt die Dauer meist um 2 Jahre - wie lange bei euch die Ruhezeiten sind 20/30/40 Jahre kannst du bei der Stadtverwaltung erfragen.


Cata

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Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Offiziell habe ich meine Mutter nicht beerbt. Es gab weder Testament noch Erbschein. Ich hatte alle Vollmachten, und sie hat bei mir gelebt. Von offizieller Seite ist da also nichts bekannt. Ich bin schon mal übern Friedhof spaziert, habe das Grab aber nicht gefunden und will natürlich auch nicht nachfragen und schlafende Hunde wecken. Ich denke, wenn sie mich finden wollen, sollen sie mich suchen. Ist halt ne Kleinstadt, da interessieren sich Leute für sowas.


miaandme

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Antwort auf Beitrag von Cata

Wenn du das Erbe nicht aktiv ausgeschlagen hast, bist du gemäß gesetzlicher Erbfolge (Mit-)erbin.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Cata

ich selber bin in keiner form mit kirche und co verbunden und auch niemand der am grab eines mir lieben verstorbenen wöchentlich weint. aber ich wrde mich schlecht fühlen wenn da etwas verwildert , was dem der dort liegt etwas bedeuten wrde. ich würde mich auch kümmern , dass es eventuell wer gegen bezahlung übernimmt das grab zu pflegen oder eine platte setzen lassen ganz ohne grüngedöns.


memory

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Antwort auf Beitrag von Cata

Noch nie was von gesetzlicher Erbfolge gehört?


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Cata

Wer ist denn Erbe deiner Mutter ?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Cata

Du hast das Erbe aber nicht ausgeschlagen oder? Wenn nein, dann hast du das geerbt


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Cata

Entweder hast geerbt oder du hast den rechtmäßigen Erben betrogen. Gesetzliche Erbfolge, da braucht es kein Testament. Du hast das Erbe nicht ausgeschlagen, damit hast du auch alle Pflichten übernommen. Ein Grabplatz geht in die Erbmasse über.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Cata

Ich kann dich verstehen. Ich hätte auch kein Interesse daran, Grabpflege zu betreiben. Wann läuft das Grab ab? Es gibt keine Verpflichtung, das Grab zu bepflanzen. Du musst es aber ordentlich halten, d.h. Unkraut rupfen bzw rupfen lassen. Diese Arbeit kannst du gegen Gebühr auslagern bis das Grab geräumt wird.


DecafLofat

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Wäre es nicht am einfachsten, das Grab aufzulösen? Hast du nicht nur wegen deiner Mutter in D gelebt in den letzten Jahren? Du brauchst doch sicher einen Erbschein, um ihre Angelegenheiten zu regeln nach ihrem Ableben. Das würde ich vor der Rückkehr in die USA erledigen.


miaandme

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Wenn es nicht viel zu regeln gibt, also keine größeren Sach-/Vermögenswerte bestehen, braucht man nicht zwingend einen Erbschein.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Cata

Ich weiß ja nicht, welches Verhältnis du zu deiner Oma hattest. Aber wäre es nicht vielleicht ein letzter Dienst an sie, das Grab wenigstens in gepflegtem Zustand zu halten? Du kannst ja eine Grabpflege beauftragen, wenn du es nicht selbst machen möchtest. Auch eine pflegeleichte Bepflanzung, bei der man nur 1x Monat hin muss, ist eine Möglichkeit. So viel Zeit hat jeder, wenn man dafür nicht hunderte von Kilometern fahren muss. Nach 20 Jahren kann Gräber auch einebnen lassen. Ich finde es immer sehr traurig, wenn ich mal auf einen Friedhof gehe und da ein völlig verlottertes und ungepflegtes Grab sehe. Das zeigt doch irgendwo, welchen Stellenwert die verstorbene Person für ihre Verwandtschaft hat. Ich bin auch kein Freund von Gräbern und möchte selbst in einen Friedwald, aber wenn ein Grab da ist, sollte es auch gepflegt werden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Cata

ja natürlich. Und wenn du das persönlich nicht machen willst, muß man eben einen Gärtner beauftragen oder das Grab dann so gestalten, daß man nix mehr pflanzen kann. Platte drauf - fertig. Aber diese Kosten trägst dann du, genauso mußt du auch die Auflösung des Grabes zahlen.


