Pocoyo
Hallo, mal eine Frage. Wenn jemand normalerweise aufstockend Alg2 bezieht, dann aber in einem Monat wegen zu hohem Einkommen keinen Anspruch hat, greift dann nicht eine Informationspflicht, nämlich dass das Jobcenter einen darauf hinweisen "muss", dass man in diesem Monat Wohngeld beantragen kann? Rückwirkend kann man es ja nicht beantragen - wie sieht es aber aus, wenn einem das nicht gesagt wurde? LG, Pocoyo.
Kann ich mir nicht vorstellen, dass der Jobcenter einen darauf hinweisen muss. Er muss korrekt antworten, wenn er danach gefragt wird, von sich aus muss er das sicher nicht. Dann müsste dich ja auch das Finanzamt auf sämtliche Einsparungsmöglichkeiten hinweisen. Das ist aber nicht Aufgabe des Finanzamtes (die müssen nur deine konkreten Fragen richtig beantworten), sondern Aufgabe des Steuerzahlers sich zu informieren oder halt einen Steuerberater zu beauftragen. LG Inge
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