Allison_Cameron
Und kann mir sagen, ob man den Verlust der Heizung auf den Mieter umlegen kann? Gruß
was meinst du mit: verlust der heizung?
Meinst du den Wertverlust oder was?
was willst denn genau wissen? Gerne PN
Bin auch Vermieter. Habe allerdings Deine Frage nicht verstanden. Was meinst Du mit Verlust der Heizung?
Ausfall der Heizung - kann man 100 % Miete mindern, muss man natürlich auf die Tage rechnen
Nein ich meine das anderes, allerdings muss mir das mein Mann heute Abend nochmal idiotensicher erklären ![]()
Ich stelle mir die ganze Zeit vor, wie die Heizung verloren gegangen sein könnte...
Ich weiß leider nicht genau, was Du meinst...
Heizungsausfall bestimmt nicht. Da könnte der Mieter die Miete mindern.
Die Abschreibung (AfA) der Heizung kann nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Instandhaltungsmaßnahmen können nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn es sich um Bagatellen (bis 90 Euro) handelt und dies im Mietvertrag exakt festgelegt wurde.
Hm... war die passende Antwort dabei?
meinst wahrscheinlich die Umlage der Kosten für die neue Heizungsanlage auf den Mieter bei Modernisierung? Hier müssen Kosten, die für reine Instandhaltung enthalten sind, rausgerechnet werden und bestimmte Ankündigungsfristen eingehalten werden.
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