Dream2014

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Antwort auf Beitrag von Cata

Ich finde es traurig, wenn man sich vor seinen Pflichten drückt. Gerade was so ein Grab angeht und wenn die eigene Mutter daran vielleicht noch gehangen hat. Immer diese Mentalität die Allgemeinheit wird das schon regeln, denn wer sonst kommt jetzt für das Grab der Oma auf bzw. für die Kosten der Grabräumung, die ja irgendwann folgt. Auch gegenüber anderen Gräbern die um das ungepflegte Grab rumliegen ist es nicht nett. Für viele ist das Grab schon wichtig und wird gepflegt, wenn dann alles von neben an rüberwuchert auch nicht schön. Aber auch Schade das man sowas nicht im Vorhinein abklärt.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Dream2014

Ich finde es sagt immer sehr viel über eine Person aus wenn man nur nimmt, aber nicht bereit ist zu geben.


Cata

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Ich versteh jetznicht den Sinn deiner Aussage. Es handelt sich um das Grab meiner Oma. Da ist nix drin, ne Urne vielleicht noch, ansonsten eine recht sinnlose Angelegenheit. Ich habe Dinge, Fotos, Erinnerungen an meine Oma. Das Grab ist mir egal. Nachdem ich meine Mutter nun ein Jahr gepflegt habe und dafür gesorgt habe eben kein Grab an der Backe zu haben, möchte ich mich nun nicht um ein Omagrab kümmern. Wem bitte ist hier was zu geben?


miaandme

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Antwort auf Beitrag von Cata

Nun ja, wenn halt viele so denken würden, sähe es ziemlich übel auf dem Friedhof aus. Da kann es halt irgendwie auch nicht sein. Kläre doch mal ab, ob so da noch eine einfache Platte drauf machen kannst, oder vielleicht irgendwas mit Ziersteinen. Urnengräber sind doch normalerweise nicht groß. Da kann es doch nicht so viel zu tun geben.


miaandme

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Antwort auf Beitrag von Cata

Wie alt ist es denn? Vielleicht kannst du es auflösen? Ich allerdings nicht wie das mit Urnengräbern ist. Bei den normalen gibt es eine feste Frist.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Cata

Wenn du keinen Bock hast dich um das Grab zu kümmern dann zahl halt dafür das es jemand anders macht. Du hast das Erbe angenommen, das gehört halt dazu. Was ist daran so schwer zu verstehen?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Cata

Absolut nichts. Das ist nur eine Tradition und was "die Leute so erwarten". Setz dich mit der Friedhofsverwaltung ein, wann und wie das Grab eingeebnet werden kann. Ich werde auch keine Grabpflege betreiben, das liegt mir nicht.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Cata

Ich finde die Formulierung wirklich grenzwertig da liegen ja geliebte Menschen. Hattest Du nicht immer geschrieben Ihr geht in die USA zurück wenn die Mutter verstorben ist, im Zeifel würde ich eben dann eine Gärtnerei beauftragen und bezahlen. "Mitnehmen" wollt Ihr die Oma sicher nicht


Grauzone

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Antwort auf Beitrag von Cata

Du bist kraft Gesetzes als Erbin in den Vertrag mit der Friedhofsverwaltung eingetreten und bist jetzt Vertragspartei. Daraus ergeben sich für dich die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Wenn du was an dieser Situation änderst willst, musst du den anderen Vertragspartner (in der Regel die Kommune, Friedhofsverwaltung) kontaktieren und eine Lösung des Problems herbeiführen. Wie diese aussieht, hängt natürlich vom Inhalt des Vertrages ab.