Mitglied inaktiv
Hallo Jovi, ein wunderbares Beispiel, die "herumhurende Lesbe". Hier handelt es sich ganz klar um eine Tatsachenbehauptung- und die darf nicht wahtheitswirdrig sein. Und es ist einer leichten beweisfuehrung zugaenglich-wenn die Nacyhbarin behauptet, deine Mutter sei eine solche, muss sie dafuer den beweis fuehren, sprich die Freier benennen mit Rang und Namen oder eine die Lebedame beherbergende Dame, eine Puffmutter oder so. Und wenn die Nachbarin das nicht beweisen kann, hat sie pech. genauso mit der Lesbe- das war damals ehrenruehrig und auch dafuer musste die Nachbarin beweis fuehren. Nach damaligem verstaendnis sehr schwer bei einer Frau mit Mann udn Kind.Kurzum- hier einen Prozess zu fuehren als Beleidigte ist relativ einfach- weil es sich eben um Tatsachenbehauptungen handelt, die einer ueberpruefung zugaenglich sind. Im Fall der Ursprungsposterin aber geht es nicht um ueberpruefbare Tatsachen, sondern um werturteile.Einstein Mama hat ein bestimmtes Verhalten x an den Tag gelegt und dieses Verhalten wird von ihrer Stiefmutter als erbschleicherisch und parasitaer bewertet. Herumhuren bedeutet ganz klar, dass jemand entgeltlichen geschlechtsverkehr durchfuehrt- Ende. Ohne deutelei. Was parasitaer und erbschleicherisch ist, steht aber nicht fest.Und ausserdem- ich weiss nicht, wie deine Mutter diesen prozess empfunden hat- aber da wird halt wirklich viel ans Licht gezerrt, was man nicht unbedingt auf den Marktplatz werfen will.Wie Wie sollte man da auch einen prozess fuerhen. Dann die Stiefmutter bitten, zu belegen, was ihrer ansicht nach erbschleicherisch und parasitear war- da wird die vom feinsten auftischen.Zeugen nefragen- also die Leute, denen gegenueber die behauptung erhopben wurde? Sagen sie mal, wie fanden sie die junge Frau denn- dann steht Einstein echt nackt in der Kleinstadt da.Und ich habe Erfahrung mit Kleinstadt-Amtsgerichten- Verschweigenheit kannst Du vergessen.Entweder die Richterin, protokollantin, Geschaeftsstellenbeamtin, Gerichtsdiener, Referendar,Azubi- einer plauscht immer. Und dann bist Du in einer Kleinstadt auf die naechsten hundert Jahre ruiniert. Also, kurzum- so boese sich"herumhurende Lesbe" anhoert- juristisch ist dem leich beizukommen- anders als der erbschleicherin udn Parasitin. Wenn Du mal jemand ernsthaft beleidigen willst, sag mir Bescheid.ich sah Dir was absolut " wasserfestes". Gruss ins schoene Bayernland ( extra bavariam non est vita et si est vita non est ita- sagt man nicht so?) Benedikte
You´re right. bye nach Canada
...wenn ich mich kurz auch noch einmal einklinken darf. ich möcht jetzt nicht einen extra thread aufmachen. frage an dich, Benedikte: was ist der begriff "verdorben"? eine tatsachenbehauptung oder ein werturteil? viele grüße von old mama