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Job wegen unzureichender Kinderbetreuung kündigen - Arbeitssuchend melden

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Job wegen unzureichender Kinderbetreuung kündigen - Arbeitssuchend melden

Alfare

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Hallo zusammen! Vielleicht ist ja hier jemand, der sich auskennt... Folgende Situation: Aktuell fällt bei Alleinerziehendenstatus und Arbeitszeiten zu großen Teilen außerhalb der Schul- und Hortbetreuungszeiten die Kinderbetreuungsmöglichkeit durch die Großeltern komplett weg. Betreuung durch Tagesmutter oder Babysitter im benötigten zeitlichen Rahmen ist NICHT verfügbar (obwohl intensiv gesucht wurde). Ich kann also meinen Job nicht ausüben, sondern bin gezwungen zu kündigen. Zumal zu den ungünstigen Arbeitszeiten täglich 2 Stunden Fahrt hinzukommen, was das Kinderbetreuungsproblem nicht vereinfacht. Problem ist jetzt akut aufgetreten und ich würde gern wissen, wie das mit der Meldung "Arbeitssuchend" vor sich geht. Welche Unterlagen muss ich da mitbringen? Mein Vertrag sollte aktuell gerade verlängert werden - würde noch 4 Wochen laufen, ich habe aber noch nichts schriftliches. Da die Verlängerung verlässlich war, habe ich mich nicht 3 Monate vor Vertragsende arbeitssuchend gemeldet. Kann mir da jetzt deshalb was passieren? Danke euch! Alfare


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Alfare

auch bei mir fiel von heute auf morgen die Nachmittagsbetreuung für meinen Sohn weg, da mein Vater - der sich da immer gekümmert hatte - einen Herzinfarkt hatte und sich nicht mehr kümmern kann. Ich musste mich arrangieren, wäre ansonsten meinen JOb los gewesen. Leider ist das Arrangement nicht das schönste, aber es muss gehen. Wie alt ist Dein Kind? Selbst kündigen - NIEMALS! Red mit dem Arbeitgeber und lasse Dir kündigen


Alfare

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Es gibt kein Arrangement, dass mir meinen Job ermöglicht. Mein Kind ist noch zu klein als sich tags und teilweise auch abends und nachts alleine zu beaufsichtigen. Das geht gar nicht! AG kündigt mir nicht., das machen die nicht. Vertrag läuft aus.


lastunicorn

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Antwort auf Beitrag von Alfare

Vertragsverlängerung in Teilzeit aufzubauen, geht nicht? Oder gleich mit Kind an den Arbeitsort ziehen, damit die Fahrtzeiten weg fallen.


Alfare

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

Ist schon Teilzeit und ändert nichts an der fehlenden Betreuung, die die weitere Tätigkeit dort unmöglich macht. Umzug ist problematisch, der Vater meines Kindes stimmt einem Umzug des Kindes nicht zu. Eine Betreuung hätte ich am Arbeitsort aber auch nur nicht.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Alfare

Nimm' Dir einen Tag frei und geh' zum zuständigen Arbeitsamt. Schildere dort Deine Situation und frage wie und ob sie Dir helfen können. Vielleicht gibt es einen Weg, die Sperre zu umschiffen. Es könnte gut sein, dass Du mit der Begründung (Job-Verlust) auch ohne Zustimmung des KVs umziehen darfst. Könntest Du denn kurzfristig am Arbeitsort eine Betreuung bekommen? Da könnte das Jugendamt weiter helfen.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Alfare

Ich würde auch erst einmal mit dem Arbeitsamt reden, ein guter Betreuer wird da sicher eine Lösung für dich finden können.


Mami-Franzi19

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Antwort auf Beitrag von Alfare

AG hat zugesichert das verlängert wird, wenige Wochen bevor der Vertrag auslief kam der Brief das nicht verlängert wird. Arbeitsamt hat dazu nichts weiter gesagt, zumal der Brief ja auch erst so spät kam. Ich würde an deiner Stelle nicht kündigen sondern einfach den Vertrag auslaufen lassen. Mein Freund war auf anraten vom AG die letzten Wochen krankgeschrieben wegen Mobbing.


Mami-Franzi19

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Antwort auf Beitrag von Mami-Franzi19

Und gleich beim AG melden und um Schriftstück bitten das der Vertrag ausläuft und diesen dann gleich ans Arbeitsamt.


pflaumenbaum

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Antwort auf Beitrag von Alfare

Um ein Gespräch mit dem Arbeitsamt wirst Du wohl nicht drumherum kommen. Theoretisch können die dir einen Strock draus drehen, denn du hättest dich drei Monate bevor der Vertrag ausläuft melden müssen. War bei mir auch so, obwohl ich wusste, dass der Vertrag verlängert wir (bzw. ich einen neuen kriege), hat hier die Personalabteilung immer darauf bestanden, dass ich mich beim Arbeitsamt melde. Alles Gute! Ist ja echt eine blöde Situation...


Ralph

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Antwort auf Beitrag von pflaumenbaum

Fest steht ja, daß Du unverschuldet Deine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht (mehr) erfüllen kannst. Inwieweit Du dann selbst kündigen darfst, ohne eine Sperrzeit zu erhalten, kann Dir nur ein Gespräch beim Arbeitsvermittler beantworten. Logik und normalen Menschenverstand darfst Du bei der Bundesagentur für Arbeit jedenfalls nicht zwingend erwarten und voraussetzen. Wichtig ist allerdings, daß Du auf jeden Fall so schnell wie möglich die neue Situation mitteilst. Ralph


joso1

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Antwort auf Beitrag von Ralph

..wegen mangelnder Kinderbetreuung kündigen muss. In Deutschland sollte es dies echt nicht geben. Ist unsere Kinderbetreuung (oder in dem speziellen Fall wo du wohnst) so manglhaft, dass man kündigen muss? Was hast du für einen Beruf? lG Johanna